Presseausweis für Studierende: Wer ihn bekommt – und was er bringt
Als Student bekommst du einen Presseausweis, wenn du regelmäßig journalistisch veröffentlichst – im Campusmagazin, beim Hochschulradio, auf einem eigenen Kanal mit Impressum oder als freier Mitarbeiter einer Redaktion. Den bundeseinheitlichen Ausweis gibt es nur für Hauptberufliche; beim DVFJ reicht regelmäßige Tätigkeit, auch nebenberuflich, ohne Mitgliedschaft. Zutritt oder freien Eintritt verschafft der Ausweis nicht.

