Die Pressefreiheit ist ein wesentlicher Pfeiler jeder demokratischen Gesellschaft. Sie garantiert den freien Fluss von Informationen, fördert die Meinungsvielfalt und ermöglicht eine kritische Auseinandersetzung mit politischen, sozialen und wirtschaftlichen Themen. In Ländern, in denen demokratische Strukturen noch nicht gefestigt sind oder in denen politische Konflikte an der Tagesordnung stehen, kann die Pressefreiheit jedoch stark eingeschränkt sein.
Griechenland gilt als die Wiege der Demokratie, die sich bereits im antiken Athen mit der Agora als Treffpunkt für offene Debatten und Diskurse entwickelte. Doch wie steht es heute um diese Tradition von Meinungsvielfalt und freier Berichterstattung? Wie ist die Akzeptanz von ausländischen Journalisten und dem deutschen Presseausweis?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein spannendes Urteil gefällt, das erneut die Frage aufwirft, wie weit die Pressefreiheit gehen darf, wenn die Privatsphäre prominenter Persönlichkeiten betroffen ist. Der Streitfall drehte sich um die Ferienvilla der Formel-1-Legende Michael Schumacher und die Frage, ob die Medien Bilder dieser Immobilie zeigen dürfen.
Der bekannte YouTuber „Ketzer der Neuzeit“, bürgerlich Leonard Jäger, fand sich inmitten einer Reihe von Störungen und Einschüchterungsversuchen durch Ordner der Gewerkschaft GEW wieder, die den Grundsatz der Pressefreiheit auf eine harte Probe stellten.