Freier Journalist: Wie du startest, Aufträge bekommst und was du verdienst

Ein freier Journalist arbeitet selbstständig und verkauft Texte, Fotos oder Beiträge an Zeitungen, Magazine, Online-Medien oder Sender, statt dort angestellt zu sein. Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht: Du sammelst erste Veröffentlichungen, meldest dich beim Finanzamt an und bietest Redaktionen Themen an. Geld verdienst du mit Honoraren – pro Zeile, pro Beitrag oder pro Tag.

Stand: 28. September 2026 · Keine Steuer- oder Rechtsberatung · Quellen am Ende des Beitrags

Was ist ein freier Journalist?

Freie Journalisten arbeiten auf eigene Rechnung für eine oder mehrere Redaktionen. Steuerlich zählt der Beruf Journalist ausdrücklich zu den freien Berufen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Frei

Du bist selbstständig, suchst dir Auftraggeber und Themen selbst und stellst deine Honorare in Rechnung. Anmeldung beim Finanzamt, Steuern und Versicherung regelst du selbst.

Fest angestellt

Als Redakteur bist du bei einem Verlag oder Sender angestellt und bekommst Gehalt statt Honorar. Was Angestellte und Freie verdienen, steht unter Was Journalisten verdienen.

Pauschalist

Pauschalisten sind freiberufliche Journalisten ohne feste Arbeitszeiten, die ein Pauschalhonorar bekommen, oft von einer bestimmten Redaktion. Arbeiten sie weisungsgebunden und nach Dienstplan, können sie arbeitsrechtlich als Angestellte gelten (Deutsche Journalisten Akademie).

Haupt- oder nebenberuflich: Hauptberuflich ist beim bundeseinheitlichen Presseausweis, wer mehr als 50 Prozent seiner Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit bezieht (MVFP-Merkblatt Presseausweise 2025). Viele fangen nebenberuflich an, neben Studium oder Job. Die Anmeldung beim Finanzamt gilt auch dann (§ 138 AO).

Berufsbezeichnung nicht geschützt: Ein staatlich anerkanntes Berufsbild gibt es im Journalismus nicht, auch die Bezeichnung „Journalist“ ist nicht geschützt. Die Bundesagentur für Arbeit führt das auf Artikel 5 des Grundgesetzes zurück: Die journalistische Tätigkeit hängt nicht von einer vorgeschriebenen Ausbildung ab (BA-Merkblatt „Wege in den Journalismus“, Stand 08/2022).

So wirst du freier Journalist

Einen festen Ausbildungsweg gibt es nicht. So baust du den Einstieg Schritt für Schritt auf.

1

Themenfeld wählen

Der DJV rät zu einem klaren Profil: Statt jedem alles anzubieten, präsentiert sich die erfolgreiche Freie als Spezialistin. Grundlage sind deine Interessen, Fähigkeiten und Erfahrungen (DJV, freien.info).

2

Erste Veröffentlichungen

Sammle Arbeitsproben, zum Beispiel als freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung. „Die meisten Freien arbeiten immer noch bei Lokalzeitungen“, schreibt der DJV (freien.info).

3

Beim Finanzamt anmelden

Innerhalb eines Monats nach Beginn schickst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER (§ 138 AO). Details: Anmeldung Schritt für Schritt.

4

Redaktionen Themen anbieten

Biete der zuständigen Redaktion ein konkretes Thema an. Wie ein Angebot aufgebaut ist, steht im Abschnitt Themen richtig anbieten.

5

Belege sammeln und Kontakte pflegen

Hebe Veröffentlichungen und Honorarabrechnungen auf – sie sind Arbeitsproben und Nachweis, etwa für den bundeseinheitlichen Presseausweis (MVFP). Kontakte knüpfst du laut DJV auf Pressekonferenzen, Stammtischen und bei Berufsverbänden (freien.info). Einen Überblick über Wettbewerbe und Förderungen findest du unter Journalistenpreise und Recherchestipendien.

Journalist werden ohne Studium

Ein Studium ist keine Voraussetzung, denn die journalistische Tätigkeit ist nicht an eine vorgeschriebene Ausbildung gebunden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt einen frühen Kontakt zur Praxis, am besten parallel zu Schule und Studium. Für ein Volontariat, das meist 18 bis 24 Monate dauert, haben laut BA allerdings fast nur noch Bewerber mit abgeschlossenem Studium und praktischer Erfahrung aus freier Mitarbeit Chancen (BA-Merkblatt, Stand 08/2022).

