Presserabatte und Journalistenrabatte: Wer sie anbietet, wer sie bekommt – und was erlaubt ist

Einen Anspruch auf Presserabatte gibt es nicht. Einige Unternehmen bieten Pressekonditionen nach eigenen Regeln an – teils nur für hauptberuflich tätige Journalisten, die einen Presseausweis vorlegen. Den DVFJ-Presseausweis darfst du laut unseren AGB nicht vorzeigen, um private Rabatte zu erhalten.

Welche Angebote es gibt Was für den DVFJ-Ausweis gilt

Auf einen Blick

  • Anspruch: keiner, das Unternehmen entscheidet
  • Belegte Angebote: vier Unternehmen mit eigener Seite (Stand 29.09.2026)
  • Lufthansa: keine Sonderkonditionen für die Presse
  • Pressekodex: Rabatte dürfen die Berichterstattung nicht beeinflussen
  • DVFJ-Ausweis: nicht für private Rabatte (§ 6 Abs. 2 AGB)

Gibt es einen Anspruch auf Presserabatte?

Nein. Ein Presseausweis – ob bundeseinheitlich oder verbandseigen – verpflichtet kein Unternehmen zu einem Preisnachlass. Ob es Pressekonditionen gibt und für wen, legt jedes Unternehmen selbst fest.

Unternehmen entscheiden selbst

Die Angebote, die wir auf Unternehmensseiten gefunden haben, nennen jeweils eigene Bedingungen. Andere schließen Pressekonditionen ausdrücklich aus: „Please, note that Lufthansa does not offer special conditions for press members“, schreibt die Lufthansa Group auf ihrer Presseseite.

Pressekarten sind etwas anderes

Wer über eine Veranstaltung berichtet, bekommt Zugang meist über eine Akkreditierung beim Veranstalter – das ist kein Rabatt, sondern Arbeitszugang. Wie das abläuft: So läuft eine Presseakkreditierung ab, Freier Eintritt mit Presseausweis, Presseausweis auf Messen und Presseausweis auf Konzerten.

Welche Unternehmen Pressekonditionen anbieten

Hier stehen nur Angebote, die das Unternehmen auf seiner eigenen Website beschreibt – keine Einträge aus Rabattportalen oder Foren. Konditionen können sich jederzeit ändern; maßgeblich ist die Seite des Unternehmens.

UnternehmenAngebot laut eigener SeiteFür wenNachweisStand
a&o HostelsBis zu 20 % Presserabatt auf Buchungen im Flex-Tarif; der Code wird innerhalb von zwei Tagen verschickt.Journalisten, Reporter und andere Pressevertreter („journalists, reporters, or any other press members“)Gültigen Presseausweis hochladen und beim Check-in vorzeigen29.09.2026
Volkswagen Nutzfahrzeuge„Exklusive Sonderkonditionen“ für den Dienstwagen; keine Rabatthöhe genannt, Beratung über die HändlerHauptberuflich journalistisch Tätige, für „ausgewählte Organisationen/Verbände“; Fahrzeug für den Eigenbedarf, mindestens sechs Monate auf dich zugelassenKopie des gültigen Presseausweises29.09.2026
Hyundai Motor DeutschlandAbschnitt „Presserabatt“: Fragen zu Journalistenkäufen an die Pressestelle; das konkrete Angebot macht der VertragshändlerKeine Angabe auf der SeiteKeine Angabe auf der Seite29.09.2026
Mitsubishi Motors Deutschland„Attraktive Sonderkonditionen“ für Journalisten; keine Rabatthöhe für Journalisten genanntKeine Angabe auf der SeiteKeine Angabe auf der Seite29.09.2026

Lufthansa: Laut ihrer Presseseite bietet die Lufthansa keine Sonderkonditionen für Pressevertreter an. Deutsche Bahn, Volkswagen (Pkw), Mercedes-Benz, Apple sowie die Autovermieter Sixt, Europcar und Enterprise: Eine aktuelle offizielle Seite zu Pressekonditionen haben wir nicht gefunden (Stand 29.09.2026). Den Apple Store für Bildung können laut Apple nur Beschäftigte von Bildungseinrichtungen, Studierende und Eltern von Studierenden nutzen.

Quellen: Seiten der Unternehmen wie verlinkt; Lufthansa Group, Media Contact; Apple, Verkaufsbedingungen Bildung; abgerufen am 29.09.2026.

