Richtlinien zur Verwendung
Was muss ich bei Kauf und Verwendung eures Presseausweises beachten?
Unser internationaler Presseausweis darf ausschließlich während einer journalistischen Tätigkeit genutzt und/oder vorgezeigt werden. Die private Nutzung, das Vorzeigen gegenüber Dritter zu privaten Zwecken, sowie missbräuchlicher und/oder politisch motivierter Einsatz, sowie Nutzung zum Zwecke oder während einer Straftat, sind ausdrücklich verboten und führen zu sofortigem Ausschluss und Gültigkeitsverfall des Ausweises. Darunter versteht sich in erster Linie das Erschleichen von Presse-Rabatten oder sonstiger Vorteilen zu privaten Zwecken, sowie die private Nutzung auf politischen Veranstaltungen oder Kundgebungen. Unser internationaler Presseausweis darf in keinem Fall genutzt oder vorgezeigt werden, wenn Sie zu dem Zeitpunkt der Nutzung keiner neutralen, journalistischen Tätigkeit nachgehen. Die Inanspruchnahme von Vorteilen und/oder Rabatten zu privaten oder missbräuchlichen Zwecken, durch Vorzeigen unseres Ausweises, ist ausdrücklich verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen. Informieren Sie sich bitte vor Kauf und Nutzung über die jeweilige Gesetzeslage, sowie die Presserichtlinien und Regelungen des geplanten Einsatzortes bzw. des Landes sowie über die dortige Akzeptanz unseres Ausweises. Unser Presseausweis hat keine Zugehörigkeit zu Presseverbänden oder sonstigen Institutionen und wird von diesen zum großen Teil weder unterstützt noch anerkannt. Landes-abhängig akzeptieren viele Veranstalter und Institutionen, lediglich die Ausweise von ansässigen Verbänden als direkte Legitimation zur Akkreditierung. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Akkreditierungsrichtlinien und überlegen Sie vor Kauf, ob unser Ausweis für den geplanten Einsatz geeignet ist. In Deutschland haben sich der Deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz (IMK) darauf geeinigt, ab 2018 wieder bundeseinheitliche Presseausweise auszugeben, hierzu zählt unser Ausweis nicht.