Der Bundeseinheitliche Presseausweis: Geschichte, Bedeutung und Vergabekriterien

Im Gegensatz zu unserem freien Presseausweis, ist der bundeseinheitliche Presseausweis ein offizieller Ausweis, der in Deutschland ausschließlich an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben wird. Nur einige Medienverbände sind zum Herausgegeben befugt, dies hat die Ständige Kommission zum bundeseinheitlichen Presseausweis entschieden. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Evaluationsbericht der Ständigen Kommission zum bundeseinheitlichen Presseausweis. Ausgegeben wird der bundeseinheitliche Presseausweis deshalb von sechs anerkannten Journalisten- und Verlegerverbänden:

Geschichte des Bundeseinheitlichen Presseausweises

Die Anfänge

Der bundeseinheitliche Presseausweis wurde erstmals in den 1950er Jahren eingeführt. Ziel war es, einen standardisierten Nachweis für hauptberufliche journalistische Tätigkeit zu schaffen. Die Einführung des Ausweises erfolgte in einer Zeit, in der die Medienlandschaft zunehmend professionalisiert wurde und Journalisten ein offizielles Werkzeug zur Legitimation ihrer Arbeit benötigten.

Abschaffung in den 2000er Jahren

Im Jahr 2006 wurde der bundeseinheitliche Presseausweis abgeschafft. Die Hauptgründe waren Uneinigkeit zwischen den ausstellenden Verbänden über die Vergabekriterien und die zunehmende Konkurrenz durch alternative Ausweise, die nicht immer den gleichen Standards entsprachen. Diese Entwicklungen sorgten für Unsicherheit und einen Vertrauensverlust, sowohl bei den Ausstellern als auch bei den Nutzern.

Wiedereinfuhrung im Jahr 2013

Nach intensiven Verhandlungen wurde der bundeseinheitliche Presseausweis 2013 wiedereingeführt. Der Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder sowie der Trägerverein des Deutschen Presserats beschlossen im Dezember 2013 die Wiedereinsetzung des Ausweises.

Die neue Vereinbarung hatte das Ziel, die Einheitlichkeit und Glaubwürdigkeit des Ausweises zu sichern. Damit verbunden war eine Selbstverpflichtung der ausstellenden Verbände, strenge Standards einzuhalten.

Mehr zur Vereinbarung findest du hier.

Bedeutung des Bundeseinheitlichen Presseausweises

Der bundeseinheitliche Presseausweis ist weit mehr als ein Nachweis. Er bietet Journalistinnen und Journalisten zahlreiche Vorteile:

  • Hohe Akzeptanz: Veranstalter, Behörden und Sicherheitsdienste erkennen den Ausweis als offiziellen Nachweis an.
  • Erleichterung im Arbeitsalltag: Der Ausweis ermöglicht den Zugang zu Pressekonferenzen, Veranstaltungen und behördlichen Informationen.
  • Signal für Professionalität: Er belegt eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit und genießt hohes Ansehen in der Branche.

Der Presseausweis dient auch als Schutzinstrument. In bestimmten Situationen, etwa bei Demonstrationen oder investigativen Recherchen, bietet er rechtliche Vorteile und erleichtert die Interaktion mit den Behörden.

Vergabekriterien und ausstellende Organisationen

Die Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweises unterliegt strengen Richtlinien, die von der Ständigen Kommission überwacht werden. Nur sechs anerkannte Organisationen sind berechtigt, den Ausweis auszustellen:

  1. Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV): Verantwortlich für Journalistinnen und Journalisten in Verlagen und Tageszeitungen.
  2. Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju): Vertritt insbesondere die Interessen von angestellten und freien Journalisten.
  3. Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Deutschlands größter Journalistenverband mit umfangreichem Netzwerk.
  4. Medienverband der freien Presse (MVFP): Fokus auf unabhängige Medien.
  5. Fotografenverband FREELENS: Speziell für Fotografen und Bildjournalisten.
  6. Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS): Ansprechpartner für Sportjournalisten.

Voraussetzungen für die Beantragung

Um den bundeseinheitlichen Presseausweis zu beantragen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit (z. B. durch Arbeitsproben, Vertragskopien oder Redaktionsbestätigungen).
  • Mitgliedschaft in einem der oben genannten Verbände.
  • Beachtung der Vergaberichtlinien, wie sie von der Ständigen Kommission definiert wurden.

Die detaillierten Evaluationsberichte zu den Vergaberichtlinien kannst du hier einsehen.

Vergleich mit anderen Presseausweisen

Bundeseinheitlicher vs. internationaler Presseausweis

Der bundeseinheitliche Presseausweis ist national anerkannt und richtet sich vor allem an Journalistinnen und Journalisten, die in Deutschland tätig sind.

Der internationale Presseausweis hingegen bietet weltweite Akzeptanz und ist ideal für Korrespondenten, die global arbeiten. Allerdings wird er nicht von deutschen Behörden ausgestellt und unterliegt anderen Vergabekriterien.

Bundeseinheitlicher vs. freier Presseausweis

Der freie Presseausweis ist eine Alternative für freie Journalisten oder Blogger, die keine Mitgliedschaft in einem Verband eingehen möchten. Er ist kostengünstiger und flexibler, wird jedoch nicht in allen Kontexten gleichermaßen anerkannt wie der bundeseinheitliche Presseausweis.

Merkmal Bundeseinheitlicher Presseausweis Internationaler Presseausweis Freier Presseausweis
Gültigkeit Deutschland Weltweit Eingeschränkt
Voraussetzungen Haupteinkommen durch Journalismus Variable Keine
Akzeptanz Sehr hoch Hoch Variiert

Weitere Informationen

Wer mehr über die Regelungen und Vorteile des bundeseinheitlichen Presseausweises erfahren möchte, findet ausführliche Dokumentationen beim Deutschen Presserat und in den spezifischen Vereinbarungen der Innenministerkonferenz.

Fazit

Der bundeseinheitliche Presseausweis ist ein unverzichtbares Werkzeug für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten in Deutschland. Seine strengen Vergabekriterien und die hohe Akzeptanz machen ihn zur ersten Wahl für Medienschaffende, die ihre Professionalität unter Beweis stellen möchten. Dank seiner klaren Standards und seiner Geschichte als Symbol für journalistische Integrität bleibt er ein essenzielles Instrument in der deutschen Medienlandschaft.