Presseausweis Voraussetzungen: Wer ihn bekommt – und was Sie dafür brauchen

Einen staatlichen Presseausweis gibt es in Deutschland nicht. Der bundeseinheitliche Presseausweis wird von sechs Verbänden nur an hauptberufliche Journalisten mit Nachweis ausgegeben. Der DVFJ-Presseausweis steht allen offen, die regelmäßig journalistisch arbeiten – auch nebenberuflich, ohne Nachweis der Hauptberuflichkeit.

In 30 Sekunden prüfen Presseausweis beantragen

DVFJ-Presseausweis 2026, Vorderseite mit Musterdaten

Wie bekommt man einen Presseausweis?

  1. Prüfen Sie, ob Sie regelmäßig journalistisch veröffentlichen – der Selbstcheck gibt Ihnen in 30 Sekunden eine erste Einschätzung.
  2. Wählen Sie den passenden Aussteller: Hauptberuflich Tätige erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis über einen der sechs Verbände, nebenberuflich Tätige oder wer ohne Mitgliedschaft einen Ausweis möchte, einen verbandseigenen Ausweis wie den DVFJ-Presseausweis (die Unterschiede im Überblick).
  3. Stellen Sie den Antrag mit Passfoto und belegen bzw. bestätigen Sie darin Ihre journalistische Tätigkeit.
  4. Nach der Prüfung wird Ihr Ausweis gedruckt und an Sie verschickt.

Der Presseausweis wird umgangssprachlich auch Journalistenausweis genannt; gemeint ist dasselbe Dokument.

Nur hauptberuflich

Bundeseinheitlicher Presseausweis

  • Hauptberuflich tätig, Einkommen überwiegend aus Journalismus
  • Nachweis: Arbeitsvertrag, Honorare oder Veröffentlichungen
  • Ausgabe durch DJV, dju in ver.di, BDZV, MVFP, VDS, FREELENS
  • Gültig je Kalenderjahr
  • Nichtmitglieder: z. B. 99 € (dju), 89,25 € (BJV)

Auch nebenberuflich

DVFJ-Presseausweis

  • Regelmäßig journalistisch tätig, haupt- oder nebenberuflich
  • Verbindliche Bestätigung genügt, Belege nur bei Rückfragen
  • Für freie Journalisten, Fotografen, Blogger, Podcaster, YouTuber
  • Gültig 12 Monate ab Ausstellung
  • 95 € einmalig, keine Mitgliedschaft, bei Ablehnung Erstattung

Selbstcheck

Erfüllen Sie unsere Voraussetzungen? In 30 Sekunden prüfen

Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Zusage – jeder Antrag wird vom DVFJ geprüft.

Überprüfung läuft...

Was der DVFJ verlangt

Wer den DVFJ-Presseausweis bekommt

  • Sie arbeiten regelmäßig journalistisch – haupt- oder nebenberuflich, angestellt oder frei
  • Ihre Beiträge werden veröffentlicht: in Redaktionen, auf einem eigenen Blog, Kanal oder Podcast mit Impressum
  • Sie bestätigen Ihre Tätigkeit verbindlich im Antrag; bei Zweifeln fragen wir nach Veröffentlichungen oder Ihrer Online-Präsenz
  • Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre)

Wer ihn nicht bekommt

  • Wer keine Inhalte veröffentlicht – reine Hobby-Fotografie ohne Publikation reicht nicht
  • Wer den Ausweis für private Zwecke, Rabatte oder Zutritt ohne Berichterstattung nutzen will
  • Wer falsche Angaben macht: Der Antrag wird abgelehnt und erstattet; missbräuchliche Nutzung kann strafbar sein

Was als journalistische Tätigkeit zählt – sechs Beispiele

FallZählt?Warum
Fotografin liefert monatlich Bilder an ein Regionalmagazin, nebenberuflichJaregelmäßige Veröffentlichung für ein Medium
Blogger schreibt wöchentlich recherchierte Beiträge zu Lokalpolitik, Blog mit ImpressumJaeigene Recherche, regelmäßig, öffentlich
YouTuber veröffentlicht alle zwei Wochen Reportagen von VeranstaltungenJajournalistische Form, regelmäßig
Hobbyfotograf fotografiert Konzerte für sich, ohne VeröffentlichungNeinkeine Publikation
Instagram-Account mit privaten Reisefotos und ProduktwerbungNeinkeine journalistische Arbeit
Zwei Gastbeiträge im Jahr in einer VereinszeitungNeinnicht regelmäßig

Was Sie für den Antrag brauchen

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Passfoto als Datei im Format 2:3
  • Verbindliche Bestätigung Ihrer journalistischen Tätigkeit
  • 95 € einmalig inkl. MwSt. (12 Monate; zwei Jahre 150 €, drei Jahre 180 €), zahlbar online

Arbeitsproben, Honorarnachweise oder eine Redaktionsbestätigung sind nicht nötig – wie das funktioniert, erklärt Presseausweis ohne Tätigkeitsnachweis. Wird der Antrag abgelehnt, wird der Ausweis nicht produziert und Sie erhalten den vollen Betrag zurück (Widerrufsrecht und Erstattung).

