BDZV-Presseausweis: Wer ihn über die Zeitungsverleger-Verbände bekommt

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) gehört zu den sechs Verbänden, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben. Ausgestellt wird er von den zehn Landesverbänden der Zeitungsverleger – an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, unabhängig von einer Mitgliedschaft. Zuständig ist bei Angestellten der Landesverband am Sitz des Arbeitgebers, bei Freien der am Wohnsitz. Die Gebühren legt jeder Landesverband selbst fest.

Diese Seite fasst zusammen, was der BDZV und seine Landesverbände auf ihren Presseausweis-Seiten und in ihren Merk- und Hinweisblättern angeben (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.

Zuständigen Landesverband finden Voraussetzungen

Auf einen Blick

  • Aussteller: die zehn Landesverbände des BDZV
  • Für: hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, fest oder frei
  • Mitgliedschaft: nicht erforderlich
  • Zuständig: Sitz des Arbeitgebers bzw. Wohnsitz
  • Kosten: je Landesverband, für Freie etwa 70 bis 95,20 €
  • Gültig: für das aufgedruckte Kalenderjahr

Wer den BDZV-Presseausweis bekommt

Laut BDZV erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Der BDZV hat die Ausstellung auf seine Landesverbände übertragen; VBZV, VNZV und VSZV erteilen den Ausweis ausdrücklich unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband. Hauptberuflich ist, wer den Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit erzielt – laut den Merk- und Hinweisblättern von VBZV und VNZV heißt das: mehr als 50 Prozent der Einkünfte.

Antrag möglich

  • Fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure, wenn der Verlag oder Arbeitgeber seinen Sitz im Verbandsgebiet hat oder Mitglied im Landesverband ist.
  • Freie mit Wohnsitz im Verbandsgebiet, die überwiegend von journalistischer Arbeit leben.
  • Nicht nur Zeitungen: VNZV und DZV.NRW nennen Tätigkeiten für Zeitungen und Zeitschriften in Print und online, Nachrichtenagenturen und Pressedienste, Hörfunk und Fernsehen; Bildjournalisten sind laut VNZV Wortjournalisten gleichgestellt.
  • Volontärinnen und Volontäre laut VNZV nur ausnahmsweise, wenn der Verlag den Ausweis für die Arbeit für unbedingt erforderlich hält, und frühestens sechs Monate nach Beginn des Volontariats.

Kein Anspruch

  • Nebenberufliche, gelegentliche oder unentgeltliche journalistische Tätigkeit.
  • Pressefremde Zwecke: redaktionelle Arbeit für Veranstaltungskalender, Werbeprospekte, PR-Broschüren oder Anzeigenblätter ohne unabhängige redaktionelle Berichterstattung; ebenso Mitarbeitende von PR-Abteilungen.
  • Berufseinstieg: Der Ausweis wird nicht erteilt, um die Aufnahme einer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Welche Nachweise die Landesverbände verlangen

  • Festangestellte: Der Arbeitgeber bestätigt die hauptberufliche Tätigkeit auf dem Antrag mit Unterschrift und Firmenstempel (VNZV) bzw. über die Geschäftsleitung (VSZV); in Zweifelsfällen kann der Verband den Redakteursvertrag verlangen.
  • Freie: Bescheinigung eines Verlags oder Vertragsvereinbarung über die ständige Mitarbeit, alternativ namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen oder Honorarbescheinigungen der letzten sechs Monate. Eine bloße Mitgliedsbestätigung der Künstlersozialkasse reicht dem VNZV nicht, ein Bescheid mit Hinweis auf die hauptberufliche journalistische Tätigkeit schon. Der VBZV nennt als Beispiele KSK-Bescheinigung, Vereinbarungen und zwei bis drei Kopien jüngster Veröffentlichungen.
  • Passfoto: beim Erstantrag; beim Online-Portal als JPG bis 5 MB.
  • Jedes Jahr neu: Der Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit ist mit jedem Antrag erneut zu führen.

Mehr zu freien Journalisten: Presseausweis für freie Journalisten.

Quellen: BDZV, Presseausweis, VNZV, Hinweisblatt Presseausweis, VBZV, Merkblatt Presseausweis (PDF), VSZV, Presseausweise, DZV.NRW, Presseausweis, Deutscher Presserat, Bundeseinheitlicher Presseausweis, abgerufen am 29.09.2026.

Kosten

Eine bundesweite Gebühr gibt es nicht; jeder Landesverband veröffentlicht eigene Beträge. Häufig unterscheiden sie zwischen fest angestellten Journalistinnen und Journalisten von Mitgliedsverlagen, Angestellten anderer Verlage und Freien.

