Presseausweis für Schüler: Was es unter 18 gibt – und ab wann der DVFJ-Ausweis infrage kommt
Den DVFJ-Presseausweis gibt es ab 18 Jahren – auch für Schülerinnen und Schüler, wenn sie regelmäßig für die Schülerzeitung, eine Jugendredaktion oder einen eigenen Kanal veröffentlichen. Wer jünger ist, bekommt ihn nicht, auch nicht mit Zustimmung der Eltern. Für Jüngere gibt es eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken.


