Künstlersozialkasse für Journalisten und Fotografen: Voraussetzungen, Beitrag, Meldung
Die Künstlersozialkasse (KSK) versichert selbstständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – dazu zählen freie Journalisten, Bildjournalisten und Pressefotografen. Du trägst etwa die Hälfte der Beiträge, den Rest übernimmt die KSK. Voraussetzung ist eine selbstständige, erwerbsmäßige und nicht nur vorübergehende Tätigkeit mit mehr als 3.900 € Arbeitseinkommen im Jahr; Berufsanfänger sind in den ersten drei Jahren auch darunter versichert. Dein voraussichtliches Einkommen meldest du jährlich bis 1. Dezember. Auftraggeber zahlen 2026 eine Künstlersozialabgabe von 4,9 %.
Stand: 29. September 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung


