Presseausweis und Polizei: Rechte, Absperrungen, Grenzen

Gegenüber der Polizei weist dich der Presseausweis als Berichterstatterin oder Berichterstatter aus – Durchgang durch Absperrungen, Schutz vor Platzverweisen oder Sonderrechte verschafft er nicht. Polizeieinsätze darfst du grundsätzlich fotografieren und filmen, Absperrungen gelten aber auch für die Presse. Ob du im Einzelfall durchgelassen wirst und wie sie deinen Ausweis bewertet, entscheidet die Polizei vor Ort.

Presseausweis beantragen Was er leistet – und was nicht

DVFJ-Presseausweis 2026, Vorderseite mit Musterdaten

Was der Presseausweis gegenüber der Polizei leistet – und was nicht

Der Presseausweis ist gesetzlich nicht geregelt und kein amtliches Dokument; nach einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hat er auch „in sonstiger Weise“ keine rechtliche Legitimationsfunktion. Die Pressefreiheit setzt ihn nicht voraus, betont die Journalistengewerkschaft dju in ver.di. Er belegt deine journalistische Tätigkeit – was daraus vor Ort folgt, entscheidet die Polizei im Einzelfall.

Was er leistet

  • Er weist dich gegenüber Einsatzkräften schnell als Presse aus: Du bist da, um zu berichten.
  • Er hilft, Missverständnisse an Absperrungen zu klären – etwa wenn du nach der Pressestelle der Polizei fragst.
  • Er belegt deine Tätigkeit, wenn du bei der Polizei Auskünfte nach dem Landespressegesetz anfragst.

Was er nicht leistet

  • Kein Durchgang durch Absperrungen: Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen gelten auch für die Presse, sofern die Polizei keine Ausnahme zulässt.
  • Keine Ausnahme von Platzverweisen: Ein Platzverweis zur Gefahrenabwehr ist auch gegenüber Journalistinnen und Journalisten möglich.
  • Kein Schutz vor Maßnahmen: Eine Identitätsfeststellung ist zulässig, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht oder eine Gefahr abgewehrt werden soll.
  • Keine Sonderrechte: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht behindert werden, können aber grundsätzlich keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.
  • Keine Garantie der Anerkennung: Die Verhaltensgrundsätze von Presse und Polizei nennen nur den bundeseinheitlichen Presseausweis. Wie die Polizei einen verbandseigenen Ausweis bewertet, entscheidet sie selbst.

Absperrungen: Sie gelten auch für die Presse

Was die Verhaltensgrundsätze sagen

Die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei von 1993, veröffentlicht vom Deutschen Presserat, regeln Absperrungen in Ziffer 10 eindeutig: „Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z.B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen, es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden.“ Dieselbe Ziffer verpflichtet die Polizei, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung zu unterstützen – umgekehrt sollen Medienvertreter Einsätze nicht behindern.

Ob du hinter eine Absperrung darfst, ist also keine Frage des Ausweises, sondern eine Entscheidung der Einsatzleitung. Viele abgesperrte Bereiche bei Veranstaltungen setzen außerdem eine Akkreditierung beim Veranstalter voraus – der Presseausweis allein reicht dafür nicht.

Mobile Pressestelle

Nach Ziffer 7 der Verhaltensgrundsätze soll die Polizei für ihre Pressearbeit „möglichst ereignisnah eine besondere, deutlich kenntliche, mobile Pressestelle einrichten“. Bei vorhersehbaren Einsätzen soll sie die Medien frühzeitig unterrichten. Ziffer 3 empfiehlt Presse- und Informationsstellen, eventuell auch vor Ort, weil unmittelbare Gespräche Missverständnissen vorbeugen.

So findest du die Pressestelle

Frag an der Absperrung nach der Pressestelle oder dem Pressesprecher im Einsatz. Bei planbaren Lagen lohnt sich ein Anruf bei der Pressestelle der zuständigen Polizeibehörde im Vorfeld: Dort erfährst du, ob es eine mobile Pressestelle oder einen Treffpunkt für Medien gibt. Die Kontaktdaten stehen auf der Website der jeweiligen Polizeibehörde.

Fotografieren von Polizeieinsätzen

Grundsatz: Fotografieren ist frei

Ziffer 9 der Verhaltensgrundsätze: „Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken.“ Auch Aufnahmen einzelner Polizeibeamter sind danach bei Aufsehen erregenden Einsätzen im Allgemeinen zulässig.

