MVFP-Presseausweis: Voraussetzungen, Kosten und Antrag

Der Medienverband der freien Presse (MVFP), früher Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), gibt den bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus – unabhängig von einer Mitgliedschaft. Hauptberuflich ist laut Merkblatt, wer mehr als 50 Prozent seines Lebensunterhalts aus journalistischer Tätigkeit bestreitet. Die Gebühr beträgt 45 € für Festangestellte von Mitgliedsverlagen, 78 € für Freie und 99 € für Nichtmitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Beantragt wird online beim MVFP.

Diese Seite fasst zusammen, was der MVFP auf seiner Presseausweis-Seite und im Merkblatt angibt (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.

So beantragen Sie ihn Voraussetzungen

Auf einen Blick

  • Aussteller: MVFP (früher VDZ) mit seinen Landesvertretungen
  • Für: hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, fest oder frei
  • Hauptberuflich: mehr als 50 % des Lebensunterhalts aus Journalismus
  • Kosten: 45 €, 78 € oder 99 € zzgl. MwSt.
  • Antrag: Online-Formular auf mvfp.de
  • Gültig: für das Kalenderjahr, jährlich neu

Wer den MVFP-Presseausweis bekommt

Der Deutsche Presserat führt den MVFP als einen von sechs Verbänden, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben. Laut Merkblatt des MVFP erfolgt die Erteilung unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband. Hauptberuflichkeit liegt vor, wenn nachgewiesen ist, dass mehr als 50 Prozent des Lebensunterhalts aus der journalistischen Tätigkeit stammen.

Der MVFP ist der Verband der Zeitschriftenverleger: Er hieß früher Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und nahm im März 2022 unter neuem Namen seine Arbeit auf. Wer nach dem „VDZ-Presseausweis“ sucht, ist hier richtig.

Antrag möglich

  • Festangestellte Journalistinnen und Journalisten – mit ermäßigter Gebühr, wenn ihr Verlag Mitglied im MVFP ist.
  • Freie, die mehr als die Hälfte ihres Lebensunterhalts aus journalistischer Arbeit bestreiten.
  • Volontärinnen und Volontäre, die ihre Hauptberuflichkeit wie Festangestellte nachweisen.
  • Nichtmitglieder: Auch Beschäftigte von Verlagen, die nicht im MVFP sind, können den Ausweis beantragen.

Kein Anspruch

  • Nebenberufliche, gelegentliche oder unentgeltliche journalistische Tätigkeit – laut Merkblatt können diese Personen keinen Presseausweis erhalten.
  • Ohne Nachweis: Mit dem Antrag bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie hauptberuflich journalistisch tätig sind; Arbeitsnachweise sind Pflichtangaben im Formular.

Welche Nachweise der MVFP verlangt

  • Festangestellte: Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers; im Online-Formular geben Sie dazu Arbeitgeber, Ansprechpartner und Personalabteilung bzw. Geschäftsführung an.
  • Freie: Bescheinigung eines Verlags oder Vertragsvereinbarung, aus der die ständige freiberufliche redaktionelle Mitarbeit und ihr Umfang für ein bestimmtes Medium hervorgehen. Alternativ der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen der letzten drei bis sechs Monate oder Honorarabrechnungen der letzten sechs Monate.
  • Volontärinnen und Volontäre: Nachweis wie bei Festangestellten.
  • Passfoto und Arbeitsproben: als JPG bzw. PDF mit maximal 5 MB hochladen; beim Folgeantrag wird ohne neuen Upload das Foto aus dem Vorjahr verwendet.

Mehr zu freien Journalisten: Presseausweis für freie Journalisten.

Quellen: MVFP, Presseausweis, MVFP, Merkblatt Presseausweis (PDF), BDZV, Presseausweis (MVFP ehemals VDZ), MVFP, Mitteilung vom 10.03.2022, Deutscher Presserat, Bundeseinheitlicher Presseausweis, abgerufen am 29.09.2026.

Kosten

Der MVFP berechnet eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob Sie bei einem Mitgliedsverlag fest angestellt sind, frei arbeiten oder bei einem Verlag ohne MVFP-Mitgliedschaft beschäftigt sind. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; zur Zahlung verpflichtet sind Sie mit der Beantragung und positiven Prüfung.

LeistungFestangestellte bei MitgliedsverlagFreieNichtmitglieder
Bundeseinheitlicher Presseausweis45 € zzgl. MwSt. (53,55 €)78 € zzgl. MwSt. (92,82 €)99 € zzgl. MwSt. (117,81 €)
Pkw-Presseschild10 € zzgl. MwSt. (11,90 €)12 € zzgl. MwSt. (14,28 €)12 € zzgl. MwSt. (14,28 €)
Zweitausstellung35 € zzgl. MwSt.35 € zzgl. MwSt.35 € zzgl. MwSt.
Express- oder EilausstellungZuschlag 30 € zzgl. MwSt.Zuschlag 30 € zzgl. MwSt.Zuschlag 30 € zzgl. MwSt.

