Presseausweis für Blogger: Wer ihn bekommt – und was er bringt

Ein Blog kann ein journalistisches Medium sein – wenn du regelmäßig recherchierte Beiträge veröffentlichst und ein Impressum hast. Dann bekommst du beim DVFJ einen Presseausweis, auch nebenberuflich, ohne Mitgliedschaft. Er belegt deine Tätigkeit bei Pressestellen und Akkreditierungen; Zutritt verschafft er nicht.

Presseausweis beantragen Was er leistet

DVFJ-Presseausweis 2026, Vorderseite mit Musterdaten

Wann ein Blog als journalistisch zählt

Nicht die Plattform entscheidet, sondern was du veröffentlichst. Eine journalistische Ausbildung brauchst du nicht – entscheidend ist, dass du regelmäßig veröffentlichst und journalistisch arbeitest. Wer vor allem Tagebuch schreibt oder Produkte bewirbt, bloggt privat oder werblich; wer recherchiert, berichtet und einordnet, arbeitet journalistisch.

Das sollte dein Blog erfüllen

  • Regelmäßige Veröffentlichung: Du veröffentlichst in festen Abständen, nicht nur ab und zu.
  • Eigene Recherche oder Berichterstattung: Du recherchierst, berichtest, führst Interviews oder ordnest ein – nicht nur Meinung oder Tagebuch.
  • Werbung erkennbar getrennt: Kooperationen, Sponsoring und Affiliate-Links sind gekennzeichnet und vom redaktionellen Teil getrennt.
  • Impressum: Für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste verlangt § 5 DDG unter anderem Name, Anschrift und E-Mail-Adresse – leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar (abgerufen 28.09.2026).
  • Themen von öffentlichem Interesse: Politik, Lokales, Kultur, Wissenschaft, Sport, Recht oder Technik – Themen, die über dein Privatleben hinausgehen.

Was das VG Minden entschieden hat

Das Verwaltungsgericht Minden hat im Eilverfahren entschieden, dass sich der Betreiber eines YouTube-Kanals und Blogs auf die Pressefreiheit berufen darf. Nötig sei „eine gewisse Strukturierung der Informationsweitergabe“; ob jemand haupt- oder nebenberuflich arbeitet und ob er einen Presseausweis hat, sei unerheblich.

Quelle: VG Minden, Beschluss vom 16.08.2023 – 1 L 729/23, justiz.nrw, abgerufen 28.09.2026.

Beispiele: Zählt das?

FallZählt?Warum
Lokalblog mit wöchentlichen Berichten aus dem StadtratJaRegelmäßig, eigene Berichterstattung, Thema von öffentlichem Interesse.
Fachblog mit recherchierten Artikeln zu Recht oder Technik, monatlichJaEigene Recherche und Einordnung in festem Rhythmus.
Reiseblog mit Reportagen und Impressum, regelmäßigJaDie Reportage ist eine journalistische Form; der Verantwortliche ist erkennbar.
Kulturblog mit Rezensionen und InterviewsJaKritik und Interview sind journalistische Formen, wenn sie regelmäßig erscheinen.
Privates Tagebuch ohne ImpressumNeinPersönliche Erlebnisse ohne öffentliches Interesse, kein Verantwortlicher erkennbar.
Produkttests mit Affiliate-Links ohne redaktionellen TeilNeinIm Vordergrund steht der Verkauf, nicht die Berichterstattung.
Unternehmensblog, der für die eigene Firma wirbtNeinUnternehmenskommunikation ist Werbung, kein Journalismus.
Zwei Beiträge im JahrNeinZu selten – es fehlt die regelmäßige Veröffentlichung.

Welcher Presseausweis für Blogger

Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben laut Deutschem Presserat sechs Verbände aus – DJV, dju in ver.di, BDZV, MVFP, VDS und FREELENS –, und zwar nur an hauptberufliche Journalisten (abgerufen 28.09.2026). Der DVFJ-Ausweis ist ein verbandseigener Presseausweis.

