Pressefotograf werden: Einstieg, Ausrüstung, Verdienst und der richtige Presseausweis

Pressefotografin fotografiert auf einer Veranstaltung

Pressefotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung – den Beruf machen Veröffentlichungen, nicht ein Abschluss. Der übliche Weg führt über Studium oder Volontariat oder als Quereinsteiger über Lokalzeitungen und Agenturen; entscheidend ist ein Portfolio mit veröffentlichten Bildern. Welcher Presseausweis zu dir passt, hängt davon ab, ob du hauptberuflich vom Fotojournalismus lebst oder nebenberuflich veröffentlichst.

Was ein Pressefotograf macht

Als Pressefotograf berichtest du in Bildern: über Nachrichten, Sport, Politik, Kultur und das, was in deiner Region passiert. Deine Bilder erscheinen in Zeitungen, Magazinen, Online-Medien oder werden über Bildagenturen an Redaktionen verkauft. Das unterscheidet dich von der Werbe-, Hochzeits- oder Eventfotografie: Dort fotografierst du im Auftrag derjenigen, die auf dem Bild sind oder die Veranstaltung ausrichten. Als Pressefotograf arbeitest du für die Öffentlichkeit – du zeigst, was passiert ist, und inszenierst nicht.

Du kannst angestellt arbeiten, etwa in der Fotoredaktion einer Zeitung oder einer Nachrichtenagentur, oder frei: Dann fotografierst du im Auftrag gegen Honorar oder verkaufst Nutzungsrechte an deinen Bildern an mehrere Abnehmer, zum Beispiel über eine Agentur. Eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es nicht – die Bundesagentur für Arbeit hält fest, dass auch „Journalist“ nicht geschützt ist (BiZ-Merkblatt „Wege in den Journalismus“, Stand August 2022). Welche Ausweise für dich infrage kommen, erklären wir auf der Seite Presseausweis für Fotografen.

Ausbildungswege

Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Drei Wege sind verbreitet – und sie schließen sich nicht aus.

Studium

Die Hochschule Hannover bietet den Bachelorstudiengang „Visual Journalism and Documentary Photography“ (B.A.) an. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Neben Abitur, Fachabitur oder einem gleichwertigen Abschluss musst du eine künstlerische Eignungsprüfung bestehen: Die Mappe reichst du bis zum 15. März ein, die praktische Prüfung folgt im Mai. Zum Studium gehört ein 19-wöchiges Pflichtpraktikum, meist im fünften Semester (Hochschule Hannover, Fakultät III).

Volontariat

Das Volontariat ist die klassische Ausbildung in einer Redaktion. Bei Zeitung, Zeitschrift, Fernsehen oder Radio dauert es laut Bundesagentur für Arbeit in der Regel 18 bis 24 Monate (BiZ-Merkblatt). Die Deutsche Presse-Agentur bildet in einem zweijährigen Volontariat aus, in dem du Berichterstattung in Text, Foto, Audio und Video kennenlernst. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember für den Start im September des Folgejahres und der 30. Juni für den Start im März des Folgejahres; die dpa bildet nach eigener Aussage für den eigenen redaktionellen Bedarf aus (dpa Volontariat). Frag bei Zeitungen und Agenturen gezielt, ob ein Schwerpunkt auf Bild möglich ist.

Quereinstieg

Auch ohne Studium oder Volontariat kannst du anfangen, zum Beispiel als freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung. Das Westfälische Volksblatt in Paderborn suchte freie Mitarbeiter ausdrücklich auch ohne journalistische Ausbildung; gutes Fotografieren nennt die Redaktion als Vorteil und bietet an, darin fortzubilden (Westfälisches Volksblatt, Mai 2024). Für eine spätere Festanstellung zählt Erfahrung: Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit haben vor allem Bewerber mit qualifizierter Vorbildung und praktischer Erfahrung aus freier Mitarbeit Chancen.

So bekommst du erste Aufträge

Lokalzeitung

Die Lokalredaktion ist der naheliegende erste Abnehmer. Freie Mitarbeiter arbeiten dort auf Honorarbasis und besuchen Termine im Verbreitungsgebiet. Beim Westfälischen Volksblatt meldest du dich per E-Mail bei der Redaktion; Führerschein und eigenes Auto sind erwünscht, ein Praktikum vorab ist möglich (Quelle). Frag in deiner Lokalredaktion nach, wie sie freie Fotografen einsetzt und abrechnet.

