Presseausweis Vorteile beim Parken: Was Journalist*innen wissen sollten
Ob Eilmeldung, politisches Statement oder Konzertbericht – Journalistinnen und Journalisten müssen oftmals schnell vor Ort sein, um ihre Berichterstattung zu gewährleisten. Ein Presseausweis dient dabei nicht nur als Nachweis der journalistischen Tätigkeit, sondern kann auch in bestimmten Situationen ganz praktische Vorteile bieten. Besonders wenn es um das Thema Parken geht, kommt häufig die Frage auf: „Kann ich mit meinem Presseausweis günstiger oder gar kostenlos parken?“ oder „Gelten für Pressefahrzeuge Sonderregelungen?“
In diesem Artikel beleuchten wir ausführlich, welche Vorteile ein Presseausweis beim Parken haben kann, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wo die Grenzen liegen. Zudem verlinken wir auf relevante externe Informationsquellen, die Ihnen helfen, stets auf dem Laufenden zu bleiben.
1. Warum kann ein Presseausweis beim Parken relevant sein?
Journalistinnen und Journalisten sind im Rahmen ihrer Berichterstattung oft auf eine schnelle und flexible Mobilität angewiesen. Ob beim Besuch einer Pressekonferenz oder beim Eintreffen am Ort eines aktuellen Ereignisses – wer schnell berichten muss, braucht auch schnelle Lösungen für das Abstellen des Autos.
- Zeitfaktor: Pressevertreter*innen eilen oft von Termin zu Termin und sind auf spontane Parkmöglichkeiten angewiesen.
- Zugang: Manche Bereiche (z. B. Veranstaltungsorte, abgesperrte Areale) gewähren unter Umständen spezielle Parkkonditionen oder Zufahrtsgenehmigungen für Pressefahrzeuge.
- Akkreditierung: Ein Presseausweis kann helfen, in bestimmten Situationen als „offiziell“ erkannt zu werden, was mitunter die Suche nach Parkplätzen erleichtert.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass der Besitz eines Presseausweises keine grundsätzliche Ausnahme von der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darstellt. Was es genau zu beachten gilt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
2. Rechtliche Grundlagen: StVO und kommunale Regelungen
2.1 Keine einheitliche staatliche Regelung
In Deutschland ist der Presseausweis kein amtliches Dokument. Er wird von anerkannten Verbänden (z. B. Deutscher Journalisten-Verband, ver.di-Fachgruppe Medien, FREELENS, DPV, DVPJ) oder anderen Presseorganisationen ausgestellt. Dementsprechend existiert auch keine bundesweit einheitliche Regelung, die Journalist*innen pauschal kostenlose Parkplätze oder Sonderrechte garantiert.
2.2 Parken gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die StVO legt fest, wie, wo und wann geparkt werden darf. Wer im öffentlichen Straßenraum parkt, muss sich grundsätzlich an die geltenden Regeln halten – unabhängig davon, ob ein Presseausweis vorliegt oder nicht. Das bedeutet:
- Parkverbote (z. B. Absolutes Halteverbot, eingeschränktes Halteverbot) gelten auch für Pressefahrzeuge.
- In speziellen Zonen (Behindertenparkplätze, Feuerwehrzufahrten usw.) darf nur geparkt werden, wenn man die entsprechende Berechtigung besitzt.
- Bei zeitlich beschränktem Parken (Parkscheibenpflicht, Parkticket-Automaten) oder Sondernutzungen sind journalistische Fahrzeuge nicht automatisch befreit.
Nähere Informationen zu den Regeln der StVO finden Sie auf der Website des ADAC:
ADAC – Verkehrsregeln in Deutschland
2.3 Lokale Ausnahmen und Ermessensspielraum
Einige Städte und Gemeinden räumen in Einzelfällen Pressefahrzeugen besondere Parkmöglichkeiten ein – etwa, wenn Journalist*innen über städtische Veranstaltungen berichten. Mitunter werden Sondergenehmigungen ausgestellt, die eine zeitlich begrenzte Nutzung bestimmter Parkflächen ermöglichen. Die Bedingungen hierfür sind jedoch lokal geregelt und meist mit dem städtischen Ordnungsamt oder der örtlichen Presse- oder Medienstelle abzustimmen.
