Presseausweis und Bundestag: Wie die Akkreditierung wirklich läuft

Für den Bundestag brauchen Sie eine Akkreditierung der Bundestagsverwaltung – der Presseausweis allein reicht dort nicht. Bei der Jahresakkreditierung akzeptiert der Bundestag nur den bundeseinheitlichen Presseausweis, dazu Redaktionsbestätigung und Arbeitsnachweise. Was das für Sie bedeutet, wie Tages- und Jahresakkreditierung laufen und wo der DVFJ-Ausweis hilft und wo nicht, steht hier.

Presseausweis beantragen So läuft die Akkreditierung

DVFJ-Presseausweis 2026, Vorderseite mit Musterdaten

Presseausweis oder Akkreditierung – der Unterschied

Ein Presseausweis zeigt, dass Sie journalistisch arbeiten. In die Gebäude des Bundestags kommen Sie damit nicht – dafür vergibt der Bundestag eine eigene Akkreditierung. Welche anderen Vorteile ein Presseausweis im Alltag hat, steht in der Übersicht; wie eine Akkreditierung allgemein abläuft, ebenfalls.

Presseausweis: Nachweis der Tätigkeit

  • Kein amtliches Dokument: Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten fest, dass der Presseausweis weder als amtliches Dokument gilt noch eine rechtliche Legitimationsfunktion hat (WD 10 – 3000 – 067/20).
  • Nichtstaatliche Aussteller: Ausgegeben wird er laut demselben Gutachten von Redaktionen und sonstigen nichtstaatlichen Organisationen.
  • Wirkung: Er erleichtert den Nachweis journalistischer Tätigkeit – mehr nicht.

Akkreditierung: Zugang zum Haus

  • Pflicht für die Berichterstattung im Haus: Medienvertreter kommen laut Zugangs- und Verhaltensregeln grundsätzlich nur mit einem Bundestagspresseausweis hinein – als Kurzzeit- oder Jahresakkreditierung.
  • Vergeben vom Bundestag: Diese Ausweise stellt das Referat Presse und Medien (PräsB 1) der Bundestagsverwaltung auf Antrag aus.
  • Nur für den Bundestag: Die Jahresakkreditierung der Bundesregierung gilt dort nicht (Akkreditierungsseite des Bundestags).
  • Stichwort Hausausweis: Einen gesonderten Hausausweis für Journalisten beschreiben die Presseseiten des Bundestags nicht; dort heißt der Zugangsausweis Bundestagspresseausweis.

So läuft die Akkreditierung im Bundestag

Der Bundestag unterscheidet zwei Arten: die Kurzzeitakkreditierung für gelegentliche Berichterstattung und die Jahresakkreditierung für die ständige Berichterstattung. Die Bundespressekonferenz ist davon getrennt – ein Verein mit eigenen Regeln. Alle Angaben: Stand 27.09.2026; maßgeblich ist immer die aktuelle Seite des Bundestags.