Bildagenturen

Agenturen nehmen nicht jeden auf. Was sie öffentlich verlangen:

  • dpa Picture-Alliance sucht Partner, deren Motive und Perspektiven das bestehende Angebot sinnvoll erweitern, die eine zeitgemäße Bildsprache beherrschen und sich journalistischen Standards verpflichtet fühlen; die Erlöse werden geteilt (picture-alliance.com).
  • IMAGO erwartet eine kontinuierliche, regelmäßige Lieferung – gelegentliche Uploads einzelner Bilder sind nicht vorgesehen. Zum Start brauchst du einen soliden Bildbestand, jedes Bild braucht vollständige IPTC-Metadaten (Bildunterschrift, Datum, Stichworte, Überschrift, Urheber, Copyright), und Tempo zählt besonders im Sport. Die Erlöse teilt IMAGO 50/50 (IMAGO, Stand März 2026).
  • Getty Images nimmt Bewerbungen für Editorial mit Kurzbiografie und Portfolio-Links über ein Formular an und antwortet nach eigener Angabe innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die Aufnahmeschwelle ist hoch: Deine Bilder sollen das Angebot ergänzen, nicht doppeln. Mit KI erzeugte oder bearbeitete Editorial-Bilder akzeptiert Getty nicht (gettyimages.com).

Eigener Kanal

Du kannst auch selbst zum Medium werden: mit einem eigenen Blog oder Kanal, Impressum und regelmäßigen Veröffentlichungen. Manche Veranstalter akkreditieren etablierte Online-Publikationen – welche Bedingungen dabei gelten, zeigt unser Ratgeber zur Akkreditierung als Fotograf.

Dein Portfolio

Redaktionen und Agenturen wollen sehen, dass du Nachrichtenbilder liefern kannst. Unsere Empfehlung: 20 bis 30 veröffentlichungsreife Bilder aus echten Ereignissen – ein Termin im Rathaus, ein Spiel der Kreisliga, eine Demonstration, ein Konzert. Keine Stockfotos, keine gestellten Szenen. Zu jedem Bild gehört eine saubere Bildunterschrift: wer, was, wann, wo. Bereits veröffentlichte Bilder sind besonders überzeugend, weil sie zeigen, dass du unter echten Bedingungen liefern kannst.

Was Pressefotografen verdienen

Einen allgemein gültigen Verdienst gibt es nicht, und Durchschnittswerte, die wir belegen könnten, haben wir nicht gefunden. Honorare werden zwischen dir und dem Abnehmer verhandelt. Diese Orientierungspunkte sind öffentlich:

  • Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für Bildbeiträge an Tageszeitungen: Die dju in ver.di und der DJV haben sie 2013 mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) vereinbart, gültig ab 1. Mai 2013, für freie hauptberufliche Journalisten. Danach waren beim Erstdruckrecht zum Beispiel 19,50 Euro für ein Foto kleiner als einspaltig bei 10.000 Auflage fällig und 75,50 Euro für ein vierspaltiges Foto bei über 200.000 Auflage (M – Menschen Machen Medien, 17.05.2016).
  • Kündigung 2017: Der BDZV hat die GVR am 28. Februar 2017 gekündigt (kress). Gerichte ziehen sie dennoch als Orientierung für eine angemessene Vergütung heran, etwa das Landgericht Nürnberg-Fürth im Urteil vom 06.02.2020, Az. 19 O 8247/18 (Höcker Rechtsanwälte).
  • mfm-Bildhonorare: Die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) im Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) ermittelt marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte per Befragung. Die Ausgabe „Bildhonorare 2026“ erschien im Januar 2026 und ist kostenpflichtig: 29,80 Euro gedruckt, 38,00 Euro als Digitalpaket (fotoMAGAZIN, 27.01.2026). Die Honorarsätze selbst sind nicht frei veröffentlicht; FREELENS-Mitglieder bestellen die Übersicht vergünstigt im Mitgliederbereich (FREELENS).
  • Agenturen: Hier verdienst du über eine Beteiligung am Verkaufserlös, bei IMAGO sind das 50 Prozent (IMAGO).

Öffentliche Tagessätze für Fotojournalisten von FREELENS, DJV oder ver.di haben wir nicht gefunden. Wenn du Mitglied in einem Verband bist, frag dort nach Honorarinformationen.

Wie du als freiberuflicher Fotograf Preise kalkulierst und ob du als Freiberufler oder mit Gewerbe arbeitest, liest du in unserem Beitrag Freiberuflicher Fotograf: Freiberuf oder Gewerbe, KSK, Preise.

Ausrüstung: Was du wirklich brauchst

Für den Anfang zählt Zuverlässigkeit mehr als das neueste Modell:

  • Zwei Gehäuse: Du wechselst zwischen Weitwinkel und Tele, ohne Objektive zu tauschen, und arbeitest weiter, wenn eine Kamera ausfällt.
  • Lichtstarke Zoomobjektive: für Hallen, Abendtermine und Konzerte, bei denen du nicht blitzen darfst.
  • Ersatzakkus und Speicherkarten: Ein Termin wartet nicht, bis du nachgeladen hast.
  • Schnelle Bildübertragung: Redaktionen und Agenturen wollen Bilder zeitnah. IMAGO schreibt, dass schnell hochgeladene Bilder sichtbarer sind und mehr Umsatz bringen können.

Veranstalter setzen eigene Mindeststandards: Die Karsten Jahnke Konzertdirektion vergibt einen Foto-Pass laut ihrem Akkreditierungsformular für Festivals nur für professionelle Foto- oder Videoausrüstung; Smartphones gelten dort ausdrücklich nicht als professionelle Ausrüstung (kj.de, Akkreditierungsformular).

