- Gültigkeit verfällt: Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises.
- Keine Erstattung: Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
- Dasselbe gilt bei falschen Angaben im Antrag: Sie sind verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und ein aktuelles Foto von sich zu verwenden (§ 6 Abs. 1 AGB).
Unabhängig von den AGB kann ein Missbrauch strafbar sein – etwa als Betrug nach § 263 StGB, wenn jemand durch Vorspiegelung einer journalistischen Tätigkeit einen Irrtum erregt, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, und dadurch das Vermögen eines anderen beschädigt, zum Beispiel beim Erschleichen eines Presse-Rabatts. Ob das im Einzelfall zutrifft, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gerichte.