VG Wort für Journalisten: So meldest du deine Texte und bekommst Geld

Die VG Wort schüttet Geld an Autoren veröffentlichter Texte aus – auch an Journalisten. Dafür brauchst du einen kostenlosen Wahrnehmungsvertrag und musst deine Texte selbst melden: Online-Texte ab 1.800 Zeichen mit METIS-Zählmarke über das Portal T.O.M. (Meldeschluss ab 2027 jährlich am 31. März), Artikel in Zeitungen und Publikumszeitschriften einmal im Jahr bis 31. Januar. Ausgezahlt wird in der Regel Ende Juni und Ende September.

Stand: 29. September 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung

Was ist die VG Wort?

Die Verwertungsgesellschaft Wort ist ein rechtsfähiger Verein, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten an Sprachwerken zusammengeschlossen haben. Gegründet wurde sie 1958 (VG Wort: Merkblatt, Fassung Mai 2025).

Woher das Geld kommt

Die VG Wort zieht Vergütungen von denen ein, die zur Zahlung verpflichtet sind – insbesondere für Privatkopien und Ausleihen aus Bibliotheken. Die Erlöse schüttet sie nach Abzug der Verwaltungskosten und der Beiträge für ihre Sozial- und Fördereinrichtungen an die Berechtigten aus (VG Wort: Aufgaben).

Wen sie vertritt

Rund 350.000 Urheberinnen und Urheber sowie 10.400 Verlage haben der VG Wort ihre Rechte und Vergütungsansprüche anvertraut (VG Wort: Aufgaben). Journalisten gehören zur Berufsgruppe 2 „Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur“ (VG Wort: Berufsgruppen).

Was die VG Wort nicht ersetzt

Die VG Wort nimmt laut Merkblatt überwiegend Zweitverwertungsrechte und gesetzliche Vergütungsansprüche wahr. Die Erstverwertung – Vervielfältigung und Verbreitung, die du einem Verlag einräumst – ist davon getrennt. Seit dem 7. Juni 2021 haben Verlage allerdings wieder einen eigenen Anspruch, an Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt zu werden (VG Wort: Merkblatt).

Wer bekommt Geld von der VG Wort?

Wahrnehmungsberechtigter kann jeder werden, der über Rechte und Ansprüche an Sprachwerken verfügt – insbesondere Autoren (VG Wort: Merkblatt). Geld gibt es aber nur für gemeldete Texte, die die Kriterien des Verteilungsplans erfüllen.

Wortautoren in Print, Online und Rundfunk

Für Journalisten sind vor allem diese Bereiche relevant: Presse (Zeitungen und Publikumszeitschriften), METIS (Texte im Internet), Pressespiegel sowie Hörfunk und Fernsehen (VG Wort: Merkblatt). Beiträge in Fach- und Special-Interest-Zeitschriften laufen über den Bereich Wissenschaft (Verteilungsplan, § 44 g).

Vertrag reicht, Mitgliedschaft ist extra

Für Ausschüttungen genügt der Wahrnehmungsvertrag. Wahrnehmungsberechtigte werden nicht automatisch Mitglieder. Mitglied mit Stimmrecht kannst du werden, wenn dein Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und du in den Berufsgruppen 1 bis 3 in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 400 € pro Jahr erhalten hast, insgesamt 1.200 € (VG Wort: Mitbestimmung).

Fotografen: VG Bild-Kunst

Die VG Wort verwertet Rechte an Sprachwerken. Für Fotos ist die VG Bild-Kunst zuständig: Ihre Berufsgruppe II umfasst unter anderem Fotografen, Bildjournalisten und Pressezeichner (VG Bild-Kunst: Berufsgruppe II). Dort gilt seit 2026 der Meldeschluss 31. März statt 30. Juni (VG Bild-Kunst: Neuer Meldeschluss).

Anmelden: Wahrnehmungsvertrag Schritt für Schritt

Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos, es entstehen auch keine Folgekosten (VG Wort: Wahrnehmungsvertrag). Ohne Vertrag kannst du keine Texte melden (Verteilungsplan, § 6 Abs. 6).

