DFJV-Presseausweis: Voraussetzungen, Kosten und Mitgliedschaft

Den DFJV-Presseausweis gibt der DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband – laut Impressum die DFJV AG mit Sitz in Berlin – im Rahmen einer Mitgliedschaft aus. Mitglied werden kann, wer hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig und auf ein Fachgebiet spezialisiert ist. Die Mitgliedschaft kostet 100 € im Jahr, mit Einzugsermächtigung 95 €; der Presseausweis ist enthalten. Der DFJV-Ausweis ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Diese Seite fasst zusammen, was der DFJV auf den eigenen Seiten zu Presseausweis, Mitgliedschaft und Kosten angibt (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.

So beantragen Sie ihn Voraussetzungen

Auf einen Blick

  • Aussteller: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG, Berlin
  • Bundeseinheitlich: nein
  • Mitgliedschaft nötig: ja
  • Kosten: 100 € im Jahr, mit Einzugsermächtigung 95 €; Ausweis enthalten
  • Gültig: Mitgliedsjahr von zwölf Monaten; neuer Ausweis automatisch für das Folgejahr
  • gamescom: laut Koelnmesse anerkannt; der Presseausweis ist dort in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung

Wer den DFJV-Presseausweis bekommt

Laut Mitgliedschaftsbedingungen wird Mitglied, wer „hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig und auf ein Fachgebiet spezialisiert ist“. Über die Annahme entscheidet der Vorstand oder ein von diesem Beauftragter; einen Anspruch auf Annahme gibt es nicht (DFJV: Mitgliedschaftsbedingungen).

Welche Tätigkeitsnachweise der DFJV nennt

  • mehrere aktuelle Artikel (Print/Online) oder Mitschnitte (Hörfunk/TV) der letzten sechs Monate
  • namentliche Nennung als Redakteur oder freier Mitarbeiter im Impressum
  • aktueller Arbeitsvertrag mit Tätigkeitsbeschreibung und aktueller Gehaltsabrechnung
  • aktueller Vertrag für (feste) freie Journalisten oder Honorarabrechnungen
  • aktuelle Ausschüttungsabrechnung der VG Wort
  • schriftliche Bestätigung von Chefredaktion oder Geschäftsführung
  • aktueller Bescheid oder Bestätigung der Künstlersozialkasse
  • Kopie eines Presseausweises eines anderen Journalisten- oder Verlegerverbandes
  • aktuelle Bestätigung der Steuerberatung

Quellen: DFJV: Mitgliedschaftsbedingungen, § 3, abgerufen am 29.09.2026.

Für den journalistischen Nachwuchs

Statt eines Tätigkeitsnachweises akzeptiert der DFJV auch Volontariatsvertrag, Ausbildungsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder eine Bestätigung der Agentur für Arbeit. Bei Zweifeln kann er mehrere Unterlagen verlangen und die Kontinuität der Tätigkeit prüfen.

Quellen: DFJV: Mitgliedschaftsbedingungen, § 3, abgerufen am 29.09.2026.

Kosten und Mitgliedschaft

Der Presseausweis ist beim DFJV im Mitgliedsbeitrag enthalten – bei der Erstausstellung und bei der jährlichen Verlängerung.

LeistungBetragHinweisQuelle
Regulärer Mitgliedsbeitrag100 € im Jahr95 € bei EinzugsermächtigungBedingungen, DFJV
Ermäßigter Beitrag70 € im Jahr65 € bei Einzug; u. a. Studierende bis 27 Jahre, Auszubildende, VolontäreBedingungen
Auslandsmitglieder130 € im Jahr125 € bei EinzugBedingungen
Presseausweis0 €Erstausstellung und jährliche VerlängerungBedingungen
Kfz-Presseschild10 € im JahrBedingungen
Internationaler Presseausweis65 €gültig zwei Jahre ab AusstellungBedingungen, DFJV

So beantragen Sie ihn

1

Mitgliedsantrag stellen

Online oder per PDF-Formular über die Seite DFJV: Mitglied werden.