ArtWerUnterlagenFrist und Ablauf
Kurzzeitakkreditierung (Tagesakkreditierung)Medienvertreter, die gelegentlich aus dem Bundestag berichten.Antragsformular des Bundestags mit Angaben zu Person und Redaktion und dem gewünschten befristeten Zeitraum; Bestätigung der Redaktion mit Stempel und Unterschrift der Redaktionsleitung. Zur Ausstellung: Presseausweis und Personalausweis oder Pass.Formular an PräsB 1 – Presse und Kommunikation oder an akkreditierung@bundestag.de. Eine Frist nennt das Formular nicht. Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen (Ausweisstelle Wilhelmstraße 65, Raum E 13). Ihre Daten werden auch für die polizeiliche Überprüfung verwendet.
Quelle: Antragsformular (PDF), Akkreditierungsseite, abgerufen 27.09.2026
Jahresakkreditierung 2026Medienvertreter mit ständiger politisch-parlamentarischer Berichterstattung aus dem Bundestag.Nachweis der ständigen Berichterstattung: Bestätigung der Redaktion und Arbeitsnachweise; Mitglieder der Bundespressekonferenz legen den BPK-Mitgliedsausweis vor. Antrag handschriftlich unterschrieben. Bei der Abholung: gültiger Personalausweis oder Reisepass und gültiger bundeseinheitlicher Presseausweis; Rückgabe der Jahresakkreditierung 2025.Antrag bis 10. Dezember 2025, vorrangig per E-Mail an akkreditierung@bundestag.de. Ausgabe vom 7. Januar bis 10. Juli 2026 in der Akkreditierungsstelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13. Eine Mitteilung zur Jahresakkreditierung 2027 lag am 27.09.2026 noch nicht vor.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.11.2025, abgerufen 27.09.2026
Bundespressekonferenz (Mitgliedschaft oder Gast)Mitglied kann nur werden, wer hauptberuflich für deutsche Medien aus Berlin oder Bonn über Bundespolitik berichtet. Gäste werden in Ausnahmefällen zugelassen, haben aber kein Fragerecht.Mitgliedschaft: formloser Antrag, Bestätigung der Chefredaktion über die Tätigkeit als Parlamentsberichterstatter (entfällt bei Freiberuflern), drei bis fünf aktuelle Arbeitsproben, Lebenslauf, Passbild, unterschriebenes Datenblatt.Über Aufnahmeanträge entscheidet ein Mitgliedsausschuss in monatlichen Sitzungen. An den Pressekonferenzen nehmen grundsätzlich nur Mitglieder von BPK und VAP teil; Ausnahmen für berichtende Journalisten sind auf Antrag möglich.
Quelle: BPK – Der Verein, Mitgliedschaft, Saalordnung, abgerufen 27.09.2026

Welcher Ausweis zählt im Bundestag

Kurz gesagt: der bundeseinheitliche Presseausweis. Wer ihn ausgibt und wie er sich von anderen Ausweisen unterscheidet, zeigt der Vergleich aller Aussteller.

Jahresakkreditierung

Der Bundestag schreibt in seiner Pressemitteilung vom 3. November 2025: „Als Presseausweis wird ausschließlich der bundeseinheitliche Presseausweis akzeptiert.“ Ausgegeben wird er vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), von der dju in ver.di, vom BDZV, vom MVFP, vom VDS und vom Fotografenverband FREELENS.

Kurzzeitakkreditierung

Das Antragsformular verlangt zur Ausstellung die Vorlage von Presse- und Personalausweis oder Pass; einen Aussteller nennt es nicht. Unter „Hinweis zu gültigen Presseausweisen“ erklärt die Akkreditierungsseite aber, dass das Pressereferat die Vereinbarung von Innenministerkonferenz und Deutschem Presserat über den bundeseinheitlichen Presseausweis übernommen hat. Wer einen anderen Ausweis hat, klärt das vorab mit dem Akkreditierungsbüro.

DVFJ-Presseausweis

Der DVFJ-Ausweis ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis und ersetzt keine Akkreditierung. Er belegt Ihre journalistische Tätigkeit, etwa bei Anfragen an die Pressestellen von Abgeordneten und Fraktionen. Den Zugang zum Haus regelt allein der Bundestag.

Was der DVFJ-Ausweis hier leistet – und was nicht

Was er leistet

  • Nachweis der Tätigkeit: Er belegt bei Anfragen an Pressestellen von Abgeordneten und Fraktionen, dass Sie regelmäßig journalistisch arbeiten.
  • Prüfbare Echtheit: Jede Pressestelle kann den Ausweis per QR-Code über scantoverify.org prüfen.
  • Auch nebenberuflich: Für regelmäßig journalistisch Tätige, ohne Mitgliedschaft; jeder Antrag wird geprüft.

Was er nicht leistet

  • Kein Zutritt: In die Gebäude des Bundestags kommen Sie nur mit Kurzzeit- oder Jahresakkreditierung.
  • Kein Ersatz für den bundeseinheitlichen Ausweis: Bei der Jahresakkreditierung akzeptiert der Bundestag nur diesen.
  • Keine BPK-Mitgliedschaft: Die setzt hauptberufliche Berichterstattung über Bundespolitik voraus.
  • Kein amtliches Dokument: Das gilt für jeden Presseausweis.