Praxisbeispiel: In einigen Großstädten können Journalist*innen mit einem Presseausweis eine Parkberechtigung für bestimmte Bereiche oder Zonen beantragen. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches System angeboten wird. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nach.
3. Mögliche Vorteile beim Parken für Pressevertreter
3.1 Sonder-Parkplätze bei Veranstaltungen
Große Veranstaltungen, wie Messen, Kongresse oder Festivals, richten häufig eigene Parkzonen für die Presse ein. Diese können sich beispielsweise in direkter Nähe zum Pressezentrum oder zum Veranstaltungsgelände befinden. Voraussetzung ist jedoch fast immer, dass man sich vorab akkreditiert hat und auf der entsprechenden Gästeliste steht. Der Presseausweis allein genügt selten – er dient jedoch als wichtiger Nachweis.
- Beispiel: Bei größeren Musikfestivals gibt es oft ausgewiesene Presseparkplätze, sodass Redakteurinnen und Fotografinnen die schweren Foto- und Videoausrüstungen nicht weit tragen müssen.
3.2 Kostenfreies oder vergünstigtes Parken
Manche Veranstalter bieten Pressevertreter*innen kostenlose oder vergünstigte Parktickets an. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man offiziell eingeladen wurde, um über das Event zu berichten. Der Vorteil: Wer mit dem Auto anreist, spart nicht nur Zeit, sondern auch Parkgebühren – oft im Gegenzug für eine angemessene Berichterstattung.
3.3 Temporäre Halte- und Parkerlaubnisse bei Eil-Einsätzen
Insbesondere bei Eil-Einsätzen (z. B. Polizeimeldungen, Brände, Unfälle) können Journalist*innen nach Rücksprache mit der Polizei oder den Ordnungskräften vor Ort kurzfristige Parkerleichterungen erhalten. Hierbei spielt der Presseausweis eine Rolle, um glaubwürdig zu vermitteln, dass man zu beruflichen Zwecken vor Ort ist. Allerdings handelt es sich hierbei zumeist um Einzelfallentscheidungen.
Wichtig: Das Parken in Rettungswegen oder vor Hydranten ist selbstverständlich niemals erlaubt, auch nicht für die Presse. Die Sicherheit hat immer Vorrang.
4. Typische Missverständnisse rund um Presseausweise und Parken
4.1 „Ich darf überall stehen bleiben!“
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Presseausweis es erlaubt, sich überall in der Stadt zu parken, ohne ein Knöllchen zu riskieren. Das stimmt so nicht. Weder die StVO noch andere Gesetze räumen Journalist*innen ein generelles Sonderrecht ein, Parkverbotsschilder zu ignorieren oder sich in Sicherheitszonen zu stellen.
4.2 „Bei kurzfristigen Foto-Einsätzen bekomme ich keine Strafe!“
Auch hier kann es zu Fehleinschätzungen kommen. Selbst wenn eine Pressefotografin nur „kurz mal“ Halte- oder Parkverbote ignoriert, kann sie ein Bußgeld riskieren. Es mag Ausnahmen geben, wenn die Einsatzsituation es offensichtlich erforderlich macht, vorübergehend in Halteverbotszonen zu halten (etwa direkt vor einem Unglücksort). In solchen Fällen entscheiden die anwesenden Einsatzkräfte individuell, ob die Anwesenheit der Presse unbedingt notwendig ist – und ob ein Parkverstoß „geduldet“ wird.
5. Praktische Tipps für Journalist*innen
5.1 Akkreditierung im Voraus klären
Wer zu Veranstaltungen fährt, sollte sich im Vorfeld über mögliche Parkregelungen informieren. Oft erhalten akkreditierte Pressevertreter*innen gesonderte Hinweise und Parkerleichterungen. So vermeiden Sie spontane Hektik bei der Ankunft und umgehen unnötige Parkgebühren oder Bußgelder.