Veröffentlichen: Das Kunsturhebergesetz gilt

Bildnisse von Menschen dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG). Ausnahmen nennt § 23 KUG, etwa für „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ (Abs. 1 Nr. 3). Ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten darf nicht verletzt werden (Abs. 2). Ziffer 9 verpflichtet die Medien ausdrücklich, das Kunsturhebergesetz zu beachten. Recht am eigenen Bild ausführlich: Ausnahmen, Strafen und DSGVO.

Identitätsfeststellung beim Filmen

Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden: Filmt jemand einen Polizeieinsatz, darf die Polizei seine Identität nur feststellen, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Das Kunsturhebergesetz verbietet nicht schon das Anfertigen von Bildern, sondern erst deren unbefugte Verbreitung (Beschluss vom 24. Juli 2015, 1 BvR 2501/13).

Wenn du Aufnahmen löschen sollst

„Das Durchsehen und Löschen von Fotos ist ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit“, schreibt die dju in ver.di. Rechtsanwalt Jasper Prigge rät im ver.di-Medienmagazin M, Bilder nicht freiwillig herauszugeben, sondern die Polizei zu bitten, ihre Forderung schriftlich zu bestätigen und zu begründen – damit ein Gericht sie überprüfen kann. Nach Ziffer 11 der Verhaltensgrundsätze darf Material der Medien nur sichergestellt werden, soweit die Rechtslage das unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zulässt.

Auskunft und Platzverweis

Auskunft nach dem Landespressegesetz

Die Landespressegesetze verpflichten Behörden – auch die Polizei –, der Presse Auskunft zu geben. Beispiel Nordrhein-Westfalen, § 4 Abs. 1 Landespressegesetz: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ Absatz 2 nennt Grenzen, etwa ein schwebendes Verfahren, Geheimhaltungsvorschriften oder überwiegende schutzwürdige Interessen.

Wichtig: Nach den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags sind staatliche Stellen nicht verpflichtet, von privaten Organisationen ausgestellte Ausweise als Nachweis für Auskunftsersuchen zu akzeptieren. Halte deshalb weitere Belege bereit, etwa einen Auftrag oder Veröffentlichungen.

Platzverweis: befolgen, dokumentieren, später prüfen lassen

Einen Platzverweis kann die Polizei zur Abwehr einer Gefahr aussprechen; nach der dju in ver.di muss eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegen. Der Presseausweis schützt davor nicht.

Rechtsanwalt Jasper Prigge rät im ver.di-Medienmagazin M, die Polizei um eine Erläuterung ihres Vorgehens zu bitten und danach eine schriftliche Bestätigung und Begründung des Platzverweises zu verlangen. Das muss unverzüglich geschehen – sonst ist die Polizei nicht verpflichtet, sie zu erteilen. Mit dieser Begründung lässt sich die Maßnahme später rechtlich überprüfen.

Welcher Ausweis bei der Polizei zählt

Die Verhaltensgrundsätze nennen in Ziffer 8 nur einen Ausweis: „Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert der Polizei die Nachprüfung, wer als Berichterstatter tätig ist.“ Ihn geben sechs Verbände aus – DJV, dju in ver.di, BDZV, MVFP, VDS und FREELENS –, und zwar nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten. Die Innenministerkonferenz erkennt ihn an.

Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis, kein bundeseinheitlicher. Für verbandseigene Ausweise gibt es keine vergleichbare Regelung in den Verhaltensgrundsätzen; wie die Beamtin oder der Beamte vor Ort ihn bewertet, entscheidet die Polizei selbst. Beide Ausweise sind keine amtlichen Dokumente. Der DVFJ-Ausweis belegt deine journalistische Tätigkeit, und seine Echtheit lässt sich per QR-Code direkt auf presseausweis-beantragen.com prüfen.