LandesverbandPresseausweisPkw-SchildHinweis
VBZV (Bayern)Freie 62,50 €, Angestellte von Nichtmitgliedsverlagen 95 €, von Mitgliedsverlagen 42,50 €, jeweils zzgl. MwSt.17,50 € zzgl. MwSt.Zweitausstellung 30 €; Merkblatt Stand August 2024
DZV.NRW (Nordrhein-Westfalen)87 € inkl. MwSt. für Freie und alle, die nicht bei Mitgliedsunternehmen fest angestellt sind12 € inkl. MwSt.Zweitausstellung 43,50 €
VNZV (Niedersachsen)70 € inkl. MwSt. für Freie und Angestellte von Nichtmitgliedsverlagen13 € inkl. MwSt.Zweitausstellung 30 €; Pkw-Schild für Festangestellte von Mitgliedsverlagen ohne Zusatzgebühr
VZBO, ZVH, VZN, VZV (Online-Portal)80 € zzgl. 19 % USt. (95,20 €)10 € zzgl. USt. (11,90 €)Tarife für 2026 auf presseausweise-online.de
VHZV (Hessen)80 € zzgl. 19 % USt. (95,20 €)20 € zzgl. USt. (23,80 €)Tarife für 2026 auf presseausweise-online.de
VSZV (Baden-Württemberg), ZVVB (Bremen)auf der Presseausweis-Seite nicht genanntkeine AngabeMerkblatt bzw. Hinweisblatt des Verbands beachten

Beträge laut VBZV-Merkblatt (PDF), DZV.NRW, VNZV-Hinweisblatt und presseausweise-online.de, abgerufen am 29.09.2026; Bruttobeträge in Klammern bei 19 % umgerechnet. Für fest angestellte Redakteure von Mitgliedsverlagen läuft der Antrag oft als Sammelantrag über den Verlag.

Presseausweis-Kosten aller Aussteller im Vergleich

So beantragen Sie ihn

Antragsformulare gibt es laut BDZV bei den Landesverbänden. Fünf von ihnen – VZBO, ZVH, VZN, VZV und VHZV – nehmen Anträge ausschließlich online über das gemeinsame Portal presseausweise-online.de an; Anträge per Post oder E-Mail werden dort nicht verarbeitet. Die übrigen Landesverbände arbeiten mit eigenen Formularen, etwa zum Download oder per Post.

1

Landesverband finden

Zuständig ist der Verband am Sitz Ihres Arbeitgebers oder, als Freie oder Freier, an Ihrem Wohnsitz laut Personalausweis.

2

Antrag ausfüllen

Online-Formular oder PDF-Antrag des Landesverbands. Verlage können für fest angestellte Redakteure Sammelanträge stellen.

3

Nachweise und Foto beifügen

Belege der hauptberuflichen Tätigkeit und ein Passfoto. Beim VNZV ist der Erstantrag im unterschriebenen Original per Post zu schicken.

4

Prüfung, Rechnung, Ausweis

Der Landesverband prüft die Unterlagen; nach der Freigabe wird der Ausweis gedruckt und zugeschickt. Die Gebühr wird per Rechnung erhoben, beim VNZV sofort nach Erhalt fällig.

Folgeantrag: Der Ausweis gilt für das aufgedruckte Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Der VNZV nimmt Folgeanträge formlos per E-Mail an, das Online-Portal bietet einen vereinfachten Antrag. Für 2026 bitten VZV und VHZV ausschließlich um einen Neuantrag, weil die bisherige Ausweisnummer nicht übernommen werden kann. Beim DZV.NRW sollen Sie sich vor dem Antrag melden, wenn sich an Ihrer Tätigkeit etwas geändert hat.

Pkw-Presseschild: gibt es auf Wunsch zusätzlich; es gilt nur zusammen mit dem gültigen Presseausweis und ist ebenfalls jährlich neu zu beantragen.

Quellen: BDZV, Presseausweis; presseausweise-online.de; VNZV, Hinweisblatt; DZV.NRW, Presseausweis; abgerufen am 29.09.2026.

Landesverbände der Zeitungsverleger

Im BDZV sind zehn Landesverbände organisiert. Die Zuordnung der Bundesländer folgt der Übersicht des BDZV; verlinkt ist jeweils die Presseausweis-Seite bzw. der Online-Antrag des Verbands (Stand 29.09.2026).