1

In T.O.M. registrieren

Du registrierst dich einmalig im Online-Service-Portal T.O.M.. Nach dem Ausfüllen der Maske wird dein Wahrnehmungsvertrag als PDF erstellt (VG Wort: FAQ Wahrnehmungsvertrag).

2

Ausdrucken, unterschreiben, per Post schicken

Die Unterlagen schickst du unterschrieben im Original per Post an die VG Wort in München. Digitale Unterschriften kann die VG Wort nicht akzeptieren (FAQ Wahrnehmungsvertrag).

3

Gegengezeichnetes Exemplar erhalten

Ein von der VG Wort gegengezeichnetes Exemplar geht an dich zurück (VG Wort: Wahrnehmungsvertrag). Danach kannst du in T.O.M. melden. Den Mustervertrag kannst du vorab lesen (Wahrnehmungsvertrag Urheber, Fassung Juni 2024).

Fristen beim Vertrag

Einsendeschluss für den Wahrnehmungsvertrag ist jeweils der 31. Dezember, maßgeblich ist der Posteingang. Anmeldungen, die nicht binnen drei Monaten nach der Online-Meldung durch den unterschriebenen Vertrag vervollständigt werden, werden gelöscht (T.O.M.). Ein Vertrag gilt ab dem Abschluss für das gesamte laufende Geschäftsjahr (FAQ Wahrnehmungsvertrag).

Kündigung

Du kannst den Wahrnehmungsvertrag schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen (FAQ Wahrnehmungsvertrag).

T.O.M.: das Meldeportal

T.O.M. steht für „Texte Online Melden“ und ist das Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort. Für die Teilnahme am Online-Meldeverfahren brauchst du den Wahrnehmungsvertrag und eine einmalige Registrierung (T.O.M.).

Was du dort erledigst

In T.O.M. verwaltest du deine Stammdaten, bestellst, baust ein und verwaltest METIS-Zählmarken und meldest deine Texte (METIS-Handbuch, Stand 20.02.2026). Online-Texte kannst du ausschließlich elektronisch über T.O.M. melden (VG Wort: Online / E-Books). Auch die Presse-Meldung und deine Autorenzeilen und Kürzel hinterlegst du dort (VG Wort: Publikumszeitungen).

Login und Sicherheit

Den Login findest du unter tom.vgwort.de. Das Portal meldet dich nach 30 Minuten ohne Eingabe ab; die VG Wort rät, Links aus verdächtigen E-Mails nicht zu bestätigen (T.O.M.). Für METIS gibt es eine Hotline unter +49 89 51412-188 und die Adresse metis.support@vgwort.de (VG Wort: Online / E-Books).

METIS: Zählmarken für Online-Texte

METIS ist das Meldesystem der VG Wort für Texte im Internet und E-Books. Eine Zählmarke zählt die Zugriffe auf deinen Text. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine reformierte Zugriffsausschüttung; ihre Grundsätze entsprechen der bisherigen „Regulären Ausschüttung“ (VG Wort: Online / E-Books).

RegelWas giltQuelle
MindestlängeZusammenhängende Texte ab 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Lyrische Texte unter 1.800 Zeichen ab Meldejahr 2026, höchstens 50 Einzelwerke je Urheber und KalenderjahrVG Wort: Online, METIS-Handbuch
FormateHTML oder XHTML, außerdem PDF und ePub; kein technischer KopierschutzVG Wort: Online, METIS-Handbuch
MindestzugriffLegen die Gremien der VG Wort fest, Anfang Januar im Meldesystem; laut VG Wort derzeit 1.500 Zugriffe im Kalenderjahr (Stand Mai 2025)Termine und Fristen, METIS-Reform, 14.05.2025
Lange TexteAb 10.000 Zeichen genügen 25 % des Mindestzugriffs; die frühere 50-%-Regel entfälltVG Wort: Online
Aufschlag15-facher Mindestzugriff: 20 %, 150-facher: 40 % auf die Text-QuoteVG Wort: Online
KappungKein Urheber erhält mehr als 0,1 % des gesamten UrhebertopfsMETIS-Reform
MeldeschlussJährlich 31. März, erstmals 31. März 2027; fehlende Karteinummern von Beteiligten bis 30. April ergänzbar. Meldefähig sind die letzten drei Kalenderjahre, wenn mit VG-Wort-Zählmarke gezählt und der Mindestzugriff erreicht wurdeVG Wort: Online, FAQ METIS

