VDS-Presseausweis: Voraussetzungen, Kosten und Antrag für Sportjournalisten

Der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) gibt den bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Sportjournalistinnen und Sportjournalisten aus. Für VDS-Mitglieder ist er im Mitgliedsbeitrag enthalten, Nichtmitglieder zahlen eine Bearbeitungsgebühr von 185 € pro Kalenderjahr; wird der Antrag abgelehnt, erstattet der VDS 100 €. Nachweisen müssen Sie, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Arbeit bestreiten.

Diese Seite fasst zusammen, was der VDS auf seinen Seiten zu Presseausweis, Mitgliedschaft und Pkw-Schild angibt (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.

So beantragen Sie ihn Voraussetzungen

Auf einen Blick

  • Aussteller: Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
  • Für: hauptberufliche Sportjournalistinnen und Sportjournalisten
  • Mitglieder: im Mitgliedsbeitrag enthalten
  • Nichtmitglieder: 185 € pro Kalenderjahr, vorab
  • Bei Ablehnung: 100 € werden erstattet
  • Gültig: ein Jahr, jährlich neu zu beantragen

Wer den VDS-Presseausweis bekommt

Der Deutsche Presserat führt den VDS als einen von sechs Verbänden, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben. Laut VDS können ihn ausschließlich hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten erhalten, die ihn als Legitimation bei ihrer Arbeit benötigen; der VDS stellt ihn für hauptberufliche Sportjournalistinnen und Sportjournalisten aus. Als hauptberuflich gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet.

Antrag möglich

  • Festangestellte Sportjournalistinnen und Sportjournalisten mit Redakteursvertrag oder einer Bescheinigung über das Vertragsverhältnis.
  • Freie, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Arbeit bestreiten, etwa für Zeitungen, Zeitschriften oder Agenturen.
  • Volontärinnen und Volontäre mit Vertrag oder entsprechender Bescheinigung.
  • Mitglieder und Nichtmitglieder: Nichtmitglieder beantragen den Ausweis gegen Bearbeitungsgebühr direkt bei der VDS-Geschäftsstelle.

Kein Anspruch

  • Nebenberuflich Tätige – laut VDS etwa Studierende, Wissenschaftler oder Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften arbeiten – erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.
  • Berufseinstieg: Der Ausweis darf nicht ausgegeben werden, um die Aufnahme journalistischer Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.
  • Private Zwecke: Presseausweis und Pkw-Schild dürfen nur beruflich verwendet werden.

Welche Nachweise der VDS verlangt

  • Festangestellte: Redakteursvertrag oder eine Bescheinigung, die ein Vertragsverhältnis als fest angestellte hauptberufliche Journalistin oder fest angestellter hauptberuflicher Journalist nachweist.
  • Freie: Vereinbarungen über ständige Mitarbeit bei Zeitungen, Zeitschriften, Agenturen usw. oder Honoraranweisungen und Veröffentlichungen mindestens der vergangenen sechs Monate, aus denen hervorgeht, dass Sie davon Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. Alternativ eine Bescheinigung des Finanzamts oder der Steuerberatung, dass Sie Einkünfte aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit versteuern, oder die Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
  • Volontärinnen und Volontäre: Vertrag oder entsprechende Bescheinigung.
  • Foto: aktuelles Passfoto vor neutralem Hintergrund. Mitglieder mit einem VDS-Ausweis aus den Vorjahren haben bereits ein Foto hinterlegt und können es im Profil ersetzen (jpg, Seitenverhältnis 3:4, 300 dpi).

Für Mitglieder prüft der jeweilige Regionalverein die Hauptberuflichkeit, für Nichtmitglieder die VDS-Geschäftsstelle. Geprüft wird nach Richtlinien, die für alle ausgabeberechtigten Verbände gleich sind. Mehr zu freien Journalisten: Presseausweis für freie Journalisten.

Quellen: VDS, Presseausweis, VDS, PKW-Schild, Deutscher Presserat, Bundeseinheitlicher Presseausweis, abgerufen am 29.09.2026.

Kosten

Für VDS-Mitglieder ist der Presseausweis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Beitrag liegt je nach Regionalverein zwischen 8 und 10 € im Monat und wird jährlich erhoben. Nichtmitglieder zahlen eine Bearbeitungsgebühr pro Kalenderjahr, die vorab zu überweisen ist; geprüft wird erst nach Zahlungseingang.

LeistungMitgliedNichtmitgliedHinweis
Bundeseinheitlicher Presseausweisim Mitgliedsbeitrag enthalten185 € pro Kalenderjahr, vorabbei Ablehnung werden 100 € erstattet
Pkw-Presseschild13 €20 € laut Seite „PKW-Schild“, 25 € laut Seite „Presseausweis“nur mit aktuellem Presseausweis; jährlich neu, solange der Vorrat reicht
Nachproduktion nach den festen Terminen20 €, vorab an den Regionalvereinkeine Angabefür Anträge nach den Produktionsterminen
Ersatz für nicht zugestellte oder verlorene Ausweise24 € pro Ausweiskeine AngabeMeldung über den Regionalverein per Online-Formular

Beträge laut VDS, Presseausweis, VDS, PKW-Schild und VDS, Mitglied werden, abgerufen am 29.09.2026. Für das Pkw-Schild nennen die beiden VDS-Seiten für Nichtmitglieder unterschiedliche Beträge; für Nachproduktion und Ersatz nennt der VDS keinen eigenen Betrag für Nichtmitglieder. Maßgeblich ist die Auskunft der VDS-Geschäftsstelle.

