So liest du die Tabelle
Den Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen haben der BDZV, der DJV und die dju in ver.di abgeschlossen; er gilt rückwirkend ab 1. Januar 2025 (Gehaltstarifvertrag 2025, PDF). Die Werte in der Tabelle gelten seit 1. Februar 2026. Am 1. Februar 2027 steigen alle Stufen um weitere 110 €: Volontäre bekommen dann im ersten Jahr 2.574 € brutto, Redakteure im 1. bis 4. Berufsjahr 4.004 € brutto.
Als Regelqualifikation gilt laut Tarifvertrag ein Volontariat, ein abgeschlossenes Studium der Journalistik oder ein vergleichbares Studium oder der Abschluss an einer anerkannten Journalistenschule. Redakteure mit besonderer Funktionszuweisung (Tarifgruppe 3) bekommen 4.465 bis 6.124 € brutto, Redakteure mit Leitungsfunktion (Tarifgruppe 4) 6.441 bis 6.925 € brutto; das Gehalt der Chefredaktion wird frei vereinbart.
Für Zeitschriften gilt die Gehaltstabelle des MVFP vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2027 (Gehaltstabelle 2025–2027, PDF). Zum 1. Juli 2027 steigen die Gehälter dort um 1,8 Prozent. Wer das Volontariat vor dem 22. Lebensjahr beginnt, bekommt im ersten Jahr 1.936 € brutto. Wie das Volontariat abläuft und wie du dich bewirbst: Volontariat: Ablauf, Gehalt, Bewerbung.
Der Median des Entgeltatlas umfasst alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten des Berufs, mit oder ohne Tarif; Auszubildende zählen nicht dazu (Hilfe zum Entgeltatlas). Die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger. Bei Redakteuren verdient ein Viertel weniger als 3.842 € brutto, ein Viertel mehr als 6.451 € brutto. Zum Vergleich: Über alle Berufe lag der Median 2025 bei 4.217 € brutto (Bundesagentur für Arbeit, 20.07.2026).
Die KSK-Werte sind keine Gehälter. Es sind Durchschnitte der Jahreseinkommen, die versicherte Selbstständige der Künstlersozialkasse melden. Gemeldet wird das Arbeitseinkommen, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben (KSK: Meldung des Jahresarbeitseinkommens, PDF).