DFJV-Presseausweis: Voraussetzungen, Kosten und Unterschied zum DVFJ

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) gibt seinen verbandseigenen Presseausweis nur an Mitglieder aus; die Mitgliedschaft kostet 95 € im Jahr. Voraussetzung ist hauptberufliche oder regelmäßige und dauerhafte journalistische Tätigkeit mit Tätigkeitsnachweis. Der DFJV-Ausweis ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Diese Seite fasst zusammen, was der DFJV auf seinen Websites zu Voraussetzungen, Nachweisen und Kosten angibt, und stellt es dem Presseausweis des DVFJ gegenüber. Alle Aussteller im Überblick finden Sie im Presseausweis-Vergleich.

DVFJ-Presseausweis 2026, Vorderseite mit Musterdaten

Wer den DFJV-Presseausweis bekommt

Laut DFJV können nur professionell tätige und fachlich spezialisierte Journalistinnen und Journalisten Mitglied werden und den Presseausweis erhalten. Im Einzelnen nennt der Verband:

  • hauptberuflich journalistisch Tätige
  • regelmäßig und dauerhaft journalistisch Tätige, auch wenn sie nicht hauptberuflich arbeiten
  • eine Spezialisierung auf ein Fachgebiet
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, etwa als Pressesprecherin oder Pressereferent
  • weitere Tätigkeitsfelder wie Pressefotografie, Fachrecherche sowie Auswahl und Gestaltung von Inhalten einschließlich Moderation
  • Personen in einer journalistischen Ausbildung oder einem entsprechenden Studium

Amateur- und Hobbyjournalisten steht die Mitgliedschaft laut DFJV nicht offen.

Quellen: dfjv.de/mitglied-werden, presseausweis.de/voraussetzungen, presseausweis.de/antrag, abgerufen am 25.09.2026.

Unterlagen und Nachweise

Für den Antrag verlangt der DFJV:

  • Antragsformular, online oder als PDF
  • Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite
  • Passfoto, möglichst in Farbe
  • Tätigkeitsnachweis
  • bei ermäßigtem Beitrag: Immatrikulationsbescheinigung, Volontärs- oder Ausbildungsvertrag

Welche Tätigkeitsnachweise der DFJV akzeptiert

Als Beispiele nennt der Verband:

  • aktuelle Artikel oder Beiträge mit vollständiger Namensnennung
  • namentliche Nennung im Impressum
  • Arbeitsvertrag oder Vertrag als (feste) freie Journalistin bzw. freier Journalist
  • Honorarabrechnungen
  • Ausschüttungsabrechnung der VG Wort
  • Bestätigung der Chefredaktion oder Geschäftsführung
  • Bescheid oder Bestätigung der Künstlersozialkasse (KSK)
  • Kopie des Presseausweises eines anderen Journalisten- oder Verlegerverbands
  • in der Öffentlichkeitsarbeit: Pressetexte mit Namensnennung oder Bestätigung der Geschäftsleitung

Anstelle eines Tätigkeitsnachweises erkennt der DFJV auch einen Volontariatsvertrag, die Bescheinigung einer Journalistenschule oder die Immatrikulation in Journalistik, Publizistik, Medien- oder Kommunikationswissenschaften an. Bei Zweifeln kann der Verband mehrere Nachweise verlangen.

Quellen: presseausweis.de/antrag, dfjv.de/mitglied-werden, abgerufen am 25.09.2026.

Was der DFJV-Presseausweis kostet

Der Ausweis selbst ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Mitglieder erhalten vor jedem Jahreswechsel einen neuen Ausweis; das Mitgliedsjahr läuft zwölf Monate ab Beitritt.

LeistungPreis laut DFJV
Mitgliedschaft (Presseausweis enthalten)95 € im Jahr per Lastschrift, 100 € per Überweisung
Mitgliedschaft ermäßigt (Studierende bis 27 Jahre bzw. bis zum ersten Abschluss, Volontäre, Auszubildende)65 € im Jahr per Lastschrift, 70 € per Überweisung
Ersatzausweis (z. B. bei Verlust oder neuer Anschrift)15 €
Kfz-Presseschild10 € pro Kalenderjahr
Internationaler Presseausweis (Heft mit 32 Seiten, Akkreditierungstext in 50 Sprachen)65 € einmalig, gültig zwei Jahre ab Ausstellung

Alle Beträge laut DFJV inklusive Mehrwertsteuer. Mitglieder mit Korrespondenzanschrift im Ausland zahlen 125 € bzw. 130 €. Quellen: dfjv.de/mitglied-werden, presseausweis.de/antrag, presseausweis.de/internationaler-presseausweis, Stand 25.09.2026.