Presseausweis-Kosten aller Aussteller im Vergleich

So beantragen Sie ihn

VDS-Mitglieder beantragen den Presseausweis online auf sportjournalist.de. Nichtmitglieder senden den Antrag zusammen mit den Nachweisen per E-Mail an die VDS-Geschäftsstelle in Frankfurt (office@sportjournalist.de).

1

Antrag stellen

Mitglieder nutzen das Online-Formular des VDS, Nichtmitglieder schicken den Antrag per E-Mail an die Geschäftsstelle.

2

Nachweise und Foto beifügen

Belege der hauptberuflichen Tätigkeit und ein aktuelles Passfoto vor neutralem Hintergrund.

3

Gebühr vorab zahlen

Nichtmitglieder überweisen die 185 € (und gegebenenfalls die Gebühr für das Pkw-Schild) vorab auf das VDS-Konto. Erst danach prüft die Geschäftsstelle.

4

Prüfung und Druck

Gedruckt wird zu festen Terminen: für 2027 am 10. November und 10. Dezember 2026, danach am 10. Januar 2027 und jeweils um den 10. eines Monats.

Jährlich neu: Der VDS-Presseausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die zu den Terminen im November und Dezember 2026 produzierten Ausweise für 2027 werden laut VDS noch 2026 zugestellt.

Pkw-Schild: Bestellen können es nur Inhaberinnen und Inhaber eines aktuellen Presseausweises; die Bearbeitungsgebühr ist vorab zu überweisen. Auch das Schild darf ausschließlich beruflich eingesetzt werden. Die Bestellfrist für 2026 ist laut VDS abgelaufen.

Quellen: VDS, Presseausweis (Antrag, Gebühren, Produktionstermine); VDS, PKW-Schild; abgerufen am 29.09.2026.

Wenn Sie nicht hauptberuflich arbeiten

Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet, erfüllt laut VDS die Voraussetzungen für den Presseausweis in der Regel nicht. Auch als Mitglied nimmt der VDS keine ehrenamtlich oder nebenberuflich Tätigen auf, etwa Pressewarte von Vereinen oder Gelegenheitsjournalisten am Wochenende. Für Menschen, die regelmäßig nebenberuflich veröffentlichen, gibt es verbandseigene Presseausweise wie den des DVFJ: ohne Mitgliedschaft, ab 18 Jahren, 95 € einmalig für 12 Monate. Er ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Presseausweis nebenberuflich Voraussetzungen DVFJ Unterschiede der Ausweise

Häufige Fragen

Nein. Nichtmitglieder können den bundeseinheitlichen Presseausweis beim VDS gegen eine Bearbeitungsgebühr von 185 € pro Kalenderjahr beantragen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie hauptberuflich als Sportjournalistin oder Sportjournalist arbeiten und das nachweisen.

Für Mitglieder ist er im Beitrag enthalten; der Mitgliedsbeitrag liegt je nach Regionalverein bei 8 bis 10 € im Monat. Nichtmitglieder zahlen 185 € pro Kalenderjahr vorab; wird der Antrag abgelehnt, erstattet der VDS 100 €. Das Pkw-Schild kostet Mitglieder 13 €, für Nichtmitglieder nennt der VDS 20 bzw. 25 €. Die Preise anderer Aussteller: Kostenvergleich.

Festangestellte legen den Redakteursvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor, Volontärinnen und Volontäre ihren Vertrag. Freie reichen Vereinbarungen über ständige Mitarbeit, Honoraranweisungen und Veröffentlichungen der vergangenen sechs Monate, eine Bescheinigung von Finanzamt oder Steuerberatung oder die Bestätigung der Künstlersozialkasse ein. Dazu kommt ein aktuelles Passfoto.

Der VDS nimmt hauptberufliche Sportjournalistinnen und Sportjournalisten sowie Sportfotografinnen und Sportfotografen auf, die mehr als 50 Prozent ihrer Einkünfte aus sportjournalistischer Tätigkeit erzielen. Sie wählen einen der 20 Regionalvereine und nennen zwei Fürsprecher, die seit mindestens drei Jahren VDS-Mitglied sind. Nach der Prüfung wird die Aufnahme im VDS-Newsletter veröffentlicht; danach gilt eine Einspruchsfrist von vier Wochen. Studierende mit Berufsziel Sportjournalismus und Volontäre können Junior-Mitglied werden.

In der Regel nicht. Der VDS gibt den Presseausweis nur an hauptberuflich Tätige aus und nimmt ehrenamtlich oder nebenberuflich Tätige, etwa Pressewarte von Vereinen, auch nicht als Mitglied auf. Für regelmäßig nebenberuflich Veröffentlichende gibt es verbandseigene Ausweise: Presseausweis nebenberuflich.

Sie veröffentlichen regelmäßig, aber nicht hauptberuflich? Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis, auch für nebenberuflich Tätige: 95 € einmalig für 12 Monate, ohne Mitgliedschaft. Jeder Antrag wird geprüft, bei Ablehnung erstatten wir den vollen Betrag.

© Copyright - DVFJ Deutscher Verband Freier Journalisten