2

Tätigkeitsnachweis beifügen

Zum Beispiel aktuelle Artikel der letzten sechs Monate oder einen Arbeitsvertrag mit Gehaltsabrechnung.

3

Entscheidung

Über die Annahme entscheidet der Vorstand oder ein von ihm Beauftragter.

4

Ausweis für das Folgejahr

Spätestens im Dezember erhalten Mitglieder automatisch und kostenfrei einen neuen Presseausweis für das Folgejahr.

Laufzeit und Kündigung: Das Mitgliedsjahr dauert zwölf Monate ab Beginn der Mitgliedschaft und verlängert sich um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

Quellen: DFJV, Mitglied werden, DFJV, Mitgliedschaftsbedingungen, DFJV, Antrag, abgerufen am 29.09.2026.

Internationale Karte

  • Was: ein internationaler Presseausweis mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen.
  • Wer: Mitglieder des DFJV können ihn zusätzlich beantragen.
  • Kosten: 65 €.
  • Gültigkeit: zwei Jahre ab Ausstellungsdatum.

Quellen: DFJV, Internationaler Presseausweis, DFJV, Mitgliedschaftsbedingungen, abgerufen am 29.09.2026.

Internationaler Presseausweis: alle Wege

Wenn Sie andere Voraussetzungen haben

Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben laut Deutschem Presserat sechs Verbände aus – BDZV, dju in ver.di, DJV, MVFP, FREELENS und VDS –, und zwar nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten (Presserat). Wer hauptberuflich arbeitet und diesen Ausweis möchte, wendet sich an einen dieser Verbände.

Wer regelmäßig nebenberuflich veröffentlicht und keine Mitgliedschaft abschließen möchte, kann einen verbandseigenen Presseausweis wie den des DVFJ nutzen: ohne Mitgliedschaft, ab 18 Jahren, auch nebenberuflich, 95 € einmalig für 12 Monate. Auch er ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich Presseausweis ohne Mitgliedschaft Voraussetzungen DVFJ

Häufige Fragen

Der DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband ist laut Impressum die DFJV AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 104390 B). Er gibt an Mitglieder einen verbandseigenen Presseausweis aus.

Er ist im Mitgliedsbeitrag enthalten: 100 € im Jahr, mit Einzugsermächtigung 95 €; ermäßigt 70 € bzw. 65 €. Das Kfz-Presseschild kostet 10 € im Jahr, der internationale Presseausweis 65 €. Mehr: Kosten.

Ja. Der DFJV stellt den Presseausweis im Rahmen der Mitgliedschaft aus; das Mitgliedsjahr dauert zwölf Monate und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf kündigen.

Wer hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig und auf ein Fachgebiet spezialisiert ist und das nachweist. Mehr: Voraussetzungen.

Nein. Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben laut Presserat nur BDZV, dju in ver.di, DJV, MVFP, FREELENS und VDS aus. Der DFJV-Ausweis ist ein verbandseigener Presseausweis.

Eine öffentlich einsehbare Angabe macht die Koelnmesse für die gamescom: Auf ihrer Seite zur Akkreditierung für Journalist:innen nennt sie den DFJV als Beispiel für Presseausweise, die von der Koelnmesse GmbH anerkannt werden („bspw. DJV, DPV, DFJV“). Zugleich verlangt sie dort zusätzlich einen offiziellen Redaktionsauftrag und weist darauf hin, dass der Presseausweis alleine nicht für eine Akkreditierung ausreicht; in den Akkreditierungsrichtlinien heißt es, „dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist“ (gamescom: Akkreditierung für Journalist:innen, gamescom: Akkreditierungsrichtlinien, abgerufen am 29.09.2026). Das ist die Angabe dieses einen Veranstalters. Ein bundeseinheitlicher Presseausweis ist der DFJV-Ausweis nicht.

Sie veröffentlichen regelmäßig, auch nebenberuflich, und möchten keine Mitgliedschaft abschließen? Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis: 95 € einmalig für 12 Monate, ab 18 Jahren. Jeder Antrag wird geprüft, bei Ablehnung erstatten wir den vollen Betrag.

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