BDZV-Presseausweis: Wer ihn über die Zeitungsverleger-Verbände bekommt
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) gehört zu den sechs Verbänden, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausgeben. Ausgestellt wird er von den zehn Landesverbänden der Zeitungsverleger – an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, unabhängig von einer Mitgliedschaft. Zuständig ist bei Angestellten der Landesverband am Sitz des Arbeitgebers, bei Freien der am Wohnsitz. Die Gebühren legt jeder Landesverband selbst fest.
Diese Seite fasst zusammen, was der BDZV und seine Landesverbände auf ihren Presseausweis-Seiten und in ihren Merk- und Hinweisblättern angeben (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.
Auf einen Blick
- Aussteller: die zehn Landesverbände des BDZV
- Für: hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten, fest oder frei
- Mitgliedschaft: nicht erforderlich
- Zuständig: Sitz des Arbeitgebers bzw. Wohnsitz
- Kosten: je Landesverband, für Freie etwa 70 bis 95,20 €
- Gültig: für das aufgedruckte Kalenderjahr