Alle Wege im Überblick – Volontariat, Journalistenschule, Studium, Quereinstieg: Journalist werden: alle Wege.

Aufträge bekommen: Themen richtig anbieten

Ein Themenangebot, auch Pitch oder Exposé genannt, ist kurz und macht klar, warum genau diese Geschichte jetzt erscheinen sollte. Die Punkte folgen der Anleitung des DJV (freien.info: Der perfekte Pitch).

So baust du das Angebot auf

  • Eine Überschrift, die die Redaktion in den Text hineinzieht
  • Ein Teaser mit starkem Einstiegssatz, so wie du den Text veröffentlichen würdest
  • Höchstens drei Argumente, das stärkste zuerst
  • Warum die Geschichte gerade jetzt erzählt werden muss
  • Die Textform in ein, zwei Sätzen: Interview, Reportage, Sachthema, Protagonisten
  • Ob schon breit darüber berichtet wurde – dann brauchst du einen anderen Zugang
  • In einem Satz, warum gerade du das Thema umsetzen kannst

Länge, Zeitpunkt, Nachfassen

  • Rund 1.500 Zeichen – halte dich kurz
  • Versand am besten Dienstag- oder Mittwochvormittag und vor Redaktionsschluss
  • Bei Themen ohne Zeitdruck 10 bis 14 Tage abwarten, dann auf einem anderen Kanal nachfassen
  • Honorar und Bedingungen vorab klären und schriftlich festhalten (DJV: Mehr Honorar)

Muster: kurze Angebotsmail

Betreff: Themenangebot: (Arbeitstitel in einer Zeile)

Hallo (Name der zuständigen Person in der Redaktion),

Thema: (Erster Satz: worum es geht, formuliert wie der Einstieg in den Text.) (Zweiter Satz: was deine Leser Neues erfahren.)

Warum jetzt: (Anlass, Termin oder neue Zahlen, die das Thema aktuell machen.)

Umfang: (Textform, Länge in Zeichen, mit oder ohne Fotos.)

Termin: (Abgabe bis …)

Honorarvorstellung: (Pauschale oder Tagessatz, dazu die Nutzungsrechte.)

Referenzen: (Zwei, drei Links zu veröffentlichten Arbeiten und ein Satz, warum du das Thema umsetzen kannst.)

Viele Grüße
(Name, Telefon)

Freier Journalist: Honorar pro Artikel

Wie viel ein Artikel bringt, hängt davon ab, wie abgerechnet wird: nach Zeilen, pauschal pro Beitrag oder nach Tagen. Die bekanntesten Richtwerte stammen aus den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen – ihr Status ist umstritten.

HonorarformGrundlageQuelle
Zeilenhonorar Text (Tageszeitung)Gemeinsame Vergütungsregeln von dju in ver.di, DJV und Zeitungsverlegern für hauptberuflich freie Journalisten, gültig ab 1. Februar 2010: Erstdruck je nach Auflage und Gattung 47 Cent bis 1,65 € pro Druckzeile, Zweitdruck 38 Cent bis 1,25 €. Status: Laut BDZV seit 1. März 2017 gekündigt. Das OLG Celle hielt die Regeln 2025 für kündbar; laut der Kanzlei der Verlage hat der BGH die Revision des DJV am 2. Juli 2026 zurückgewiesen.ver.di, Vergütungsregeln, abgerufen 26.09.2026 · BDZV, Tarifpolitik, abgerufen 28.09.2026 · Raue, 16.07.2026, abgerufen 28.09.2026
Bildhonorar (Tageszeitung)Gemeinsame Vergütungsregeln für Fotos, in Kraft seit 1. Mai 2013: Erstdruck von 19,50 € (einspaltig, Auflage bis 10.000) bis 75,50 € (vierspaltig, Auflage über 200.000). Status: Laut BDZV ebenfalls seit 1. März 2017 gekündigt.M – Menschen Machen Medien (ver.di), 17.05.2016, abgerufen 28.09.2026 · BDZV, Tarifpolitik, abgerufen 28.09.2026
Pauschale pro BeitragFeste Summe pro Artikel, die du mit der Redaktion verhandelst. Der DJV rät, Freie zu fragen, die aktuell für dasselbe Medienhaus arbeiten, und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.DJV, freien.info: Honorarübersichten (Stand 15.06.2026) · DJV, freien.info: Mehr Honorar, abgerufen 28.09.2026
Tagessatz / TagespauschaleAbrechnung nach Arbeitstagen. Laut DJV schwanken gezahlte Tagespauschalen von 120 € bei kleinen Rundfunkanstalten bis zu 1.000 € und mehr für Auftragsarbeiten in Werbung und PR.DJV, freien.info: Tagespauschale und Tagessatz (Stand 23.11.2024), abgerufen 28.09.2026

