Presserabatte und Journalistenrabatte: Wer sie anbietet, wer sie bekommt – und was erlaubt ist
Einen Anspruch auf Presserabatte gibt es nicht. Einige Unternehmen bieten Pressekonditionen nach eigenen Regeln an – teils nur für hauptberuflich tätige Journalisten, die einen Presseausweis vorlegen. Den DVFJ-Presseausweis darfst du laut unseren AGB nicht vorzeigen, um private Rabatte zu erhalten.
Auf einen Blick
- Anspruch: keiner, das Unternehmen entscheidet
- Belegte Angebote: vier Unternehmen mit eigener Seite (Stand 29.09.2026)
- Lufthansa: keine Sonderkonditionen für die Presse
- Pressekodex: Rabatte dürfen die Berichterstattung nicht beeinflussen
- DVFJ-Ausweis: nicht für private Rabatte (§ 6 Abs. 2 AGB)