1

Zählmarken bestellen

Zählmarken bestellst du in T.O.M. Du darfst sie nur für Texte verwenden, an denen du als Autor oder Übersetzer beteiligt bist (METIS-Handbuch).

2

Richtig einbauen

Die Zählmarke gehört in den Quellcode, in den Body der Seite. Jeder Text bekommt eine eigene Zählmarke; ein Text über mehrere Unterseiten trägt auf jeder Seite dieselbe. Auf „Lazy Load“ solltest du bei der Zählmarke verzichten (METIS-Handbuch).

3

Melden

Hat dein Text den Mindestzugriff erreicht, meldest du ihn in T.O.M. unter „Meine Meldungen – Meldung erstellen“. Weitere Urheber, etwa bei einem Interview, gibst du mindestens mit Vor- und Nachnamen an (METIS-Handbuch).

Texte ohne Zählmarke: Verbreitungsausschüttung

Sie ersetzt die bisherige Sonderausschüttung und betrifft Texte ohne Zählmarke. Meldefähig sind nur Werke ab dem Erscheinungsjahr 2026: E-Books, Beiträge in Zeitschriften, Beiträge auf den Seiten von Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie Beiträge auf Internetseiten, die bei der IVW gelistet sind. Jeder Text wird einzeln gemeldet, Meldeschluss ist der 31. März, erstmals 2027. Die letzte Sonderausschüttung (Nutzungsjahr 2025) erfolgte Ende September 2026 (VG Wort: Online / E-Books).

Extra für Journalisten: Presseverleger-Leistungsschutzrecht

Journalisten können zusätzlich Tantiemen aus dem Beteiligungsanspruch am Presseverleger-Leistungsschutzrecht erhalten. Hintergrund: Presseverlage lizenzieren ihre Veröffentlichungen für die Online-Nutzung durch Diensteanbieter wie Suchmaschinen oder News-Aggregatoren (VG Wort: Online / E-Books).

Texte in Zeitungen und Zeitschriften melden

Für gedruckte Tageszeitungen, Wochenpresse und Publikumszeitschriften meldest du einmal im Jahr die Zeichenzahl pro Zeitung oder Zeitschrift – nicht jeden Artikel einzeln (VG Wort: Publikumszeitungen und -zeitschriften).

PunktWas giltQuelle
MindestumfangIm Vorjahr mindestens 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen in einem Presseorgan; mitgezählt werden nur Artikel ab 900 Zeichen. Für Lyrik gilt keine MindestzahlVerteilungsplan, § 44 a, VG Wort: Presse
Was du meldestDie Anschlagszahl (Zeichen inklusive Leerzeichen) pro Zeitung oder Zeitschrift; bei Presseagenturen pro AgenturVG Wort: Presse, FAQ Presse
WieÜber T.O.M. oder mit dem Meldeformular für Tageszeitungen, Wochenpresse und Publikumszeitschriften. Fax oder E-Mail wahren die Frist nichtVerteilungsplan, § 44 f und § 6 Abs. 7
FristJährlich 31. Januar; nächste Frist 31. Januar 2027 für Werke aus 2024, 2025 und 2026. Rückwirkend nur für die drei Kalenderjahre vor dem MeldeschlussVG Wort: Presse, FAQ Presse
BerechnungPunkte nach verkaufter Auflage (von 1 Punkt bei 500 bis 5.000 Exemplaren bis 15 Punkte über 500.000) werden mit Punkten nach Zeichenzahl (1 Punkt bei 10.000 bis 200.000 Zeichen bis 6 Punkte über 1 Mio.) multipliziert. Kostenlos verteilte Titel zählen 1 PunktVerteilungsplan, § 44 b–d

Pressespiegel und Lesezirkel

Für Pressespiegel sind Meldungen grundsätzlich nicht erforderlich (Merkblatt). Damit die VG Wort Pressespiegel zuordnen kann, braucht sie deine Autorenzeilen und Kürzel. Lesezirkel werden automatisch berücksichtigt, wenn du die Zeitschrift gemeldet hast (VG Wort: Presse).

