ver.di-Presseausweis (dju): Voraussetzungen, Kosten und Antrag

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di gibt den bundeseinheitlichen Presseausweis aus – an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, an Mitglieder wie an Nichtmitglieder. Für Mitglieder ist er bei satzungsgemäßer Beitragszahlung kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 99 € pro Kalenderjahr. Nachweisen müssen Sie die Hauptberuflichkeit, etwa mit Arbeitsvertrag, KSK-Bescheinigung oder Honorarabrechnungen der letzten sechs Monate. Beantragt wird schriftlich beim zuständigen ver.di-Landesbezirk.

Diese Seite fasst zusammen, was ver.di in den Merkblättern und auf den Seiten der Landesbezirke angibt (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.

So beantragen Sie ihn Voraussetzungen

Auf einen Blick

  • Aussteller: dju in ver.di, über die Landesbezirke
  • Für: hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten
  • Mitglieder: kostenlos bei satzungsgemäßer Beitragszahlung
  • Nichtmitglieder: 99 € pro Kalenderjahr, im Voraus
  • Gültig: für das aufgedruckte Kalenderjahr
  • Folgeantrag: ab Oktober für das nächste Jahr

Wer den ver.di-Presseausweis bekommt

Der Deutsche Presserat führt die dju in ver.di als einen von sechs Verbänden, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben – und zwar nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Maßgeblich sind die Richtlinien, die die ausstellenden Verbände mit dem Deutschen Presserat und der Innenministerkonferenz vereinbart haben. Laut Merkblatt 2026 erhalten den Ausweis nur nachweislich hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. Hauptberuflich ist, wer den Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit erzielt.

Antrag möglich

  • Festangestellte Journalistinnen und Journalisten, etwa bei Verlagen oder Rundfunkanstalten.
  • Freie, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Arbeit bestreiten; der Landesbezirk Berlin-Brandenburg nennt dafür „mehr als 50%“.
  • Volontärinnen und Volontäre mit Vertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Studierende eindeutig publizistischer oder journalistischer Fachrichtungen an Journalismus- bzw. Filmhochschulen, innerhalb der Regelstudienzeit, mit Immatrikulationsbescheinigung und einer Bescheinigung ihres Instituts, dass sie den Ausweis für Ausbildung oder studienbegleitende journalistische Arbeit brauchen.
  • Studierende anderer Fachrichtungen innerhalb der Regelstudienzeit, wenn sie ihren Lebensunterhalt überwiegend journalistisch verdienen; zugrunde gelegt werden mindestens 400 € im Monat.
  • Kameraleute, wenn sie in der tagesaktuellen Berichterstattung arbeiten.

Kein Anspruch

  • Nebenberufliche, gelegentliche oder unentgeltliche journalistische Tätigkeit.
  • Pressefremde Zwecke: redaktionelle Arbeit für Druckschriften oder Internetseiten, die ganz oder überwiegend andere Zwecke verfolgen – etwa Veranstaltungskalender, Werkszeitschriften, Anzeigenblätter ohne unabhängige redaktionelle Berichterstattung, Werbeprospekte oder PR-Broschüren.
  • Online-Dienste ohne Publizistik: Die nichtpublizistische Tätigkeit für Online-Dienste berechtigt nicht zum Ausweis.

Welche Nachweise ver.di verlangt

  • Festangestellte: Redakteursvertrag (plus aktuelle Gehaltsbescheinigung, wenn der Vertrag älter als sechs Monate ist) oder eine aktuelle Bescheinigung des Verlags, der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt oder des Arbeitgebers.
  • Freie: KSK-Bescheinigung mit persönlicher Kennziffer, Verträge über ständige Mitarbeit oder Pauschalistenverträge mit Angaben zu Aufwand und Entschädigung, oder Honorarabrechnungen der letzten sechs Monate (Rechnungen nur zusammen mit Kontoeingängen).
  • Volontärinnen und Volontäre: Vertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Passbild: bei Erstanträgen; in den Folgejahren nur, wenn Sie es austauschen möchten.
  • Veröffentlichungen: ver.di Hessen erkennt Online-Links grundsätzlich nicht als Nachweis an und bittet um eine begrenzte Zahl Papierkopien.