Deine SituationAusweisVoraussetzungKosten
Hauptberuflich, du lebst vom Blog und dein Einkommen stammt überwiegend aus Journalismusbundeseinheitlich
z. B. FREELENS, dju in ver.di, DJV
Nachweise der hauptberuflichen Tätigkeitz. B. FREELENS 90 € oder dju in ver.di 99 € je Kalenderjahr für Nichtmitglieder
Nebenberuflich, du veröffentlichst regelmäßig journalistisch auf deinem Blogverbandseigen
DVFJ
verbindliche Bestätigung, Belege nur bei Rückfragen95 € einmalig für 12 Monate (24 Monate 150 €, 36 Monate 180 €)
Blog ohne redaktionellen Inhalt: Tagebuch, Werbung, reine Produkttestskein Presseausweis––

Stand 28.09.2026; FREELENS und dju in ver.di laut deren Websites. Alle Aussteller: Presseausweis-Vergleich · Zum Antragsformular

Blogger auf Messen und Events

Mehrere Messen haben eigene Regeln für Blogs – mit festen Schwellen. Ob du akkreditiert wirst, hängt von diesen Regeln ab, nicht vom Presseausweis.

VeranstaltungRegel für BlogsQuelle
Leipziger BuchmesseBlog seit mindestens einem Jahr, vollständiger Name im Impressum, mindestens 12 Beiträge im Jahr, letzter Beitrag zum Messethema höchstens einen Monat alt. Eigener BloggerRoom (BL:OOM) nur für vorab akkreditierte Blogger.Leipziger Buchmesse, Akkreditierung, Richtlinien (PDF)
Frankfurter BuchmesseCreator-Akkreditierung: mindestens 2.000 Follower, mindestens 12 Beiträge seit der letzten Buchmesse, Kanal älter als sechs Monate; nur online.Akkreditierungsrichtlinien 2026 (PDF)
HANNOVER MESSEIn der Regel mindestens 5.000 Follower; Blog oder Kanal braucht zwingend ein Impressum mit namentlich Verantwortlichem; Schwerpunkt auf den Themen der Messe.Richtlinien, Stand 03/2026 (PDF)
GamescomBlogs fallen unter die Presseregeln: Online-Publikation, in der Branchen-Community etabliert, mit angemessener Reichweite, seit mindestens drei Monaten, regelmäßig; letzter Text zum Messethema höchstens drei Monate alt. Vorab-Akkreditierung erforderlich.Gamescom, Akkreditierungsrichtlinien
DAS FEST KarlsruheNamensartikel, Impressum, Auftrag einer Vollredaktion oder etablierte Online-Publikation. Der Presseausweis eines Journalistenverbandes ist ein möglicher Nachweis, „in der Regel keine alleinige Grundlage“.Akkreditierungsrichtlinien 2026 (PDF)

Alle Messeregeln · Konzerte und Festivals: Presseausweis bei Konzerten

Was der Ausweis leistet – und was nicht

Der Ausweis belegt deine journalistische Tätigkeit. Ob du akkreditiert wirst, entscheiden Veranstalter und Pressestellen. Mehr dazu: Vorteile des Presseausweises.

Leistet

  • Beleg bei Pressestellen: Er zeigt, dass du regelmäßig journalistisch arbeitest – dein Blog ist dein Medium.
  • Die erste Frage beantwortet: Bei Akkreditierungen belegt er auf einen Blick, dass du journalistisch tätig bist. Die Kriterien des Veranstalters musst du trotzdem erfüllen.
  • Prüfbare Echtheit: Jede Pressestelle kann den DVFJ-Ausweis per QR-Code direkt auf presseausweis-beantragen.com prüfen.

Leistet nicht

  • Kein Zutritt ohne Akkreditierung: Auf Messen, zu Konzerten oder Pressekonferenzen kommst du nur, wenn der Veranstalter dich zulässt.
  • Kein Ersatz für Schwellen: Reichweiten- und Beitragsschwellen der Messen gelten trotzdem – siehe Blogger auf Messen.
  • Keine Rabatte: Einen Anspruch auf Preisnachlässe begründet der Ausweis nicht.
  • Keine „offizielle Anerkennung“: Der DVFJ-Ausweis ist verbandseigen; ob er akzeptiert wird, entscheidet sich im Einzelfall.