Online-Ausgaben

Artikel auf Websites und in digitalen Ausgaben meldest du nicht hier, sondern über METIS (VG Wort: Presse).

Hörfunk und Fernsehen

Auch für Hörfunk und Fernsehen ist der Meldeschluss der 31. Januar (VG Wort: Termine und Fristen).

Die Regeln aus § 44 gelten für die Ausschüttungen ab 2026 (Verteilungsplan, Fassung Mai 2025). In der Fassung vom 6. Juni 2026 für Ausschüttungen ab 2027 stehen die Mindestwerte 10.000 und 900 Zeichen unverändert in § 48, die Frist 31. Januar in § 6 (Verteilungsplan ab 2027).

Ausschüttung 2026: Termine und Beträge

Die Ausschüttungen der VG Wort finden in der Regel Ende Juni und Ende September statt (VG Wort: FAQ Zahlungsverkehr). 2026 kam die Hauptausschüttung Ende Juni (Newsletter vom 26.06.2026); im Herbst wurden unter anderem die Vergütungen für METIS ausbezahlt (Newsletter vom 28.09.2026).

Position (Urheber)Ausschüttung 2026 (für 2025)Ausschüttung 2025Quelle
METIS reguläre Ausschüttung (Grundbetrag)17,93 €19,73 €Quoten September 2026
METIS Sonderausschüttung (letztmalig), je Meldung8,50 €9,50 €Quoten September 2026
METIS Agenturausschüttung3,09 €4,53 €Quoten September 2026
Presse / Repro, Quote Urheber21,50 €22,00 €Quoten September 2026
Pressespiegel, Sockel60,49 €54,03 €Quoten September 2026
Elektronischer Pressespiegel, Quote2,40 €2,32 €Quoten September 2026
Wissenschaft: Beiträge in Zeitschriften und Büchern, Urheber, pro Seite à 1.500 Zeichen1,90 €2,00 €Quoten September 2026

Was davon bei dir ankommt

Laut METIS-Handbuch entfällt auf Urheber bei Werken vor einer Bezahlschranke aktuell 70 % der Ausschüttung, hinter einer Bezahlschranke 66,7 % (METIS-Handbuch). Das ver.di-Magazin M rechnet für die reguläre METIS-Ausschüttung 2026 mit 17,93 € pro Text; nach Abzug der Verlagsbeteiligung blieben 12,55 € ohne und 11,95 € hinter der Paywall (M – Menschen Machen Medien, 25.09.2026).

Quoten ändern sich jedes Jahr

Die Quoten werden auf Basis der vorhandenen Mittel und der Zahl der Meldungen für jedes Ausschüttungsjahr neu ermittelt (METIS-Handbuch). Die Übersichten der letzten Jahre veröffentlicht die VG Wort in ihrer Quoten-Übersicht. Gezahlt wird erst ab 10,00 €; die Zahlungen sind laut VG Wort steuerpflichtig (FAQ Zahlungsverkehr) – wie du sie versteuerst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Termine im Jahreslauf

TerminWas passiertQuelle
Anfang JanuarMindestzugriff wird im Meldesystem festgelegt; METIS-Meldungen für die Zugriffsausschüttung beginnenTermine und Fristen
31. JanuarMeldeschluss Presse, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, WissenschaftTermine und Fristen
31. MärzMeldeschluss für alle METIS-Meldeverfahren (erstmals 2027)Termine und Fristen, VG Wort: Online
Ende JuniHauptausschüttungTermine und Fristen
Ende SeptemberAusschüttungen für Weitersendung, Ausland und InternettexteTermine und Fristen
31. DezemberPosteingangsfrist für den WahrnehmungsvertragTermine und Fristen, T.O.M.