Rechte und Grenzen

  • Recht am eigenen Bild: Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden (§ 22 KUG); Ausnahmen gelten unter anderem für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und für Bilder von Versammlungen und Aufzügen, solange keine berechtigten Interessen der Abgebildeten verletzt werden (§ 23 KUG).
  • Panoramafreiheit: Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, darfst du fotografieren und die Bilder verbreiten – bei Bauwerken gilt das nur für die äußere Ansicht (§ 59 UrhG).
  • Demonstrationen und Polizei: Die 1993 beschlossenen Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei halten fest, dass das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken unterliegt, dass Medienvertreter Einsätze aber nicht behindern dürfen und Absperrungen sowie Räumaufforderungen auch für sie gelten (Presserat, Ziffern 9 und 10). Eine Neufassung hat der Presserat 2020 vorgelegt; beschlossen war sie laut Presserat im Juni 2021 noch nicht (Presserat).

Was der Presseausweis gegenüber Einsatzkräften bringt – und was nicht –, liest du unter Presseausweis und Polizei. Dieser Abschnitt ist ein Überblick und keine Rechtsberatung.

Welcher Presseausweis für Pressefotografen?

Kein Presseausweis begründet Zutritt, eine Akkreditierung oder Rabatte. Er belegt, dass du journalistisch arbeitest. Welcher zu dir passt, hängt von deiner Situation ab:

Deine Situation Passender Ausweis Was du brauchst
Hauptberuflich: mehr als 50 Prozent deines Lebensunterhalts stammen aus journalistischer Arbeit Bundeseinheitlicher Presseausweis, zum Beispiel über FREELENS oder den DJV Nachweise, etwa Einkommensteuerbescheid des Vorjahres oder namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen mit Honorarabrechnungen der letzten drei bis sechs Monate; bei FREELENS 90 Euro für Nichtmitglieder, für Mitglieder im Beitrag enthalten (FREELENS, Presseausweis 2026)
Nebenberuflich mit regelmäßigen Veröffentlichungen DVFJ-Presseausweis 95 Euro einmalig, 12 Monate gültig, keine Mitgliedschaft; du bestätigst deine Tätigkeit verbindlich im Antrag
Einsteiger ohne Veröffentlichungen Noch kein Presseausweis Erst Portfolio aufbauen und veröffentlichen

Für Einsteiger lohnt ein Blick auf die Beiträge bei FREELENS: Regulär kostet die Mitgliedschaft 325 Euro im Jahr, Berufsanfänger zahlen in den ersten zwei Jahren nach der Ausbildung 192,50 Euro, Fotostudierende und Auszubildende 126,25 Euro mit oder 66,25 Euro ohne Rechtsschutz (FREELENS, Mitglied werden). Den bundeseinheitlichen Presseausweis gibt es aber auch dort nur mit Nachweis der Hauptberuflichkeit; für Studierende im Praxissemester lässt FREELENS genügen, dass der überwiegende Teil der Arbeitszeit auf journalistische Tätigkeit entfällt.

Mehr dazu: Presseausweis für Fotografen, FREELENS-Presseausweis im Vergleich und Voraussetzungen für den Presseausweis.

Häufige Fragen

Nein. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Ein Studium wie in Hannover oder ein Volontariat bei einer Zeitung oder Agentur verschafft dir eine fundierte Ausbildung und Kontakte, aber du kannst auch als freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung einsteigen. Entscheidend sind veröffentlichte Bilder.

Ja. Lokalzeitungen wie das Westfälische Volksblatt arbeiten mit freien Mitarbeitern auf Honorarbasis. Für den bundeseinheitlichen Presseausweis musst du allerdings hauptberuflich tätig sein, also mehr als die Hälfte deines Lebensunterhalts aus Journalismus bestreiten. Nebenberuflich kommt der DVFJ-Presseausweis infrage, wenn du regelmäßig veröffentlichst.

Eine feste Zahl gibt es nicht. Als Richtwert gilt: Du veröffentlichst mindestens monatlich, zum Beispiel für eine Zeitung, ein Magazin oder deinen eigenen Kanal mit Impressum. Im Antrag bestätigst du deine Tätigkeit verbindlich; Belege fragt der DVFJ nur bei Rückfragen an. Details findest du unter Voraussetzungen.

Nein. Über den Zugang entscheidet der Veranstalter mit seiner eigenen Akkreditierung, meist nach Medium und Auftrag. Die Karsten Jahnke Konzertdirektion etwa verlangt, dass du den redaktionellen Auftraggeber nennst. Wie du vorgehst, steht im Akkreditierungs-Ratgeber.

Einen belegbaren Durchschnittsverdienst haben wir nicht gefunden. Honorare werden verhandelt; Orientierung geben die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen von 2013 und die kostenpflichtige Übersicht der mfm-Bildhonorare. Die Zahlen mit Quellen stehen oben im Abschnitt „Was Pressefotografen verdienen“.

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