So läuft der DVFJ-Antrag

Du beantragst komplett online, ohne Mitgliedschaft – auch wenn du nebenberuflich bloggst. Voraussetzung: Du bist mindestens 18 Jahre alt.

1

Formular ausfüllen

Daten eingeben und Passfoto hochladen – in wenigen Minuten erledigt.

2

Tätigkeit bestätigen

Du bestätigst verbindlich, dass du regelmäßig journalistisch veröffentlichst. Arbeitsproben brauchst du nicht; Belege nur, wenn wir nachfragen.

3

Laufzeit wählen und bezahlen

12 Monate 95 €, 24 Monate 150 €, 36 Monate 180 € – jeweils einmalig inkl. MwSt.

4

Prüfung, Druck, Versand

Jeder Antrag wird geprüft; bei Ablehnung bekommst du den vollen Betrag zurück. Versand in der Regel in 14–18 Werktagen. Den digitalen Ausweis hast du direkt nach der Zahlung.

Alle Preise im Vergleich: Kosten · Wie lange es dauert: Dauer · Zum Antragsformular

Häufige Fragen

Wenn du regelmäßig journalistisch bloggst, Pressestellen anfragst oder dich akkreditieren willst, ja: Der Ausweis belegt deine Tätigkeit auf einen Blick und ist per QR-Code prüfbar. Schreibst du vor allem privat oder bewirbst Produkte, bringt er dir nichts – dann erfüllst du die Voraussetzungen ohnehin nicht.

Für den DVFJ-Ausweis nicht: Entscheidend sind Regelmäßigkeit, journalistische Arbeit und Impressum. Messen setzen aber eigene Schwellen – etwa die Frankfurter Buchmesse mindestens 2.000 Follower für Creator (Richtlinien 2026), die HANNOVER MESSE in der Regel 5.000 Follower (Richtlinien, Stand 03/2026) und die Leipziger Buchmesse mindestens 12 Beiträge im Jahr (Richtlinien). Diese Schwellen ersetzt kein Presseausweis.

Nein. Für den DVFJ-Ausweis gehört ein Impressum zu den Kriterien. Betreibst du den Blog geschäftsmäßig, in der Regel also gegen Entgelt, verlangt § 5 DDG ohnehin eines. Auch Messen fragen danach: Die HANNOVER MESSE verlangt für Blogs zwingend ein Impressum mit namentlich Verantwortlichem (Richtlinien), die Leipziger Buchmesse deinen Namen im Impressum (Akkreditierung).

Nein, nicht automatisch. Über den Zutritt entscheiden Veranstalter und Pressestellen, in der Regel über eine Akkreditierung. Der Ausweis belegt deine Tätigkeit – am besten zusammen mit Links zu deinen Beiträgen. Wie das abläuft: Presseausweis bei Veranstaltungen.

Der DVFJ-Ausweis ist ein verbandseigener Presseausweis, kein bundeseinheitlicher. Ob er akzeptiert wird, entscheiden Veranstalter und Pressestellen im Einzelfall. Ein Blogger-Badge gibt ein Veranstalter für seine eigene Veranstaltung aus; der Presseausweis weist dich für seine Laufzeit unabhängig von einer Veranstaltung als journalistisch tätig aus. Alle Unterschiede: Presseausweis-Vergleich.

Weitere Situationen

Presseausweis für YouTuber

Wann dein Kanal journalistisch zählt.

Presseausweis für Podcaster

Was der Ausweis für deinen Podcast bringt.

Presseausweis für Studierende

Journalistisch arbeiten neben dem Studium.

Presseausweis für Fotografen

Welcher Ausweis zu deiner Fotografie passt.

Presseausweis nebenberuflich

Journalistisch arbeiten neben dem Hauptjob.

Presseausweis Kosten

Was Presseausweise kosten – im Vergleich.

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