DJV-Presseausweis: Voraussetzungen, Kosten und Antrag in Ihrem Landesverband
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) gibt über seine Landesverbände den bundeseinheitlichen Presseausweis aus – laut Deutschem Presserat nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, und zwar auch an Nichtmitglieder. Die Gebühr für Nichtmitglieder legt jeder Landesverband selbst fest, etwa 89,25 € beim BJV und beim DJV-NRW oder 178,50 € beim DJV Hessen; für Mitglieder ist der Ausweis im Beitrag enthalten. Beantragt wird beim Landesverband.
Diese Seite fasst zusammen, was belegt ist (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.
Auf einen Blick
- Aussteller: DJV, über seine Landesverbände
- Für: hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten
- Mitglieder: Ausweis im Beitrag enthalten
- Nichtmitglieder: Gebühr je Landesverband, z. B. 89,25 € (BJV, DJV-NRW)
- Nachweise: laut Presseausweis-Seite Ihres Landesverbands
- IFJ-Karte: nicht beim DJV, seit November 2023 kein IFJ-Mitglied