So prüfen Behörden und Veranstalter die Echtheit

Jeder DVFJ-Presseausweis trägt einen individuellen QR-Code. Wer ihn scannt, landet auf der Prüfseite genau dieses Ausweises bei unserem Verifikationspartner scantoverify.org und sieht: den Aussteller mit Logo, den Namen des Inhabers mit Passfoto, das Ausstellungsdatum und ob der Ausweis noch gültig oder abgelaufen ist. Der Datensatz wird erst angelegt, wenn der Antrag geprüft und bewilligt ist – ein Ausweis ohne Eintrag ist damit sofort als Fälschung erkennbar, ein abgelaufener als abgelaufen. Für die Prüfung sind weder App noch Login nötig; jede Kamera-App genügt.

Alle Aussteller im Überblick

In Deutschland gibt es zwei Arten von Presseausweisen. Welche für Sie infrage kommt, hängt fast nur von einer Frage ab: Verdienen Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend mit Journalismus?

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz (IMK) und dem Deutschen Presserat. Sechs Verbände dürfen ihn ausstellen; er trägt auf der Rückseite das Logo des Presserats und die Unterschrift des IMK-Vorsitzenden. Wer nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeitet, ist ausgeschlossen; einen Rechtsanspruch auf Ausstellung gibt es nicht.

VerbandZielgruppeNachweisMitgliedschaft nötig?Gebühr NichtmitgliedQuelle
DJV (Landesverbände)Journalisten aller Medienhauptberufliche Tätigkeit, Nachweise je LandesverbandneinBJV 89,25 €; DJV NRW 89,25 € inkl. MwSt. pro Kalenderjahr (Stand 09/2026)bjv.de · djv-nrw.de
dju in ver.diJournalisten aller Medienhauptberufliche Tätigkeit, Antrag über Landesbezirknein99 € pro Kalenderjahr, für Mitglieder im Beitrag enthaltenverdi.de (Hessen)
BDZV (über Landesverbände wie VSZV)Redakteure und Freie der MitgliedsverlageVertragsverhältnis bzw. Nachweise für FreieZuständigkeit nach Wohnsitz/Verlagssitzauf Verbandsseite prüfenbdzv.de
MVFPZeitschriftenjournalistenhauptberufliche Tätigkeitnein117,81 € (99 € zzgl. MwSt.), freie Journalisten 92,82 € (78 € zzgl. MwSt.), Stand 09/2026mvfp.de
FREELENSFotojournalistenhauptberufliche Tätigkeitnein90 € inkl. MwSt. (Stand 09/2026)freelens.com
VDSSportjournalistenhauptberufliche Tätigkeitnein185 € pro Kalenderjahr, bei Ablehnung 100 € Erstattung (Stand 09/2026)sportjournalist.de

Angaben laut Verbandswebsites, Stand September 2026; verbindlich sind die Vergaberichtlinien der Verbände. Die Ausweise gelten für das Kalenderjahr; Anträge für das Folgejahr sind meist ab Oktober möglich, der Versand beginnt im Dezember.

Verbandseigene Presseausweise

Berufsverbände wie der DVFJ, der DFJV, der DFJ oder der DPV geben eigene Ausweise nach eigenen Kriterien aus. Sie tragen kein Presserat-Logo; Behörden und Großveranstalter erkennen sie im Einzelfall weniger an als den bundeseinheitlichen Ausweis. Was das im Alltag bedeutet: Unterschied zum bundeseinheitlichen Presseausweis. Alle Aussteller im Vergleich: Presseausweis-Vergleich.

Welcher Presseausweis passt zu Ihrer Situation?

Festangestellt in einer Redaktion

Sie erfüllen die Hauptberuflichkeit. Beantragen Sie den bundeseinheitlichen Ausweis bei DJV, dju oder dem Verlegerverband Ihres Arbeitgebers; als Mitglied ist er meist im Beitrag enthalten.

Frei und hauptberuflich

Ebenfalls bundeseinheitlich, mit Nachweis über Honorare oder Veröffentlichungen – auch ohne Mitgliedschaft (dju 99 €, BJV 89,25 €). Der DVFJ-Ausweis ist die Alternative, wenn Sie die Nachweise nicht erbringen können oder die Hauptberuflichkeit knapp verfehlen.