Vor dem Urteil des OLG Celle hatte das LG Hannover die Kündigung der Vergütungsregeln 2024 noch für unwirksam gehalten (DJV, 18.03.2024). Wie weit die Sätze heute durchsetzbar sind, erfragst du am besten bei DJV oder dju. Für die Verhandlung rät der DJV unter anderem: agieren statt reagieren, nicht über den Preis ins Geschäft kommen und alles schriftlich festhalten (freien.info).

Was Redakteure und Freie insgesamt verdienen: Was Journalisten verdienen.

Anmeldung, Steuern, KSK

Journalisten sind Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; die meisten Freien brauchen laut DJV weder Gewerbeanmeldung noch -genehmigung (§ 18 EStG, DJV, freien.info). Innerhalb eines Monats nach Beginn meldest du dich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER beim Finanzamt an (§ 138 AO, ELSTER). Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sonst gilt für Beiträge, an denen du Nutzungsrechte einräumst, der ermäßigte Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Über die Künstlersozialkasse bist du renten-, kranken- und pflegeversichert, wenn dein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen über 3.900 € liegt; als Berufsanfänger in den ersten drei Jahren auch darunter (KSK).

Alles im Detail: Als Journalist selbstständig machen: Anmeldung Schritt für Schritt

Absicherung und Rechte

Zusatzeinnahmen, Sozialversicherung und Rechtshilfe musst du als Freier selbst organisieren.

VG Wort

Ausschüttungen der VG Wort bekommst du nur mit einem Wahrnehmungsvertrag. Online-Texte ab 1.800 Zeichen meldest du über das Portal T.O.M. (nächste Frist: 31. März 2027), Beiträge in gedruckten Publikumszeitungen und -zeitschriften per Jahresmeldung (nächste Frist: 31. Januar 2027) (VG Wort: Online, VG Wort: Presse). Alle Schritte erklärt: VG Wort Schritt für Schritt.

Künstlersozialkasse

Die KSK prüft deine Versicherungspflicht per Fragebogen. Du zahlst etwa die Hälfte der Beiträge (KSK: Beitrag). Von der Rentenversicherung kannst du dich nicht befreien lassen, von der Krankenversicherung nur als Berufsanfänger oder Höherverdienender (KSK: Ausnahmen). Alle Schritte erklärt: Künstlersozialkasse Schritt für Schritt.

Verbände

Der DJV bietet Mitgliedern unter anderem Rechtsberatung, Honorarempfehlungen für Freie und Musterverträge (DJV Mitgliederservice). ver.di berät Solo-Selbstständige und gibt Mitgliedern Rechtsschutz; Journalisten sind dort in der dju organisiert (ver.di Selbstständige).

Presseausweis für freie Journalisten

Den bundeseinheitlichen Presseausweis bekommen nur hauptberufliche Journalisten, die das bei einem der ausgebenden Verbände wie DJV oder dju nachweisen (Presserat, MVFP-Merkblatt 2025). Arbeitest du regelmäßig, aber nebenberuflich journalistisch, kommt der verbandseigene DVFJ-Presseausweis in Frage: ab 18, 95 € einmalig für 12 Monate, ohne Mitgliedschaft, mit verbindlicher Bestätigung deiner Tätigkeit statt Nachweis (Voraussetzungen). Der Ausweis belegt deine Tätigkeit gegenüber Pressestellen und Veranstaltern; über Zutritt und Akkreditierung entscheiden diese selbst.

