Internationaler Presseausweis: Was es gibt, wer ihn ausstellt – und was im Ausland zählt

Einen weltweit amtlichen Presseausweis gibt es nicht. Die International Press Card der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) stellt in Deutschland nur die dju in ver.di aus – für ihre Mitglieder. Der DJV ist seit November 2023 nicht mehr IFJ-Mitglied. Im Ausland zählen vor allem Akkreditierung, Auftrag und gegebenenfalls ein Journalistenvisum.

Diese Seite fasst zusammen, was die IFJ, ver.di, Behörden und EU-Institutionen selbst angeben (Stand 29.09.2026). Allgemeines zum Presseausweis und alle Aussteller finden Sie unter Alle Presseausweis-Aussteller im Vergleich.

Zur IFJ-Karte Was im Ausland zählt

Auf einen Blick

  • Aussteller der IFJ-Karte in Deutschland: dju in ver.di
  • Für wen: ver.di-Mitglieder (mind. 15 €/Monat)
  • Kosten: 60 €
  • Gültigkeit: 2 Jahre
  • DJV: seit 11/2023 nicht mehr in der IFJ

Den einen internationalen Presseausweis gibt es nicht

Wer einen internationalen Presseausweis sucht, stößt auf verschiedene Dinge: die International Press Card der IFJ, den bundeseinheitlichen Presseausweis und verbandseigene Ausweise mit zweisprachiger Beschriftung. Keiner davon ist ein amtliches Dokument, das weltweit gilt. Kein Presseausweis begründet Zutritt, Visa-Erleichterungen oder Sonderrechte – ob Sie im Ausland arbeiten dürfen und wo Sie hineinkommen, entscheiden Behörden und Veranstalter vor Ort.

International Press Card der IFJ

Der Ausweis des Weltverbands der Journalistengewerkschaften und -verbände. In Deutschland gibt es ihn nur über die dju in ver.di.

Bundeseinheitlicher Presseausweis

Von sechs Verbänden ausgegeben, von der Innenministerkonferenz anerkannt, nur für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten.

Akkreditierung und Visum

Was im Ausland tatsächlich über Zugang und Arbeitserlaubnis entscheidet – mit Beispielen aus den USA, Großbritannien, Indien und der EU.

Auch die Europäische Journalisten-Föderation (EFJ) verweist auf ihrer Website für den Presseausweis auf die International Press Card der IFJ.

Quellen: EFJ, Join the EFJ; Deutscher Presserat, Presseausweis; DJV-Pressemitteilung vom 09.05.2023 im Wortlaut (verbaende.com); abgerufen am 29.09.2026.

Die International Press Card der IFJ

Die International Press Card (IPC) gibt die Internationale Journalisten-Föderation (IFJ) heraus, der Weltverband der Journalistengewerkschaften und -verbände. Die IFJ beschreibt sie als Berufsausweis für arbeitende Journalistinnen und Journalisten, den nationale Journalistenorganisationen in mehr als 130 Ländern unterstützen. Ausgegeben wird sie nicht von der IFJ selbst, sondern über deren Mitgliedsverbände.

Was die IFJ angibt

  • Nur für Mitglieder: Die Karte gibt es ausschließlich für Mitglieder nationaler Journalistengewerkschaften oder -verbände, die der IFJ angehören. Einzelne Journalistinnen und Journalisten erhalten sie nicht direkt von der IFJ.
  • Geprüfter Status: Ausgestellt wird sie nur, nachdem geprüft ist, dass Sie als Journalistin oder Journalist arbeiten.
  • Gültigkeit: zwei Jahre ab Ausstellung.
  • Zugang: Laut IFJ ist Zugang nie garantiert; die Karte verbessere aber die Chancen.

In Deutschland: dju in ver.di

  • Aussteller: Auf ihrer Seite für Deutschland nennt die IFJ als einzige Organisation die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di.
  • Für wen: ver.di-Mitglieder, die hauptberuflich journalistisch tätig sind und mindestens 15 € Beitrag im Monat zahlen. Nichtmitglieder sind nicht antragsberechtigt.
  • Kosten: 60 € inkl. MwSt., im Voraus zu zahlen.
  • Gültigkeit: zwei Jahre ab Ausstellungsdatum.

Warum der DJV keine IFJ-Karte mehr ausgibt

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zählte zu den Gründungsmitgliedern der IFJ. Am 9. Mai 2023 gab er seinen Austritt bekannt: Das Austrittsschreiben mit sechsmonatiger Kündigungsfrist ging in diesen Tagen an die IFJ, der Austritt wurde im November 2023 wirksam. Heute nennt die IFJ für Deutschland nur die dju in ver.di als Ausgabestelle der International Press Card.

Die Gründe laut DJV-Pressemitteilung

  • Hauptgründe: Als wichtigste Gründe nennt der DJV Intransparenz, einsame Entscheidungen der IFJ-Spitze und undemokratisches Verhalten.
  • Vorgeschichte: Bereits 2018 hatte sich der DJV-Verbandstag dafür ausgesprochen, mit der IFJ eine Einigung über mehr Transparenz zu erreichen; andernfalls solle die Mitgliedschaft enden.
  • Solidarität: Der DJV-Vorsitzende Frank Überall erklärte, der DJV sehe nicht mehr, dass die IFJ internationale Solidarität im notwendigen Umfang leiste.
  • EFJ: Mitglied der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ) bleibt der DJV.