Nebenberuflich

Der bundeseinheitliche Ausweis fällt weg. Der DVFJ-Ausweis steht Ihnen offen, wenn Sie regelmäßig veröffentlichen.

Presseausweis nebenberuflich

Blogger, YouTuber, Podcaster

Entscheidend ist die journalistische Arbeit, nicht das Medium: eigene Recherche, regelmäßige Veröffentlichung, öffentlicher Kanal mit Impressum.

Blogger YouTuber Podcaster

Fotografinnen und Fotografen

Hauptberufliche Fotojournalisten: FREELENS oder DJV. Wer nebenberuflich für Medien, Vereine oder eigene Kanäle fotografiert und veröffentlicht: DVFJ.

Presseausweis für Fotografen

Studierende und Schüler

Studierende bekommen den DVFJ-Presseausweis wie alle anderen, wenn sie regelmäßig veröffentlichen – im Campusmagazin, beim Hochschulradio oder als freie Mitarbeiter. Für Schülerinnen und Schüler gilt dasselbe ab 18 Jahren; für Jüngere gibt es den Jugend-Presseausweis der Jugendpresse und eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken.

Studierende Schüler

So läuft der Antrag beim DVFJ ab

1

Formular ausfüllen, Passfoto hochladen – rund fünf Minuten

2

Laufzeit wählen, online bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay u. a.)

3

Prüfung durch den DVFJ; bei Rückfragen melden wir uns per E-Mail

4

Druck und Versand: nach Zahlungseingang in der Regel 14–18 Werktage

Der Ausweis gilt 12 Monate ab Ausstellung und verlängert sich nicht automatisch. Details: Bearbeitungs- und Versanddauer · Kosten im Vergleich

Häufige Fragen

Nein. Alle seriösen Aussteller verlangen eine tatsächliche journalistische Tätigkeit. Die sechs bundeseinheitlichen Verbände verlangen zusätzlich Hauptberuflichkeit mit Nachweis; der DVFJ setzt regelmäßige Veröffentlichungen voraus, auch nebenberuflich.

Ja, „Journalistenausweis“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Presseausweis. Entscheidend ist, wer ihn ausstellt: der bundeseinheitliche Presseausweis über einen der sechs berechtigten Verbände oder ein verbandseigener Ausweis wie der des DVFJ – mehr dazu im Vergleich der Presseausweise.

Ein Studium oder Volontariat ist bei keinem Verband Voraussetzung. Entscheidend ist die ausgeübte Tätigkeit – beim bundeseinheitlichen Ausweis hauptberuflich und belegt, beim DVFJ regelmäßig und veröffentlicht.

Für den bundeseinheitlichen Ausweis nur, wenn Sie damit hauptberuflich Ihren Lebensunterhalt verdienen und das nachweisen. Für den DVFJ-Ausweis ja, wenn Sie regelmäßig journalistische Inhalte veröffentlichen und der Kanal öffentlich erreichbar ist.

Wenn Sie in eigener Verantwortung recherchieren, Inhalte erstellen und regelmäßig veröffentlichen – als Richtwert mindestens monatlich. Gelegentliche Beiträge oder unveröffentlichte Fotos reichen nicht.

Für den bundeseinheitlichen Ausweis je nach Verband Arbeitsvertrag, Honorarabrechnungen, Steuerbescheid oder Veröffentlichungen mit Namensnennung. Der DVFJ verlangt eine verbindliche Bestätigung und fragt nur bei Zweifeln nach Belegen.

Den bundeseinheitlichen Ausweis für das Folgejahr ab Oktober, weil er für das Kalenderjahr gilt. Den DVFJ-Ausweis jederzeit – er gilt 12 Monate ab Ausstellung.

Bundeseinheitlich für Mitglieder meist im Beitrag enthalten, für Nichtmitglieder z. B. 99 € (dju) oder 89,25 € (BJV) pro Jahr. DVFJ: 95 € einmalig für 12 Monate ohne Mitgliedschaft. Alle Gebühren: Kosten.

Bei den Verbänden gibt es keinen Anspruch auf Ausstellung. Beim DVFJ wird der Ausweis nicht produziert und Sie erhalten den vollständigen Betrag zurück.

Sie arbeiten regelmäßig journalistisch, aber nicht hauptberuflich? Dann ist der DVFJ-Presseausweis der passende Nachweis: 95 € einmalig, ohne Mitgliedschaft, bei Ablehnung volle Erstattung.

Direkt zum Antragsformular

Angaben zu anderen Verbänden: Stand September 2026, jährlich geprüft.

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