Beträge laut MVFP, Presseausweis und Merkblatt (PDF), abgerufen am 29.09.2026; Bruttobeträge in Klammern bei 19 % MwSt. umgerechnet. Rechnungskorrekturen wegen einer falschen Rechnungsanschrift berechnet der MVFP mit 5 €.

Presseausweis-Kosten aller Aussteller im Vergleich

So beantragen Sie ihn

Der MVFP nimmt Anträge über das Online-Formular auf mvfp.de an. Dort wählen Sie Erst- oder Folgeantrag, Ihre Landesvertretung (Bayern, Berlin-Brandenburg, Nord, NRW oder Südwest) und das Jahr, für das der Ausweis gelten soll.

1

Merkblatt lesen

Mit dem Antrag bestätigen Sie, das Merkblatt gelesen zu haben und mit den dort genannten Preisen einverstanden zu sein.

2

Formular ausfüllen

Persönliche Angaben, Beschäftigungsverhältnis (Festanstellung oder freiberuflich) und bei Bedarf das Pkw-Schild auswählen.

3

Nachweise hochladen

Passfoto als JPG und Arbeitsnachweise als PDF, jeweils bis 5 MB; keine ZIP- oder Word-Dateien. Eine digitale Unterschrift ist nicht nötig.

4

Prüfung und Ausweis

Ist die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie automatisch eine E-Mail. Nach positiver Prüfung wird die Gebühr fällig.

Jährlich neu: Der Presseausweis wird kalenderjahrweise ausgestellt und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Verlage können für angestellte Redakteure einen vereinfachten Sammel-Folgeantrag stellen.

Pkw-Presseschild: Es gilt nur zusammen mit dem Presseausweis, wird ebenfalls jährlich neu ausgestellt und entbindet nicht von der Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Ersatzausweise beantragen Sie direkt per E-Mail an presseausweis@mvfp.de.

Quellen: MVFP, Presseausweis (Antragsformular und Hinweise); MVFP, Merkblatt (PDF); abgerufen am 29.09.2026.

Wenn Sie nicht hauptberuflich arbeiten

Wer nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeitet, kann beim MVFP keinen Presseausweis erhalten (Merkblatt). Für Menschen, die regelmäßig nebenberuflich veröffentlichen, gibt es verbandseigene Presseausweise wie den des DVFJ: ohne Mitgliedschaft, ab 18 Jahren, 95 € einmalig für 12 Monate. Er ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Presseausweis nebenberuflich Voraussetzungen DVFJ Unterschiede der Ausweise

Häufige Fragen

Ja. Der BDZV führt den Medienverband der freien Presse als „ehemals VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger“. Laut einer Mitteilung des MVFP vom 10. März 2022 hat der Verband der Zeitschriftenverleger damals unter neuem Namen seine Arbeit aufgenommen. Den bundeseinheitlichen Presseausweis gibt er heute als MVFP aus.

Nein. Laut Merkblatt erfolgt die Erteilung unabhängig von einer Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft des Verlags wirkt sich nur auf die Gebühr aus: Festangestellte von Mitgliedsverlagen zahlen 45 € statt 99 € zzgl. MwSt.; für Freie gelten 78 € zzgl. MwSt.

Bei 19 % MwSt. sind es 53,55 € für Festangestellte von Mitgliedsverlagen, 92,82 € für Freie und 117,81 € für Nichtmitglieder. Das Pkw-Schild kostet 11,90 € bzw. 14,28 €. Die Preise anderer Aussteller: Kostenvergleich.

Eine Verlagsbescheinigung oder Vertragsvereinbarung über Ihre ständige Mitarbeit, den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen der letzten drei bis sechs Monate oder Honorarabrechnungen der letzten sechs Monate. Maßgeblich ist, dass mehr als 50 Prozent Ihres Lebensunterhalts aus journalistischer Tätigkeit stammen.

Nein. Personen, die nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeiten, erhalten laut Merkblatt keinen Presseausweis. Für regelmäßig nebenberuflich Veröffentlichende gibt es verbandseigene Ausweise: Presseausweis nebenberuflich.

Sie veröffentlichen regelmäßig, aber nicht hauptberuflich? Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis, auch für nebenberuflich Tätige: 95 € einmalig für 12 Monate, ohne Mitgliedschaft. Jeder Antrag wird geprüft, bei Ablehnung erstatten wir den vollen Betrag.

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