Häufige Fehler

Auf die Frage, warum keine Ausschüttung kam, nennt die VG Wort fünf Gründe: keine Tantiemen nach den Kriterien des Verteilungsplans, keine oder verspätete Meldung, ungültige Bankverbindung oder Postanschrift, eine vorrangige Abtretung oder Pfändung und ein Betrag unter 10,00 € (VG Wort: FAQ Zahlungsverkehr). Dazu kommen typische Fehler aus den Merkblättern:

Frist verpasst

Anspruch auf Ausschüttung besteht nur bei rechtzeitiger Meldung. Was nach dem 31. Januar eingeht, zählt erst im Folgejahr (Verteilungsplan, § 6). Für METIS gilt ab 2027 der 31. März.

Vertrag nicht im Original

Digitale Unterschriften akzeptiert die VG Wort nicht (FAQ Wahrnehmungsvertrag). Kommt der unterschriebene Vertrag nicht binnen drei Monaten, wird die Anmeldung gelöscht (T.O.M.).

Zählmarke falsch eingebaut

Die Zählmarke muss in den Body im Quellcode. Werden die Varianten vertauscht, funktioniert die Zählung nicht korrekt; „Lazy Load“ solltest du vermeiden (METIS-Handbuch).

Eine Zählmarke für mehrere Texte

Jeder Text erhält eine eigene Zählmarke, die Zuordnung ist nach dem Einbau verbindlich (METIS-Handbuch).

Miturheber vergessen

Gibt es weitere Urheber, etwa bei einem Interview, müssen sie in der Meldung mindestens mit Vor- und Nachnamen stehen. Eigene Zählmarken sind nur für eigene Texte erlaubt (METIS-Handbuch).

Mindestwerte nicht erreicht

Online unter 1.800 Zeichen oder unter dem Mindestzugriff, in der Presse unter 10.000 Zeichen pro Titel oder Artikel unter 900 Zeichen (VG Wort: Online, Verteilungsplan, § 44).

Häufige Fragen

Der Wahrnehmungsvertrag ist kostenlos, Folgekosten entstehen nicht (VG Wort: Wahrnehmungsvertrag). Die Verwaltungskosten trägt die VG Wort aus dem Gesamtaufkommen (FAQ Wahrnehmungsvertrag). Mitglied mit Stimmrecht wirst du nicht automatisch, sondern erst nach drei Jahren und Mindestausschüttungen (Mitbestimmung). Mehr: Anmelden.

Die VG Wort nennt keine Voraussetzung zur Hauptberuflichkeit: Wahrnehmungsberechtigter kann jeder werden, der über Rechte und Ansprüche an Sprachwerken verfügt (VG Wort: Merkblatt). Entscheidend ist, ob deine Texte die Mindestwerte erreichen und rechtzeitig gemeldet werden.

Den Mindestzugriff legen die Gremien der VG Wort fest; laut VG Wort liegt er derzeit bei 1.500 Zugriffen im Kalenderjahr (METIS-Reform, Stand 14.05.2025). Texte ab 10.000 Zeichen brauchen 25 % davon (VG Wort: Online). Mehr: METIS.

Presse, Hörfunk, Fernsehen und Wissenschaft: 31. Januar. METIS: 31. März, erstmals 2027. Der Wahrnehmungsvertrag muss bis 31. Dezember bei der VG Wort eingegangen sein (VG Wort: Termine und Fristen).

In der Regel Ende Juni und Ende September (FAQ Zahlungsverkehr). Ende September kommen unter anderem die Ausschüttungen für Internettexte (Termine und Fristen). Gezahlt wird erst ab 10,00 €. Mehr: Ausschüttung 2026.

Für deine Fotos nicht: Die VG Wort ist für Sprachwerke zuständig, Fotografen und Bildjournalisten gehören zur Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst (VG Bild-Kunst). Schreibst du auch Texte, kannst du diese bei der VG Wort melden.

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