Voraussetzungen
Zur Beantragung unseres Presseausweises
Auch Hobbyfotografen, Freelancer, nebenberuflich und freiberuflich
Film, Theater und Sonstiges
Und was gilt eigentlich als “Journalistische Tätigkeit”?
Die Grundvoraussetzung für die Beantragung unseres Presseausweises, ist das Ausüben einer journalistischen Tätigkeit. Nun ist das Nachgehen einer journalistischen Tätigkeit sehr breit gefächert, so muss man z.B. nicht hauptberuflich in der Redaktion einer großen Tageszeitung oder Sendestation sitzen um einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Bereits das Führen einer Facebook Seite, welche regelmäßig selbst recherchierte, redaktionelle Inhalte publiziert, erfüllt den Umstand einer journalistischen Tätigkeit. Die Publikation kann sich auch über andere soziale Netzwerke wie Google+, Twitter oder Instagram erstrecken, genau so wie die Publikation von Inhalten über Videoportale wie z.B. YouTube oder aber auch Streaming Portale wie z.B. Twitch oder YouNow. Auch das Führen eines Blogs erfüllt die Tätigkeit eines Journalisten, unabhängig von der Leser-Reichweite oder Popularität.
Rebecca Mir wird von dem Mode Fotograf Alexander Palacios in Frankfurt fotografiert(Quelle:Wikipedia CC BY-SA 3.0)
Lizens:Auch Fotografen sind zur Beantragung eines Presseausweises berechtigt, ganz gleich ob Hobbyfotograf, hauptberuflich, nebenberuflich oder freiberuflicher Fotograf, vorausgesetzt die Fotos werden redaktionell publiziert. Sei es über das eigene Portal oder über Drittanbieter wie Verlage, Magazine, online oder Printmedien. Ebenso sind Schüler zur Beantragung eines Presseausweises berechtigt, sofern Sie z.B. für eine Schülerzeitung schreiben, recherchieren, fotografieren oder aber auch über andere Kanäle wie z.B. Blogs oder soziale Medien publizieren. Gleiches gilt für Studenten oder Auszubildende. Ein Journalist muss also nicht einem klassischen Beruf nachgehen und auch nicht über bekannte Mainstream Medien publizieren. Die Pressefreiheit ermöglicht Jedem das Recht auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit.
Das Werkzeug für professionelle Journalisten
Für die Beantragung unseres Presseausweises ist kein Nachweis erforderlich und der Presseausweis ist auch ohne Mitgliedschaft erhältlich. Der Presseausweis darf allerdings ausschließlich für journalistische Tätigkeiten genutzt werden, dies muss während dem Bestellvorgang ausdrücklich zur Kenntnis genommen und versichert werden. Wenn Sie also einer der oben genannten Tätigkeiten nachgehen, sind Sie berechtigt einen Presseausweis von uns anzufordern. Sollten Sie es sehr eilig haben, gibt es die Option einer Overnight Produktion, sowie die Expresszustellung mit DHL um den Presseausweis innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung zu erhalten.