Als Journalist selbstständig machen: Anmeldung, Freiberufler oder Gewerbe, KSK, Steuern
Journalisten sind Freiberufler nach § 18 EStG – du brauchst kein Gewerbe, musst deine Tätigkeit aber innerhalb eines Monats beim Finanzamt anmelden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER). Verdienst du mehr als 3.900 € im Jahr, bist du über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Einen Presseausweis bekommst du als hauptberuflicher Freier bei DJV oder dju mit Einkommensnachweis, als nebenberuflicher beim DVFJ ohne Nachweis.
Presseausweis beantragen Direkt zur Anmeldung Schritt für Schritt
Stand: 26. September 2026 · Keine Steuer- oder Rechtsberatung · Quellen am Ende des Beitrags