Ohne Nachweise stellt ver.di keinen Presseausweis aus; der Nachweis ist jedes Jahr neu zu erbringen. Mehr zu Sonderfällen: Presseausweis als Student und Presseausweis für freie Journalisten.

Quellen: Merkblatt 2026 ver.di Hessen (PDF), Merkblatt 2026 ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (PDF), Merkblatt 2026 ver.di Berlin-Brandenburg (PDF), ver.di Hessen, Presseausweise, Deutscher Presserat, Bundeseinheitlicher Presseausweis, abgerufen am 29.09.2026.

Kosten

Für hauptberuflich journalistisch tätige Mitglieder ist der Presseausweis kostenlos, satzungsgemäße Beitragszahlung vorausgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent der Einkünfte, mindestens 15 € im Monat. Nichtmitglieder zahlen eine Verwaltungsgebühr pro Kalenderjahr im Voraus.

LeistungMitgliedNichtmitgliedGültigkeit
Bundeseinheitlicher Presseausweiskostenlos, bei satzungsgemäßer Beitragszahlung99 € inkl. MwSt., im Vorausaufgedrucktes Kalenderjahr; jährlich neu zu beantragen
Zweitausstellung nach Verlust oder Diebstahl49,50 €49,50 €laufendes Geltungsjahr
Auto-Presseschild12,50 € inkl. MwSt.12,50 € inkl. MwSt.Jahresgebühr, im Voraus
Internationaler Presseausweis (IJF)60 € inkl. MwSt., bei mindestens 15 € Beitragnicht erhältlichzwei Jahre ab Ausstellung

Beträge laut Merkblättern 2026 der Landesbezirke Hessen sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und laut ver.di Hessen, abgerufen am 29.09.2026; die 99 € für Nichtmitglieder nennen auch Berlin-Brandenburg und NRW. Für studierende Mitglieder nennen die Merkblätter unterschiedliche Mindestbeiträge (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: mindestens 4 €, Hessen: 6,50 € im Monat).

Presseausweis-Kosten aller Aussteller im Vergleich

So beantragen Sie ihn

Den Ausweis stellt ausschließlich der zuständige Landesbezirk aus, nachdem er Ihre Nachweise selbst geprüft hat. Antragsformulare gibt es laut Merkblatt bei der dju unter dju.verdi.de, in den ver.di-Bezirksbüros und in den Landesbezirken (Fachbereich A).

1

Formular besorgen

Antrag Ihres Landesbezirks herunterladen oder im Bezirksbüro abholen und ausfüllen.

2

Nachweise beilegen

Belege der hauptberuflichen Tätigkeit beifügen, beim Erstantrag zusätzlich ein Passbild.

3

Unterschreiben und einreichen

Den unterschriebenen Originalantrag per Post schicken; Hessen nimmt ihn auch per Fax, Berlin-Brandenburg auch persönlich an. Hessen und Berlin-Brandenburg bitten, Erstanträge nicht per E-Mail zu schicken.

4

Gebühr zahlen, Ausweis erhalten

Nichtmitglieder überweisen die 99 € vorab. Nach der Prüfung stellt der Landesbezirk den Ausweis aus; die Ausweise für das neue Jahr verschickt ver.di zum Jahresende.

Folgeantrag: Der Presseausweis gilt für das aufgedruckte Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Ab Oktober des laufenden Jahres können Sie den Antrag für das folgende Jahr stellen.

Quellen: Merkblätter 2026 der Landesbezirke Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin-Brandenburg; Antragsformular 2026 ver.di Hessen (PDF); ver.di bei der Deutschen Welle, Presseausweis 2026; abgerufen am 29.09.2026.

Landesbezirke

Für diese Landesbezirke sind Presseausweis-Seite oder Merkblatt frei abrufbar (Stand 29.09.2026). Für die übrigen Landesbezirke erhalten Sie die Unterlagen über die Presseausweis-Seite der dju oder Ihr ver.di-Bezirksbüro.

LandesbezirkBundesländerPresseausweis-Seite
HessenHessen; Presseausweisstelle in Frankfurt am Main, presseausweise.hessen@verdi.dever.di Hessen: Presseausweise beantragen (mit Antrag, Merkblatt und Antrag für den internationalen Presseausweis)
Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThüringenSachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; Presseausweisstelle in Leipzig, presseausweise.sat@verdi.deMerkblatt Presseausweis 2026 (PDF)
Berlin-BrandenburgBerlin, Brandenburg; Büro Presseausweise in Berlin, presseausweise.bb@verdi.deMerkblatt 2026 (PDF), bereitgestellt von ver.di bei der Deutschen Welle
Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen; Team Presseausweise in Düsseldorf, Presseausweise.NRW@verdi.deAntrag 2026 und Merkblatt für Bonn/NRW, bereitgestellt von ver.di bei der Deutschen Welle

Quellen: Seiten und Merkblätter der Landesbezirke wie verlinkt; Bundesländer Berlin-Brandenburg laut bb.verdi.de, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen laut sat.verdi.de; abgerufen am 29.09.2026.

Internationaler Presseausweis über ver.di

  • Wer: ver.di-Mitglieder, die hauptberuflich journalistisch tätig sind und mindestens 15 Euro Beitrag zahlen, können den internationalen Presseausweis der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) beantragen. Nichtmitglieder sind nicht berechtigt.
  • Kosten: 60 € inkl. MwSt., im Voraus zu zahlen.
  • Gültigkeit: zwei Jahre ab Ausstellungsdatum.
  • Antrag: ver.di Hessen stellt dafür ein eigenes Antragsformular (PDF) bereit.

Internationaler Presseausweis: alle Wege im Überblick

Quellen: Merkblätter 2026 ver.di Hessen und ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; ver.di Hessen, Presseausweise; abgerufen am 29.09.2026.

Wenn Sie nicht hauptberuflich arbeiten

Wer nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeitet, erhält bei ver.di keinen Presseausweis (Merkblatt 2026 ver.di Hessen). Für Menschen, die regelmäßig nebenberuflich veröffentlichen, gibt es verbandseigene Presseausweise wie den des DVFJ: ohne Mitgliedschaft, ab 18 Jahren, 95 € einmalig für 12 Monate. Er ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Presseausweis nebenberuflich Voraussetzungen DVFJ Unterschiede der Ausweise

Häufige Fragen

Nein. ver.di stellt den bundeseinheitlichen Presseausweis auch Nichtmitgliedern aus; sie zahlen 99 € (inkl. MwSt.) pro Kalenderjahr im Voraus. Für hauptberuflich tätige Mitglieder ist er bei satzungsgemäßer Beitragszahlung kostenlos. In beiden Fällen müssen Sie die hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachweisen.

99 € inkl. MwSt. pro Kalenderjahr, im Voraus zu zahlen. Eine Zweitausstellung nach Verlust oder Diebstahl kostet 49,50 €, ein Auto-Presseschild 12,50 € im Jahr. Den internationalen Presseausweis erhalten Nichtmitglieder bei ver.di nicht. Die Preise anderer Aussteller: Kostenvergleich.

Festangestellte legen den Redakteursvertrag (bei Verträgen älter als sechs Monate mit aktueller Gehaltsbescheinigung) oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor. Freie reichen die KSK-Bescheinigung mit persönlicher Kennziffer, Verträge über ständige Mitarbeit oder die Honorarabrechnungen der letzten sechs Monate ein, Volontärinnen und Volontäre ihren Vertrag. Beim Erstantrag kommt ein Passbild dazu. Die Nachweise sind jedes Jahr neu zu erbringen.

Für das aufgedruckte Kalenderjahr. Ab Oktober können Sie den Antrag für das folgende Jahr stellen; die neuen Ausweise verschickt ver.di zum Jahresende. Der internationale Presseausweis gilt zwei Jahre ab Ausstellung.

Als freie Journalistin oder freier Journalist ja, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Arbeit bestreiten und das nachweisen. Wer nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeitet, erhält bei ver.di keinen Presseausweis. Für regelmäßig nebenberuflich Veröffentlichende gibt es verbandseigene Ausweise: Presseausweis nebenberuflich.

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