VerbandBundesländerPresseausweis-Seite
Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV)Baden-Württembergvszv.de: Presseausweise (Antrag per Post)
Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV)Bayernvbzv.de: Presseausweise (Antragsformular und Merkblatt)
Verband der Zeitungsverlage und Digitalpublisher in Berlin und Ostdeutschland (VZBO)Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringenvzbo.de: Presseausweis, Antrag über presseausweise-online.de
Zeitungsverleger- und Digitalpublisherverband Bremen (ZVVB)Bremenzvvb.de: Presseausweis (Antrag und Hinweisblatt zum Download)
Zeitungsverleger und Digitalpublisher Verband Hamburg (ZVH)HamburgAntrag über presseausweise-online.de
Verband Hessischer Zeitungsverleger (VHZV)Hessenvhzv.de: Presseausweis, Antrag über presseausweise-online.de
Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage und Digitalpublisher (VNZV)Niedersachsenvnzv.de: Presseausweise (mit Hinweisblatt)
Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW (DZV.NRW)Nordrhein-Westfalendzvnrw.de: Presseausweis (die frühere Adresse zvnrw.de leitet dorthin weiter)
Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland (VZV)Rheinland-Pfalz, Saarlandvzv-rheinland-pfalz-saarland.de: Presseausweis, Antrag über presseausweise-online.de
Verband Zeitungsverlage und Digitalpublisher Norddeutschland (VZN)Schleswig-Holstein, Mecklenburg-VorpommernAntrag über presseausweise-online.de

Quellen: BDZV, Landesverbände; presseausweise-online.de, Zuständiger Landesverband; Seiten der Landesverbände wie verlinkt; abgerufen am 29.09.2026. Die Presseausweis-Seite des ZVVB nennt zum Abrufzeitpunkt noch den Ausweis 2023/24; aktuelle Unterlagen erhalten Sie direkt beim Verband.

Wenn Sie nicht hauptberuflich arbeiten

Wer nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeitet, erhält bei den Landesverbänden der Zeitungsverleger keinen Presseausweis (so die Grundsätze von DZV.NRW und VNZV). Für Menschen, die regelmäßig nebenberuflich veröffentlichen, gibt es verbandseigene Presseausweise wie den des DVFJ: ohne Mitgliedschaft, ab 18 Jahren, 95 € einmalig für 12 Monate. Er ist kein bundeseinheitlicher Presseausweis.

Presseausweis nebenberuflich Voraussetzungen DVFJ Unterschiede der Ausweise

Häufige Fragen

Nein. Der BDZV ist einer der sechs ausgabeberechtigten Verbände, hat die Ausstellung aber auf seine zehn Landesverbände übertragen. Antragsformulare gibt es dort; zuständig ist der Landesverband an Ihrem Wohnsitz oder am Sitz Ihres Arbeitgebers.

Nein. VBZV, VNZV und VSZV erteilen den Ausweis ausdrücklich unabhängig von einer Mitgliedschaft; auch Freie können ihn beantragen. Die Mitgliedschaft des Verlags wirkt sich vor allem auf Zuständigkeit und Gebühr aus: Für Festangestellte von Mitgliedsverlagen gelten teils ermäßigte Gebühren oder Sammelanträge.

Das legt jeder Landesverband fest. Für Freie nennen die veröffentlichten Gebührenlisten zum Beispiel 70 € inkl. MwSt. beim VNZV, 87 € inkl. MwSt. beim DZV.NRW, 62,50 € zzgl. MwSt. beim VBZV und 80 € zzgl. USt. über das Online-Portal von VZBO, ZVH, VZN, VZV und VHZV. Die Preise anderer Aussteller: Kostenvergleich.

In Bayern beim Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) mit dem Antragsformular von vbzv.de, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. In Nordrhein-Westfalen ist der Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW (DZV.NRW) zuständig, dessen frühere Adresse zvnrw.de auf dzvnrw.de weiterleitet; der DZV.NRW bittet, sich wegen der Anforderungen an den Tätigkeitsnachweis vor dem Antrag zu melden, und stellt das Antragsformular auf dzvnrw.de bereit. Alle zehn Verbände stehen in der Tabelle der Landesverbände.

Nachrichtenagenturen wie die dpa gehören nicht zu den sechs Verbänden, die der Deutsche Presserat als Aussteller nennt. Journalistinnen und Journalisten von Nachrichtenagenturen und Pressediensten zählen laut VNZV und DZV.NRW aber zum Kreis, der den Ausweis beantragen kann – bei den Zeitungsverlegern zuständig ist bei Angestellten der Landesverband am Sitz des Arbeitgebers. Über welchen Verband dpa-Beschäftigte ihren Ausweis tatsächlich erhalten, geht aus den Angaben der Verbände nicht hervor.

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