Sicherheit und Verhalten im Haus

Die Regeln stehen in den Zugangs- und Verhaltensregeln (Fassung vom 30. Januar 2025) und in den Hinweisen auf der Akkreditierungsseite. Die wichtigsten Punkte:

  • Sicherheitskontrolle: Auch Medienvertreter werden beim Betreten der Liegenschaften kontrolliert. Welche Eingänge Sicherheitsstrecken haben und wann sie geöffnet sind, steht im Hinweis für Medienvertreter (PDF, Stand 16.09.2026).
  • Ausweis sichtbar tragen: Den Bundestagspresseausweis tragen Sie in den Gebäuden offen und sichtbar.
  • Plenarsaal: Zutritt ist untersagt, auch in Begleitung von Abgeordneten. Film- und Fotoaufnahmen sind nur von den Pressetribünen aus gestattet.
  • Nur politisch-parlamentarische Berichterstattung: Inszenierungen und Aktionen jeglicher Art sind untersagt; der ungestörte Ablauf der parlamentarischen Arbeit hat Vorrang.
  • Bildaufnahmen: Für Bildaufnahmen in den Gebäuden sind Genehmigungen erforderlich; Hinweise dazu stehen unter „Drehgenehmigungen“ auf der Akkreditierungsseite.
  • Nach Ablauf: Den Ausweis geben Sie an einer Pforte oder in der Akkreditierungsstelle zurück; einen Verlust melden Sie sofort.

Häufige Fragen

Nein. Presseausweise geben Redaktionen und andere nichtstaatliche Organisationen aus (Wissenschaftliche Dienste, WD 10 – 3000 – 067/20). Der Bundestag stellt für die Berichterstattung aus seinen Gebäuden einen eigenen Bundestagspresseausweis aus – als Kurzzeit- oder Jahresakkreditierung. Das ist ein Zugangsausweis für das Haus, kein Presseausweis.

Nein. Für die Jahresakkreditierung akzeptiert der Bundestag ausschließlich den bundeseinheitlichen Presseausweis (Pressemitteilung vom 03.11.2025); der DVFJ-Ausweis ist keiner. Auch auf seiner Akkreditierungsseite, die für die Kurzzeitakkreditierung gilt, verweist der Bundestag unter „Hinweis zu gültigen Presseausweisen“ auf den bundeseinheitlichen Presseausweis. Wer einen anderen Ausweis hat, klärt das vorab mit dem Akkreditierungsbüro.

Der Bundestag nennt sie Kurzzeitakkreditierung. Sie laden das Antragsformular herunter, tragen den gewünschten Zeitraum ein, lassen die Angaben von Ihrer Redaktion mit Stempel und Unterschrift bestätigen und senden es an akkreditierung@bundestag.de. Zur Ausstellung erscheinen Sie persönlich in der Ausweisstelle, Wilhelmstraße 65, Raum E 13, mit Presseausweis und Personalausweis oder Pass. Eine Frist nennt das Formular nicht; die Öffnungszeiten stehen auf der Akkreditierungsseite.

Ein eingetragener Verein, 1949 von Parlamentskorrespondenten gegründet, der Pressekonferenzen mit Personen aus Politik, Wirtschaft und Kultur veranstaltet – darunter montags, mittwochs und freitags die Regierungspressekonferenzen. Mitglied kann nur werden, wer hauptberuflich für deutsche Medien aus Berlin oder Bonn über Bundespolitik berichtet. Gäste werden in Ausnahmefällen zugelassen, haben aber kein Fragerecht (BPK – Der Verein).

Eine eigene Regel für Blogger nennen weder der Bundestag noch die Bundespressekonferenz. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen: für die Kurzzeitakkreditierung die Bestätigung einer Redaktion auf dem Formular und ein Presseausweis, für die Jahresakkreditierung der Nachweis ständiger Berichterstattung mit Redaktionsbestätigung und Arbeitsnachweisen sowie der bundeseinheitliche Presseausweis. Die BPK-Mitgliedschaft setzt Hauptberuflichkeit voraus.

Weitere Situationen

Presseausweis auf Demonstrationen

Rechte und Grenzen bei der Berichterstattung vor Ort.

Presseausweis und Polizei: Rechte und Grenzen

Was der Ausweis an Absperrungen bewirkt und was nicht.

Presseausweis bei Pressekonferenzen

Wie der Zugang zu Pressekonferenzen geregelt ist.

Presseakkreditierung: So läuft sie ab

Ablauf, Unterlagen und Fristen einer Anfrage.

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Wer ihn ausgibt und für wen er gedacht ist.

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