Wer Pressekonditionen bekommt

Das legt jedes Unternehmen selbst fest. Die belegten Angebote verlangen Unterschiedliches:

  • Hauptberufliche Tätigkeit: Volkswagen Nutzfahrzeuge verlangt sie ausdrücklich und begrenzt das Angebot auf ausgewählte Organisationen und Verbände.
  • Presseausweis: Volkswagen Nutzfahrzeuge verlangt eine Kopie des gültigen Presseausweises, a&o Hostels das Hochladen des Ausweises und das Vorzeigen beim Check-in.
  • Keine Angaben: Hyundai und Mitsubishi nennen auf ihren Seiten keine Voraussetzungen; Auskunft geben Pressestelle oder Händler.

Welchen Presseausweis ein Unternehmen akzeptiert, entscheidet es selbst. Nur an hauptberufliche Journalisten wird der bundeseinheitliche Presseausweis ausgegeben.

Presserabatte und der Pressekodex

Der Pressekodex des Deutschen Presserats (Fassung vom 19. März 2025) behandelt Vergünstigungen in Ziffer 15 und in Richtlinie 15.1.

Ziffer 15 – Vergünstigungen

„Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“

Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke

Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit könne beeinträchtigt werden, ist laut Richtlinie zu vermeiden. Einladungen oder Geschenke, deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und beruflich notwendige Maß übersteigt, nehmen Journalisten nicht an. Und: „Recherche und Berichterstattung dürfen durch die Annahme von Geschenken, Einladungen oder Rabatten nicht beeinflusst, behindert oder gar verhindert werden.“

Ein ausdrückliches Verbot von Rabatten nennt der Pressekodex nicht; entscheidend ist, dass sie die Unabhängigkeit nicht berühren. Strenger ist der Medienkodex von netzwerk recherche: Journalisten verzichten danach auf jegliche Vorteilsnahme und Vergünstigung.

Quellen: Deutscher Presserat, Pressekodex, Ziffer 15 und Richtlinie 15.1 (Fassung vom 19.03.2025), netzwerk recherche, Medienkodex (2016); abgerufen am 29.09.2026.

Was für den DVFJ-Presseausweis gilt

§ 6 Abs. 2 unserer AGB: „Der Ausweis darf ausschließlich im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Untersagt sind insbesondere die private Nutzung, das Vorzeigen zu privaten Zwecken (etwa um Rabatte oder Eintritt zu erhalten), das Auftreten als Presse durch Personen, die selbst an einer Versammlung oder Kundgebung teilnehmen, sowie die Nutzung zum Zweck oder während einer Straftat.“

Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises, eine Erstattung erfolgt dann nicht (§ 6 Abs. 3 AGB). Was erlaubt ist und was nicht, erklären die Hinweise zur Verwendung.

Was der Ausweis stattdessen leistet

Der DVFJ-Presseausweis belegt, dass du journalistisch arbeitest – etwa bei Anfragen an Pressestellen oder bei einer Akkreditierung. Er ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis und kein Rabattausweis. Was er im Alltag leistet und was nicht: Vorteile eines Presseausweises.

Häufige Fragen

Auf ihren eigenen Websites beschreiben a&o Hostels, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Hyundai und Mitsubishi Pressekonditionen (Stand 29.09.2026). Die Bedingungen legt jedes Unternehmen selbst fest; Volkswagen Nutzfahrzeuge etwa verlangt hauptberufliche Tätigkeit und eine Kopie des gültigen Presseausweises. Einen Anspruch auf Rabatte gibt es nicht.

Nein. Die Lufthansa Group schreibt auf ihrer Presseseite: „Please, note that Lufthansa does not offer special conditions for press members.“ (Stand 29.09.2026)

Einzelne Hersteller nennen auf ihren Seiten Konditionen für Journalisten: Volkswagen Nutzfahrzeuge für hauptberuflich Tätige ausgewählter Organisationen und Verbände mit Kopie des gültigen Presseausweises, außerdem Hyundai und Mitsubishi, beide ohne Angabe von Voraussetzungen. Für Volkswagen (Pkw) und Mercedes-Benz haben wir keine aktuelle offizielle Seite zu Pressekonditionen gefunden (Stand 29.09.2026).

Eine aktuelle offizielle Seite der Deutschen Bahn zu Pressekonditionen haben wir nicht gefunden (Stand 29.09.2026).

Der Pressekodex verbietet Rabatte nicht generell. Nach Ziffer 15 ist aber die Annahme von Vorteilen unvereinbar, die die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion beeinträchtigen könnten; nach Richtlinie 15.1 dürfen Recherche und Berichterstattung durch Rabatte nicht beeinflusst werden. Schon der Anschein ist zu vermeiden.

Nein. § 6 Abs. 2 unserer AGB untersagt ausdrücklich „das Vorzeigen zu privaten Zwecken (etwa um Rabatte oder Eintritt zu erhalten)“. Bei Missbrauch verfällt die Gültigkeit des Ausweises. Mehr: Hinweise zur Verwendung.

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