Der bundeseinheitliche Presseausweis wird seit 2018 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat ausgegeben – nach den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags, um ihm gegenüber Behörden eine höhere Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Ihn stellen sechs Verbände aus – DJV, dju in ver.di, BDZV, MVFP, VDS und FREELENS –, und zwar nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Der Presserat beschreibt ihn als Nachweis journalistischer Professionalität „z. B. gegenüber staatlichen Stellen“.
Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis, kein bundeseinheitlicher. Er belegt deine journalistische Tätigkeit, und seine Echtheit lässt sich per QR-Code direkt auf presseausweis-beantragen.com prüfen. Eine Pflicht, ihn anzuerkennen, haben Behörden nicht: Nach den Wissenschaftlichen Diensten müssen staatliche Stellen von privaten Organisationen ausgestellte Ausweise nicht als Nachweis akzeptieren und können auf einer zusätzlichen Legitimation durch deine Redaktion bestehen. Halte für wichtige Anfragen deshalb Belege bereit, etwa eine Redaktionsbescheinigung oder Links zu deinen Veröffentlichungen.
Keiner der beiden Ausweise ist ein amtliches Dokument – und dein Auskunftsanspruch hängt an keinem von beiden.
Mehr dazu: Presseausweis-Vergleich · Bundeseinheitlicher Presseausweis