Presseausweis für freie Journalisten: Welcher Ausweis passt · DVFJ-Presseausweis beantragen

Freier Mitarbeiter bei der Zeitung

Als freier Mitarbeiter einer Zeitung schreibst oder fotografierst du für die Redaktion, ohne beim Verlag angestellt zu sein. Du arbeitest auf eigene Rechnung und bekommst Honorar statt Gehalt – steuerlich zählt die Tätigkeit als Journalist zu den freien Berufen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Was freie Mitarbeit bedeutet

Du bietest der Redaktion Themen an oder übernimmst Aufträge und stellst jeden Beitrag in Rechnung. Die Anmeldung beim Finanzamt gehört dazu, auch wenn du nebenberuflich schreibst (§ 138 AO). Schreibst du regelmäßig gegen ein festes Pauschalhonorar, bist du Pauschalist; wer weisungsgebunden und nach Dienstplan arbeitet, kann arbeitsrechtlich als Angestellter gelten (Deutsche Journalisten Akademie).

Honorare bei der Zeitung

Abgerechnet wird nach Zeilen, pauschal pro Beitrag oder nach Tagen. Für Tageszeitungen gab es Gemeinsame Vergütungsregeln für Texte und Fotos; laut BDZV sind sie seit 1. März 2017 gekündigt, ihr Status ist umstritten. Die Richtwerte mit Quellen und dem aktuellen Stand findest du im Abschnitt Freier Journalist: Honorar pro Artikel. Kläre Honorar und Nutzungsrechte, bevor du einen Auftrag annimmst.

Presseausweis für freie Mitarbeiter

Den bundeseinheitlichen Presseausweis bekommst du nur, wenn du hauptberuflich journalistisch arbeitest – also mehr als 50 Prozent deiner Einkünfte daraus beziehst – und das bei einem der ausgebenden Verbände nachweist (MVFP-Merkblatt Presseausweise 2025). Den DVFJ-Presseausweis gibt es auch bei nebenberuflicher Tätigkeit: ab 18, ohne Mitgliedschaft (Voraussetzungen). Über Zutritt und Akkreditierung entscheiden Pressestellen und Veranstalter selbst.

Presseausweis für Freiberufler: Welcher Ausweis passt

Häufige Fragen

Ja. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist nicht geschützt, und die journalistische Tätigkeit hängt nicht von einer vorgeschriebenen Ausbildung ab (BA-Merkblatt, Stand 08/2022). Für journalistische Arbeit meldest du dich als Freiberufler beim Finanzamt an (§ 138 AO).

Nein, vorgeschrieben ist es nicht. Für ein Volontariat haben laut Bundesagentur für Arbeit aber fast nur noch Bewerber mit abgeschlossenem Studium und praktischer Erfahrung aus freier Mitarbeit Chancen (BA-Merkblatt).

Das hängt von der Abrechnung ab. Die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen sahen im Erstdruck 47 Cent bis 1,65 € pro Druckzeile vor; die Verleger betrachten sie seit 1. März 2017 als gekündigt (ver.di, BDZV). Pauschalen verhandelst du frei, gezahlte Tagespauschalen reichen laut DJV von 120 € bis 1.000 € und mehr (freien.info). Übersicht: Honorar pro Artikel.

Für journalistische Arbeit in der Regel nicht: Journalisten und Bildberichterstatter sind freie Berufe nach § 18 EStG, du meldest dich innerhalb eines Monats beim Finanzamt an (§ 18 EStG, § 138 AO). PR-Beratung, Werbefotografie oder der Selbstverlag eigener Bücher können gewerblich sein (IHK Köln). Mehr: Als Journalist selbstständig machen.

Mit konkreten Themenangeboten an die zuständige Redaktion. Der DJV empfiehlt ein klares Themenprofil, eine Sammlung von Arbeitsproben und Kontakte über Pressekonferenzen, Stammtische und Berufsverbände (DJV: Einstieg, DJV: Pitch). Aufbau und Muster: Themen richtig anbieten.

Ja. Die Anmeldung beim Finanzamt gilt auch nebenberuflich (§ 138 AO). Bist du über eine Anstellung gesetzlich krankenversichert, versichert dich die KSK nicht zusätzlich in Kranken- und Pflegeversicherung (KSK: Ausnahmen). Welcher Presseausweis dann passt: Presseausweis nebenberuflich.

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Finanzamt, Umsatzsteuer und KSK Schritt für Schritt.

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Einstieg, Ausrüstung und Verdienst als Fotograf.

Presseausweis für freie Journalisten

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Nebenberuflich

Presseausweis neben Job oder Studium.

Akkreditierung

Ablauf, Unterlagen und Fristen bei Presseakkreditierungen.

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