Den bundeseinheitlichen Presseausweis gibt der DJV weiterhin aus; der Deutsche Presserat führt ihn als einen von sechs ausstellenden Verbänden.

DJV-Presseausweis: Voraussetzungen, Kosten und Antrag

Quellen: DJV-Pressemitteilung vom 09.05.2023 im Wortlaut (verbaende.com); kress, 09.05.2023; Meedia, 09.05.2023; M – Menschen Machen Medien, 10.05.2023; IFJ, International Press Card – Germany; Deutscher Presserat, Presseausweis; abgerufen am 29.09.2026.

Welcher Ausweis im Ausland was leistet

Die drei Ausweise, die bei der Suche nach einem internationalen Presseausweis meist gemeint sind, im Überblick. Keiner davon verschafft im Ausland Zutritt, eine Arbeitserlaubnis oder Sonderrechte.

AusweisAusstellerVoraussetzungIm Ausland
International Press Card (IFJ)IFJ über ihre Mitgliedsverbände; in Deutschland nur die dju in ver.diver.di-Mitgliedschaft (mind. 15 € im Monat), hauptberufliche journalistische Tätigkeit; 60 €, zwei Jahre gültigLaut IFJ von Journalistenorganisationen in mehr als 130 Ländern unterstützt; Zugang nie garantiert. Die EU-Kommission nennt sie bei der Tagesakkreditierung ausdrücklich.
Bundeseinheitlicher Presseausweissechs Verbände: BDZV, dju in ver.di, DJV, MVFP, FREELENS, VDSnur hauptberufliche Journalistinnen und Journalistenvon der Innenministerkonferenz anerkannt; zur Verwendung im Ausland macht der Presserat auf seiner Seite keine Angaben. Über Zugang entscheidet die Stelle vor Ort.
DVFJ-PresseausweisDeutscher Verband Freier Journalisten (verbandseigener Ausweis)regelmäßige journalistische Tätigkeit, auch nebenberuflich; ab 18; 95 € einmalig für 12 Monate, keine Mitgliedschaftzweisprachig beschriftet („Presseausweis / International Presscard“), aber weder IFJ-Karte noch bundeseinheitlicher Presseausweis; Anerkennung im Einzelfall

Akkreditierung und Visum im Ausland

Ob Sie im Ausland journalistisch arbeiten dürfen und wo Sie Zugang bekommen, regeln Einreisebestimmungen und Akkreditierungsverfahren – nicht der Presseausweis. Einige Beispiele aus offiziellen Quellen:

USA: I-Visum für Medienvertreter

Das Media-Visum (I) ist laut US-Außenministerium für Vertreter ausländischer Medien bestimmt, darunter Presse, Radio, Film und Print. Wer in den USA journalistisch arbeitet, kann nicht über das Visa Waiver Program (visumfreie Einreise) oder mit einem Besuchervisum (B) einreisen. Kein I-Visum brauchen Sie laut derselben Seite etwa, wenn Sie nur an einer Konferenz teilnehmen und nicht berichten.

Quelle: U.S. Department of State, Media (I) Visa; abgerufen am 29.09.2026.

Großbritannien und Indien

Großbritannien: Wer außerhalb des Vereinigten Königreichs beschäftigt ist, darf nach den britischen Einwanderungsregeln als Besucher als Journalist, Korrespondent, Produzent oder Kameramann Informationen für eine ausländische Publikation, Sendung oder einen Film sammeln (Appendix Visitor, PA 9.1).

Indien: Die indische Botschaft in Berlin verlangt für ein Journalistenvisum unter anderem die Kopie eines gültigen Journalisten- oder Presseausweises und ein Schreiben des Arbeitgebers mit Zweck und Reisedaten. Der Presseausweis ist dort eine von mehreren Unterlagen – das Visum ersetzt er nicht.

Quellen: GOV.UK, Immigration Rules Appendix Visitor: Permitted Activities; Botschaft Indiens in Berlin, Unterlagen Journalistenvisum (PDF); abgerufen am 29.09.2026.

EU-Institutionen: Europäisches Parlament und Kommission

  • Europäisches Parlament: Journalistinnen, Fotografen und AV-Teams brauchen für die Arbeit im Parlament eine Medienakkreditierung und/oder eine Drehgenehmigung. Für eine Kurzzeitakkreditierung beantragen Sie diese mindestens 24 Stunden vorher, mit dem Namen Ihres Mediums, einem Presseausweis oder einem Schreiben der Chefredaktion, Ausweisdaten und einem Foto. Die Jahresakkreditierung richtet sich an Journalisten, die regelmäßig über das Parlament berichten und/oder in Straßburg, Brüssel oder Luxemburg ansässig sind.
  • Europäische Kommission, Tagesakkreditierung: Antrag mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail, mit Personalausweis oder Pass sowie einem gültigen nationalen Presseausweis, einem Presseausweis der IFJ oder einem Schreiben der Chefredaktion bzw. einer offiziellen E-Mail der Redaktion. Die Kommission behält sich vor, die Akkreditierung zu verweigern.
  • Europäische Kommission, Jahresakkreditierung: Voraussetzungen sind unter anderem ein Wohnsitz in Belgien, Journalismus als Haupteinkommen und ein Schreiben der Chefredaktion oder Leitung des Mediums.

