Parken mit Presseausweis: Was erlaubt ist – und was nicht
Ein Presseausweis erlaubt nicht, im Halte- oder Parkverbot zu stehen oder Parkgebühren zu sparen – die Straßenverkehrs-Ordnung gilt für Journalistinnen und Journalisten wie für alle anderen. Parkerleichterungen gibt es nur über eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde nach § 46 StVO oder über Presseparkplätze, die Veranstalter nach einer Akkreditierung vergeben. Der Ausweis belegt dabei deine journalistische Tätigkeit; die Entscheidung treffen Behörde oder Veranstalter.
Welche weiteren Vorteile ein Presseausweis im Berufsalltag bringt, liest du in der Übersicht. Hier geht es nur ums Parken: was die Rechtslage sagt, wo Presse tatsächlich parken darf und was ein Presseschild im Auto bewirkt.

