Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben sechs Verbände aus – DJV, dju in ver.di, BDZV, MVFP, VDS und FREELENS –, und zwar nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Er trägt das Logo des Presserats und die Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz. Manche Stellen akzeptieren nur ihn: Der Deutsche Bundestag schreibt: „Als Presseausweis wird ausschließlich der bundeseinheitliche Presseausweis akzeptiert.“ Beim Landtag Brandenburg erhältst du eine Tagesakkreditierung gegen Vorlage eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises und des Personalausweises.
Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis, kein bundeseinheitlicher. Ehrlich gesagt: Wo ausdrücklich der bundeseinheitliche Ausweis verlangt wird, hilft er dir nicht. Bei der Messe Berlin kannst du dich unabhängig vom Ausweis über Namensartikel, Impressum oder einen Redaktionsauftrag akkreditieren. Wo Veranstalter den Presseausweis eines Journalistenverbandes als einen von mehreren Nachweisen nennen, etwa DAS FEST Karlsruhe oder die ÖVB-Arena Bremen, kann der DVFJ-Ausweis deine Tätigkeit belegen – ob sie ihn anerkennen, entscheiden sie selbst.