Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein spannendes Urteil gefällt, das erneut die Frage aufwirft, wie weit die Pressefreiheit gehen darf, wenn die Privatsphäre prominenter Persönlichkeiten betroffen ist. Der Streitfall drehte sich um die Ferienvilla der Formel-1-Legende Michael Schumacher und die Frage, ob die Medien Bilder dieser Immobilie zeigen dürfen.

Der bekannte YouTuber „Ketzer der Neuzeit“, bürgerlich Leonard Jäger, fand sich inmitten einer Reihe von Störungen und Einschüchterungsversuchen durch Ordner der Gewerkschaft GEW wieder, die den Grundsatz der Pressefreiheit auf eine harte Probe stellten.