Mehr dazu: Presseausweis-Vergleich · Bundeseinheitlicher Presseausweis

MerkmalBundeseinheitlicher PresseausweisDVFJ-Presseausweis
AusstellerDJV, dju in ver.di, BDZV, MVFP, VDS, FREELENSDeutscher Verband Freier Journalisten (DVFJ)
Für wenNur hauptberuflich Tätige, mit NachweisRegelmäßig journalistisch Tätige, auch nebenberuflich; verbindliche Bestätigung, Belege nur bei Rückfragen
In den VerhaltensgrundsätzenIn Ziffer 8 genannt, von der Innenministerkonferenz anerkanntNicht genannt; Bewertung durch die Polizei im Einzelfall
EchtheitsprüfungPresserat-Logo, Unterschrift des IMK-VorsitzendenQR-Code, Prüfung direkt beim DVFJ
Rechtlicher StatusKein amtliches DokumentKein amtliches Dokument

Verhalten in der Praxis

Ruhig bleiben

Tritt „immer freundlich, zugleich aber bestimmt“ auf, rät Rechtsanwalt Jasper Prigge im ver.di-Medienmagazin M. Weise deutlich auf deine journalistische Tätigkeit hin, wie es auch die dju in ver.di empfiehlt.

Ausweis sichtbar tragen

Trag den Presseausweis sichtbar oder griffbereit, damit Einsatzkräfte deine Rolle schnell erkennen. Nimm deinen Personalausweis mit: Der Presseausweis ist kein amtliches Dokument und ersetzt ihn nicht.

Anweisungen befolgen

Absperrungen und Räumaufforderungen gelten auch für dich (Ziffer 10 der Verhaltensgrundsätze). Befolge Anweisungen vor Ort und lass ihre Rechtmäßigkeit im Nachhinein klären.

Notieren und nachfragen

Halte Zeit, Ort und die genannte Begründung einer Maßnahme fest. Die dju in ver.di rät, eine verantwortliche Vorgesetzte oder einen verantwortlichen Vorgesetzten anzufordern und nach Begründung und Rechtsgrundlage zu fragen. Eine schriftliche Bestätigung musst du unverzüglich verlangen.

Im Team arbeiten

Wenn möglich, arbeite zusammen mit Kolleginnen und Kollegen: Das erhöht die Sicherheit, und jemand behält die Lage im Blick, während du berichtest. Für Demonstrationen extremistischer Gruppen empfiehlt der Deutsche Journalisten-Verband in einer Pressemitteilung vom Dezember 2024, Recherchen nur im Team durchzuführen – besonders freien Journalistinnen und Journalisten: „Demo-Recherchen nur im Team“.

Häufige Fragen

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht: Der Presseausweis ist gesetzlich nicht geregelt, und die Pressefreiheit setzt ihn nicht voraus. Vorzeigen hilft aber, weil er deine Tätigkeit belegt. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen weisen sich Pressevertreter gegenüber der Versammlungsleitung durch ihren Presseausweis aus (§ 6 Abs. 2 Versammlungsgesetz). Stellt die Polizei deine Identität fest, ersetzt der Presseausweis deinen Personalausweis nicht, weil er kein amtliches Dokument ist.

Ja, sie darf – verpflichtet ist sie dazu nicht. Nach Ziffer 10 der Verhaltensgrundsätze gelten Absperrmaßnahmen auch für Medienvertreter, „es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden“. Ob du durchgelassen wirst, entscheidet die Einsatzleitung; einen Anspruch darauf gibt dir kein Presseausweis. Frag nach der Pressestelle der Polizei.

Das Fotografieren polizeilicher Einsätze unterliegt nach Ziffer 9 der Verhaltensgrundsätze grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken; verboten ist nach dem Bundesverfassungsgericht erst die unbefugte Verbreitung. Das Löschen von Fotos ist laut dju in ver.di ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit. Lösch nicht freiwillig, sondern bitte um eine schriftliche Bestätigung und Begründung der Forderung.

Er belegt deine journalistische Tätigkeit, ist aber kein bundeseinheitlicher Presseausweis. Die Verhaltensgrundsätze nennen nur den bundeseinheitlichen Ausweis (Ziffer 8). Wie die Polizei den DVFJ-Ausweis im Einzelfall bewertet, entscheidet sie selbst. Die Echtheit lässt sich per QR-Code direkt auf presseausweis-beantragen.com prüfen.

Befolge ihn – der Presseausweis schützt nicht davor. Bitte um eine Erläuterung, notiere Zeit, Ort und Begründung und verlange unverzüglich eine schriftliche Bestätigung und Begründung. So lässt sich die Maßnahme später überprüfen. Informiere auch deine Redaktion.

Weitere Situationen

Presseausweis auf Demonstrationen

Rechte, Pflichten und Grenzen bei der Berichterstattung vor Ort.

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