Quellen: Europäisches Parlament, Media accreditation; Europäische Kommission, 1-day media accreditation; Europäische Kommission, Annual media accreditation; abgerufen am 29.09.2026.

Vor der Reise prüfen: Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und Veranstalter und können sich ändern. Prüfen Sie vorher die Angaben der Botschaft oder des Konsulats des Ziellandes und die Akkreditierungsbedingungen des Veranstalters. Wie eine Anfrage abläuft: Presseakkreditierung: So läuft sie ab.

Was der DVFJ-Ausweis im Ausland leistet – und was nicht

Der DVFJ-Presseausweis ist ein verbandseigener Ausweis des Deutschen Verbands Freier Journalisten. Er ist zweisprachig mit „Presseausweis / International Presscard“ beschriftet – eine International Press Card der IFJ ist er nicht. Ob Stellen im Ausland ihn akzeptieren, entscheidet sich im Einzelfall.

Was er leistet

  • Zweisprachiger Nachweis: Er belegt Ihre regelmäßige journalistische Tätigkeit auf Deutsch und Englisch, etwa bei Anfragen an Pressestellen oder Veranstalter.
  • Prüfbare Echtheit: Über den QR-Code lässt sich der Ausweis online prüfen.
  • Auch nebenberuflich: Für regelmäßig journalistisch Tätige ab 18, ohne Mitgliedschaft; 95 € einmalig für 12 Monate. Jeder Antrag wird geprüft.

Was er nicht leistet

  • Keine IFJ-Karte: Die International Press Card gibt es in Deutschland nur über die dju in ver.di.
  • Keine Visa-Erleichterung: Ein Journalistenvisum oder eine Arbeitserlaubnis ersetzt er nicht.
  • Kein Zutritt: Über Akkreditierungen entscheiden Veranstalter und Behörden.
  • Keine amtliche Anerkennung: Er ist kein amtliches Dokument und nicht der bundeseinheitliche Presseausweis.

Häufige Fragen

Nein. Einen amtlichen Presseausweis, der weltweit gilt, gibt es nicht. Am weitesten verbreitet ist die International Press Card der IFJ; nach Angaben der IFJ unterstützen sie Journalistenorganisationen in mehr als 130 Ländern. Einen Anspruch auf Zutritt begründet auch sie nicht – laut IFJ ist Zugang nie garantiert.

In Deutschland über die dju in ver.di. Antragsberechtigt sind nur ver.di-Mitglieder, die hauptberuflich journalistisch tätig sind und mindestens 15 € Beitrag im Monat zahlen. Die Karte kostet 60 € inkl. MwSt. und gilt zwei Jahre ab Ausstellung. Details: Internationaler Presseausweis über ver.di.

Nein. Der DJV ist seit November 2023 nicht mehr Mitglied der IFJ. Auf ihrer Seite zur International Press Card für Deutschland nennt die IFJ als einzige Ausgabestelle die dju in ver.di. Den bundeseinheitlichen Presseausweis gibt der DJV weiterhin aus. Mehr dazu: Warum der DJV keine IFJ-Karte mehr ausgibt.

Die IFJ-Karte nicht: Es gibt sie nur für Mitglieder eines IFJ-Mitgliedsverbands und erst nach Prüfung, ob Sie als Journalistin oder Journalist arbeiten. Verbandseigene Ausweise wie der DVFJ-Presseausweis kosten eine Gebühr, werden aber ebenfalls erst nach Prüfung des Antrags ausgestellt. Worauf Sie achten sollten: Presseausweis kaufen: Was legal ist, was seriös ist.

Das hängt vom Zielland ab. Die USA etwa verlangen für journalistische Arbeit ein Media-Visum (I); über das Visa Waiver Program oder mit einem Besuchervisum dürfen Sie dort nicht journalistisch arbeiten. Großbritannien erlaubt im Ausland Beschäftigten, als Besucher für eine ausländische Publikation zu recherchieren. Ein Presseausweis ersetzt kein Visum – prüfen Sie vor der Reise die Angaben der Botschaft des Ziellandes. Beispiele: Akkreditierung und Visum im Ausland.

Er weist Ihre regelmäßige journalistische Tätigkeit zweisprachig nach und lässt sich per QR-Code prüfen. Er ist keine IFJ-Karte, ersetzt kein Visum und verschafft keinen Zutritt; ob Veranstalter oder Behörden ihn akzeptieren, entscheidet sich im Einzelfall. Die Kosten: 95 € einmalig für 12 Monate, ohne Mitgliedsbeitrag – Details unter Kosten.

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