Wie der DFJV-Ausweis anerkannt wird

Der DFJV-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis. Den bundeseinheitlichen Presseausweis mit dem Logo des Deutschen Presserats geben nur sechs Verbände aus: BDZV, dju in ver.di, DJV, MVFP, FREELENS und VDS. Der DFJV gehört nicht dazu. Der Verband bezeichnet seinen Ausweis auf seinen Websites als „amtlich anerkannt“ und nennt als Schutz vor Fälschungen unter anderem ein Sicherheitshologramm und ein Guillochenmuster.

Ob ein verbandseigener Ausweis akzeptiert wird, entscheiden Pressestellen, Veranstalter und Behörden im Einzelfall. Einen Rechtsanspruch auf Zugang oder Auskunft begründet der DFJV-Ausweis nicht – das gilt für jeden Presseausweis, auch für den bundeseinheitlichen.

Welcher Presseausweis wird anerkannt?

Quellen: presserat.de/presseausweis, dfjv.de/mitglied-werden, presseausweis.de/sicherheit, abgerufen am 25.09.2026.

DFJV oder DVFJ: Welcher passt zu Ihnen?

MerkmalDFJVDVFJ
Voraussetzunghauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig, fachlich spezialisiert, mit Tätigkeitsnachweisregelmäßig journalistisch tätig, auch nebenberuflich; verbindliche Bestätigung
Mitgliedschaftja, 95 € im Jahr (Lastschrift)nein
Kosten Ausweisim Mitgliedsbeitrag enthalten95 € einmalig, gültig 12 Monate
NachweiseNamensartikel, Verträge, Honorarabrechnungen u. a.verbindliche Bestätigung, Belege nur bei Rückfrage
Pkw-Schild10 € pro Kalenderjahrnein
Internationaler Ausweis65 € für zwei Jahrenein
EchtheitsprüfungSicherheitsmerkmale (Hologramm, Guillochen); eine Online-Prüfung nennt die Website nichtQR-Code, Prüfung über scantoverify.org

Wer Nachweise hat und einen Verband mit Leistungen sucht, ist beim DFJV gut aufgehoben. Wer regelmäßig veröffentlicht, aber keine Nachweise erbringen kann oder keine Mitgliedschaft will, beim DVFJ.

Voraussetzungen für den DVFJ-Presseausweis

Presseausweis-Kosten im Vergleich

Angaben zum DFJV laut dfjv.de und presseausweis.de, abgerufen am 25.09.2026.

Häufige Fragen

Nein. Der DFJV stellt seinen Presseausweis nur im Rahmen einer Mitgliedschaft aus; er ist im Jahresbeitrag von 95 € (per Lastschrift) enthalten.

Ja, wenn Sie regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind und das mit einem Tätigkeitsnachweis belegen. Zusätzlich verlangt der DFJV eine Spezialisierung auf ein Fachgebiet; Hobbyjournalisten nimmt er laut eigener Angabe nicht auf.

Nein. Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben nur BDZV, dju in ver.di, DJV, MVFP, FREELENS und VDS aus. Der DFJV-Ausweis ist ein verbandseigener Ausweis. Mehr dazu: Bundeseinheitlicher Presseausweis.

Ja. Sie können mehrere verbandseigene Presseausweise besitzen, sofern Sie die Voraussetzungen des jeweiligen Ausstellers erfüllen.

Sie veröffentlichen regelmäßig, möchten aber keine Mitgliedschaft abschließen? Der DVFJ-Presseausweis kostet 95 € einmalig für 12 Monate. Jeder Antrag wird geprüft, bei Ablehnung erstatten wir den vollen Betrag.

Angaben zum DFJV laut dfjv.de und presseausweis.de, Stand 25.09.2026.

© Copyright - DVFJ Deutscher Verband Freier Journalisten