5.2 Presseschild oder Logo im Fahrzeug
Manche Journalist*innen platzieren ein Presseschild oder das Logo ihrer Redaktion gut sichtbar im Fahrzeug. Zwar hat das keine offizielle Rechtskraft, kann aber die Glaubwürdigkeit vor Ort erhöhen – insbesondere bei spontanen Einsätzen. Zudem schaffen manche Veranstalter für Fahrzeuge mit gut sichtbarem Pressebezug spezielle Parkzonen.
Achtung: Ein ausgedrucktes „PRESSE“-Schild ersetzt weder einen echten Presseausweis noch eine gültige Parkberechtigung.
5.3 Kommunikation mit Behörden
Gerade in Ausnahmesituationen (z. B. Großdemonstrationen, Unfallstellen) lohnt es sich oft, kurz das Gespräch mit Polizei oder Ordnungsamt zu suchen. Gibt man sich frühzeitig als Pressevertreter*in zu erkennen und erklärt die Situation, zeigen sich die Behörden in vielen Fällen kooperativ – vorausgesetzt, keine Sicherheitsaspekte oder Rettungswege werden gefährdet.
5.4 Parkhäuser und Park & Ride
Sollte keine gesonderte Presseparkzone vorhanden sein, kann es sinnvoll sein, Parkhäuser oder Park & Ride-Angebote zu nutzen. Sie bieten oft längere Parkzeiten zu moderaten Tarifen und reduzieren das Risiko von Strafzetteln. Wer regelmäßig in Großstädten unterwegs ist, spart sich damit nicht nur Nerven, sondern unter Umständen auch viel Geld.
6. Grenzen und mögliche Probleme
6.1 Missbrauch des Presseausweises
Leider kommt es vereinzelt vor, dass Personen den Presseausweis missbrauchen, um sich unrechtmäßig Parkvorteile zu verschaffen. Dies kann der Glaubwürdigkeit ernsthaft schaden – sowohl gegenüber den Behörden als auch gegenüber Veranstaltern. Wer seinen Ausweis zweckentfremdet oder weitergibt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch den Verlust der Ausweisberechtigung beim ausstellenden Verband.
6.2 Keine Garantie für Sonderrechte
Obwohl manche Journalistinnen und Journalisten auf bestimmte Kulanzregelungen hoffen, ist es wichtig zu betonen, dass ein Presseausweis keine Garantie für kostenfreies oder jederzeit mögliches Parken darstellt. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann durchaus ein Knöllchen ausstellen, wenn ein Fahrzeug verbotswidrig abgestellt ist.
6.3 Unterschiedliche Vorgehensweisen je nach Region
In einer Metropole wie Berlin mag das Ordnungsamt anders reagieren als in ländlichen Regionen oder Kleinstädten. Die lokalen Gepflogenheiten und Behördenpraxis spielen eine große Rolle. Es lohnt sich daher immer, lokale Kontakte zu pflegen und sich vor Ort zu informieren. Eine hilfreiche Quelle für regionale Informationen ist das Verkehrsportal:
Verkehrsportal.de – Hier finden Sie Diskussionsforen und Informationen zur Straßenverkehrs-Ordnung in verschiedenen Regionen.
7. Wann lohnt sich ein spezielles Pressefahrzeug?
Manche Journalist*innen entscheiden sich für ein Fahrzeug, das eindeutig als „Presse“ gekennzeichnet ist (z. B. durch eine Folierung oder einen großen Aufkleber). Zwar garantiert das keine Sonderrechte, kann aber im redaktionellen Einsatz sinnvoll sein. Der Wiedererkennungswert kann helfen, schneller zum Ort des Geschehens zugelassen zu werden oder sich gegenüber Event-Veranstaltern auszuweisen.
7.1 Versicherung und Ausstattung
Sogenannte „Pressefahrzeuge“ können auch Sonderausstattungen wie Blitzleuchten (natürlich nur nach rechtlicher Genehmigung!), Funktechnik oder spezielle Kamera-Halterungen besitzen. Zudem bieten einige Versicherungen besondere Tarife für Pressefahrzeuge an. Details sollten Journalist*innen mit ihrem Versicherungsanbieter klären.
7.2 Presseausweis immer griffbereit
Auch wenn das Fahrzeug eindeutig beschriftet ist, sollte der Presseausweis stets griffbereit bleiben. Letztlich ist das Ausweisdokument selbst der glaubwürdigste Nachweis einer journalistischen Tätigkeit.
8. Beispiel: Städte mit Sonderregelungen
Während es keine einheitliche gesetzliche Grundlage gibt, haben manche Kommunen individuelle Lösungen. Typischerweise beantragen Journalist*innen beim zuständigen Ordnungsamt eine Art Ausnahmegenehmigung, die wie eine Dauer-Parkberechtigung in bestimmten Zonen oder zu bestimmten Zeiten funktionieren kann.
- Großstädte: In Städten wie Hamburg, Köln oder München können lokal definierte Presseparkausweise existieren. Diese sind jedoch immer zeitlich befristet und gelten nur für bestimmte Stadtteile oder Veranstaltungen.
- Kleine Gemeinden: Hier sind die Ordnungsämter meist direkter ansprechbar. Mitunter gibt es ein engeres Vertrauensverhältnis, weil sich lokale Journalist*innen und Behörden bereits kennen.
9. Häufige Fragen (FAQ)
9.1 Gibt es ein „Presse“-Schild, das mich legal vom Parken befreit?
Nein. Ein Aufsteller oder Zettel mit dem Wort „PRESSE“ hat keinen amtlichen Charakter und ersetzt weder Parktickets noch Parkscheibenpflicht. Er kann allenfalls als Informationshinweis dienen.
9.2 Kann ich in Parkverboten halten, wenn ich nur kurz ein Foto machen muss?
Grundsätzlich nein. Wer in absoluten Halteverboten oder in Feuerwehrzufahrten steht, riskiert auch als Pressefahrzeug ein Bußgeld. In Ausnahmefällen kann die Polizei Kulanz walten lassen, wenn das kurzfristige Parken für eine wichtige Berichterstattung unerlässlich ist. Eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.
9.3 Woher weiß ich, ob eine Stadt spezielle Pressepark-Ausweise anbietet?
Informationen finden Sie meist auf der Website der jeweiligen Stadt im Bereich „Ordnungsamt“ oder „Bürgerdienste“. Alternativ können Sie telefonisch nachfragen oder sich an lokale Pressekontakte wenden.
10. Fazit: Presseausweis & Parken – Chancen ja, aber keine Freifahrtscheine
Ein Presseausweis bietet in vielen Fällen Vorteile und Erleichterungen für Journalistinnen – so auch beim Thema Parken. Dennoch sollten Medienvertreterinnen wissen, dass es keinen automatischen Anspruch auf kostenloses oder freies Parken gibt. Vieles hängt von den lokalen Bestimmungen, dem Einzelfall und manchmal auch von Kulanzregelungen ab.
- Informieren Sie sich vorab über Akkreditierungs- und Parkmöglichkeiten bei Veranstaltungen.
- Suchen Sie bei aktuellen Einsätzen das Gespräch mit Polizei und Behörden, um eventuell kurzfristige Ausnahmen zu klären.
- Missbrauchen Sie nicht leichtfertig Ihren Presseausweis; das kann Ihrer Glaubwürdigkeit und der ganzen Branche schaden.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Presseausweis stellt sicher, dass echte journalistische Arbeit weiterhin die nötige Flexibilität bekommt, ohne dass die allgemeinen Verkehrsregeln untergraben werden. Letztlich ist das Vertrauen zwischen Presse, Behörden und Veranstaltern die wichtigste Grundlage, damit Journalistinnen und Journalisten ihrer Aufgabe – nämlich der umfassenden Information der Öffentlichkeit – bestmöglich nachgehen können.
11. Weiterführende Links
- ADAC – Verkehrsregeln in Deutschland:
ADAC.de - Verkehrsportal – Forum für Verkehrsrecht:
verkehrsportal.de - Deutscher Journalisten-Verband (DJV) – Presseausweise und journalistische Ethik:
djv.de - FREELENS – Verband für Fotojournalist*innen, Infos zu praktischen Einsätzen:
freelens.com
Mit der richtigen Mischung aus Vorab-Information, Professionalität und Respekt vor den geltenden Verkehrsregeln können Journalist*innen in vielen Situationen von ihrem Presseausweis profitieren, ohne dabei in Konflikt mit Ordnungsvorschriften zu geraten.